Bundestagswahl 2025 am 23. Februar: So werden die Briefwahlunterlagen beantragt

Arns­berg. Am Sonn­tag, 23. Febru­ar, fin­det die Wahl zum Deut­schen Bun­des­tag statt. Wer am Wahl­sonn­tag das Wahl­lo­kal nicht per­sön­lich auf­su­chen kann oder möch­te, hat die Mög­lich­keit bis spä­tes­tens Frei­tag, 21. Febru­ar, Brief­wahl­un­ter­la­gen bei der Stadt zu beantragen.

Wich­ti­ger Hin­weis: Aus­ga­be und Ver­sand der Brief­wahl­un­ter­la­gen sind erst nach Druck und Lie­fe­rung der Stimm­zet­tel mög­lich (vor­aus­sicht­lich ab dem 7. Febru­ar 2025). Es ist daher der­zeit kei­ne Eile bei der Bean­tra­gung geboten.

Briefwahl beantragen – so funktioniert’s

Um sich die Brief­wahl­un­ter­la­gen zuschi­cken zu las­sen, gibt es meh­re­re Möglichkeiten:

1. Brief­wahl­un­ter­la­gen online anfordern

Die Brief­wahl­un­ter­la­gen kön­nen ab dem 13. Janu­ar 2025 online – bis zum 18. Febru­ar 2025, 12 Uhr – über https://kurzlinks.de/BriefwahlBTW ange­for­dert werden.

Zudem sind die Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen, die von der Stadt Arns­berg noch ver­schickt wer­den, mit einem QR-Code aus­ge­stat­tet, der z.B. mit der Han­dy­ka­me­ra gescannt wer­den kann und die Wahl­be­rech­tig­ten direkt zu dem Online-Antrag wei­ter­lei­tet. Die Unter­la­gen wer­den anschlie­ßend per Post ver­sen­det. Die Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen wer­den allen Wahl­be­rech­tig­ten Ende Janu­ar zugestellt.

2. Antrag per E‑Mail oder Post – Unter­la­gen per Post

Wahl­be­rech­tig­te Per­so­nen kön­nen die Brief­wahl­un­ter­la­gen schrift­lich beim Wahl­bü­ro der Stadt Arns­berg anfor­dern und dazu die Wahl­be­nach­rich­ti­gung benut­zen. Anträ­ge sind zudem auch per Brief (Wahl­bü­ro Stadt Arns­berg, Alter Markt 19, 59821 Arns­berg) oder per E‑Mail an wahlbuero@arnsberg.de mög­lich. Anschlie­ßend bekommt der Antrag­stel­ler die Unter­la­gen zuge­schickt, um dann – eben­falls per Post – von zu Hau­se aus wäh­len zu kön­nen. Kurz­ent­schlos­se­ne Briefwähler:innen soll­ten aber die Ver­sand­dau­er der Unter­la­gen über den Post­weg mit einkalkulieren.

3. Brief­wahl per­sön­lich bean­tra­gen und vor Ort wählen

Dar­über hin­aus kön­nen Wahl­be­rech­tig­te den Wahl­schein per­sön­lich in einem Direkt­wahl­bü­ro bean­tra­gen und vor Ort ihre Stim­me abge­ben. Dabei muss ledig­lich der Per­so­nal­aus­weis vor­ge­legt wer­den. Die Direkt­wahl­bü­ros sind bar­rie­re­frei im Stadt­bü­ro Neheim, Lan­ge Wen­de 6a, 59755 Arns­berg und im Alten Rat­haus Arns­berg, Rit­ter­saal, Alter Markt 19, 59821 Arns­berg zu fol­gen­den Öff­nungs­zei­ten zu erreichen:

Öffnungszeiten im Zeitraum vom 10. – 21. Februar:

KEI­NE TER­MIN­VER­EIN­BA­RUNG NOTWENDIG!

Stadt­bü­ro Neheim, Lan­ge Wen­de 6a, 59755 Arnsberg

Mon­tags – Mitt­wochs       8 Uhr ‑12 Uhr und 13 Uhr – 16 Uhr

Don­ners­tags                    8 Uhr ‑12 Uhr und 13 Uhr – 18 Uhr

Frei­tag, 14.02.2025           8 Uhr ‑12 Uhr

Sams­tag, 15.02.2025        8 Uhr – 12 Uhr

Frei­tag, 21.02.2025           8 Uhr – 15 Uhr

Wahl­bü­ro Arns­berg, Altes Rat­haus ‑Rittersaal‑, Alter Markt 9, 59821 Arnsberg

Mon­tags                                      8 Uhr – 16 Uhr

Diens­tags                                     8 Uhr – 18 Uhr

Mitt­wochs und Don­ners­tags       8 Uhr ‑16 Uhr

Frei­tag, 14.02.2025                       8 Uhr – 12 Uhr

Sams­tag, 15.02.2025                    8 Uhr – 12 Uhr

Frei­tag, 21.02.2025                       8 Uhr – 15 Uhr

Die Öff­nung der Direkt­wahl­bü­ros am letz­ten Frei­tag vor der Wahl, 21.02.2025 bis 15 Uhr, ent­spricht auch dem letz­ten Tag zur Bean­tra­gung der Briefwahlunterlagen.

Eine spä­te­re Bean­tra­gung ist dann nur noch bei nach­ge­wie­se­ner plötz­lich auf­tre­ten­der Erkran­kung bis zum Wahl­tag, 15 Uhr, möglich.

Briefwahlunterlagen nicht erhalten?

Wer Brief­wahl­un­ter­la­gen bean­tragt, die­se aber bis zum 21. Febru­ar nicht erhal­ten hat, kann sich kurz­fris­tig Ersatz­un­ter­la­gen aus­stel­len las­sen. Dies ist mög­lich am Sams­tag, 22. Febru­ar, zwi­schen 8 und 12 Uhr im Wahl­bü­ro im Alten Rat­haus in Arns­berg, Alter Markt 19, 59821 Arnsberg.

Unterlagen bitte rechtzeitig abschicken!

Die roten Wahl­brie­fe mit den aus­ge­füll­ten Brief­wahl­un­ter­la­gen kön­nen im Inland unfran­kiert in jeden Brief­kas­ten der Deut­schen Post ein­ge­wor­fen wer­den, eben­so in die Brief­käs­ten der Stadt Arns­berg an den ehe­ma­li­gen Stadt­bü­ros in Hüs­ten und Oeven­trop, am Stadt­bü­ro Neheim, am Rat­haus­platz 2 sowie am Alten Rat­haus Arns­berg, Alter Markt 19. Auch die Direkt­wahl­bü­ros (Stadt­bü­ro Neheim und Altes Rat­haus Arns­berg) neh­men die Wahl­brie­fe an.

Rote Wahlbriefe werden auch im Direktwahlbüro angenommen

Briefwähler:innen müs­sen unbe­dingt dar­auf ach­ten, den Wahl­brief­um­schlag recht­zei­tig abzu­schi­cken oder ein­zu­wer­fen. Berück­sich­tigt wer­den alle Wahl­brie­fe, die bis ein­schließ­lich Sams­tag, 22. Febru­ar, pos­ta­lisch bei der Stadt ein­ge­hen oder bis spä­tes­tens am Wahl­sonn­tag um 18 Uhr in einen der Brief­käs­ten der Stadt Arns­berg ein­ge­wor­fen wer­den. Spä­ter zuge­gan­ge­ne Wahl­brie­fe kön­nen nicht mehr berück­sich­tigt werden.

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

 

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