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Bürgerversammlungen in Sundern abgesetzt: BfS sieht Corona-Pandemie nur als Vorwand

Sun­dern. Die Frak­ti­on der Bür­ger für Sun­dern beklagt die Abset­zung von Bür­ger­ver­samm­lun­gen in Sun­dern. Bei den Ver­samm­lun­gen soll­te es um Infor­ma­tio­nen zu Plä­nen der Stadt u.a. in Gewer­be­ge­bie­ten gehen, schreibt die Frak­ti­on BfS in einer Infor­ma­ti­on an die Öffent­lich­keit. Wört­lich heißt es darin:

„Unter dem Vor­wand der Coro­na­maß­nah­men haben Grü­ne und CDU in Sun­dern dafür gestimmt, drei geplan­te Bür­ger­ver­samm­lun­gen zu kip­pen. Die Bür­ger­ver­samm­lun­gen zu den Gewer­be­ge­bie­ten Illig­heim (Ame­cke) und Kal­me­cke (Stemel/Brandhagen) wur­den genau­so gestri­chen wie die eben­falls durch den SUI geplan­te und beschlos­se­ne Bür­ger­ver­samm­lung zu Haken­brink II (Lang­scheid).

Beschlossene Bürgerversammlung gestrichen

Hier geht es um geplan­te Maß­nah­men, die alle in die angren­zen­den Wohn­ge­bie­te ent­schei­dend ein­grei­fen kön­nen. Statt der Bür­ger­ver­samm­lung kön­nen die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sich jetzt nur noch über den Weg einer per­sön­li­chen Vor­stel­lung im Fach­be­reich 3 und einer schrift­li­chen Ein­ga­be gegen die Plä­ne aus­spre­chen. Obwohl die Ver­wal­tungs­spit­ze (Herr Ohlig) hier eben­falls noch Zeit sieht, die Coro­na­maß­nah­men abzu­war­ten, haben Grü­ne und CDU gemein­sam für die Beschnei­dung der Bür­ger­be­tei­lung in Form von Bür­ger­ver­samm­lun­gen gestimmt – die­ses obwohl bei­de Par­tei­en sich im Wahl­kampf für mehr Bür­ger­be­tei­li­gung aus­ge­spro­chen haben.

Nur BfS und SPD gegen Aufhebung

Gegen ein Auf­he­ben die­ser Maß­nah­men spra­chen sich in der Sit­zung nur BfS und SPD aus. Bür­ger­be­tei­li­gung ist Demo­kra­tie! Das Beschnei­den und Ver­rin­gern von Bür­ger­be­tei­li­gun­gen unter dem Vor­wand der Coro­na­pan­de­mie ist nicht nur ein durch­sich­ti­ges Manö­ver, wel­ches die Poli­tik in Sun­dern wei­ter beschä­digt , son­dern birgt auch die Gefahr wei­te­rer Poli­tik­ver­dros­sen­heit. Um wenigs­tens den Bür­gern ein Min­dest­maß an Betei­li­gung zu bie­ten, for­dern wir daher die detail­lier­ten Plä­ne zu den drei genann­ten Maß­nah­men sowohl in der Pres­se als auch auf den Inter­net­sei­ten der Stadt zu ver­öf­fent­li­chen und in die­sem Zusam­men­hang die 4‑wöchige Ein­spruchs­frist mit Vor­lauf von min­des­tens einer Woche bekannt zu geben.“

Soweit der Text der Frak­ti­on Bür­ger für Sundern.

(Quel­le: Frak­ti­on Bür­ger für Sundern)

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