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Bürgermeisterwahl: Wählen ab 8. Januar möglich

Arns­berg. Nach der Wahl ist vor der Wahl: Kaum ist die Bun­des­tags­wahl abge­schlos­sen, da folgt am 4. Febru­ar 2018 schon die Bür­ger­meis­ter­wahl in Arns­berg. Zur Wahl des Bür­ger­meis­ters tre­ten vier Kan­di­da­ten an. Rund 61.000 Arns­ber­ger sind wahl­be­rech­tigt. Der Ver­sand der Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen erfolgt in der zwei­ten Kalenderwoche.

Brief­wahl. (Foto: Nor­bert Staudt / pixelio.de)

Wer am Wahl­sonn­tag nicht ins Wahl­lo­kal kom­men kann, kann sich die Unter­la­gen zur Bür­ger­meis­ter­wahl auch zusen­den las­sen. Der Antrag auf Brief­wahl kann auf unter­schied­li­che Wei­se erfol­gen: Ent­we­der per­sön­lich oder schrift­lich, mit dem For­mu­lar auf der Wahl­be­nach­rich­ti­gung und per Online-Antrag unter www.arnsberg.de. Hier kann bereits auch die Brief­wahl für eine even­tu­el­le Stich­wahl bean­tragt wer­den, denn bei einer Stich­wahl wird es kei­ne neu­en Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen geben. Eine Bean­tra­gung per Tele­fon ist nicht möglich.

Direktwahl im Rathaus oder in Stadtbüros

Eine Alter­na­ti­ve dazu ist die Direkt­wahl im zen­tra­len Wahl­bü­ro im Kurt-Schu­ma­cher-Saal im Rat­haus oder in den vier Stadt­bü­ros. Dort erhält jeder Wahl­be­rech­tig­te Wahl­schein und Brief­wahl­un­ter­la­gen und kann bereits ab dem 8. Janu­ar an Ort und Stel­le die Brief­wahl aus­üben. Für die Direkt­wahl ist neben der Wahl­be­nach­rich­ti­gung auch der Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass, bei Uni­ons­bür­gern der Iden­ti­täts­aus­weis not­wen­dig. Falls die Unter­la­gen von einer drit­ten Per­son abge­holt wer­den, muss eine Voll­macht vor­ge­legt werden.

Die Unter­la­gen wer­den je nach Wunsch nach Hau­se oder an den Urlaubs­ort geschickt. Wer sei­ne Stim­me bei der Bür­ger­meis­ter­wahl per Brief­wahl abge­ben möch­te, soll­te die Unter­la­gen wie Stimm­zet­tel und Wahl­schein spä­tes­tens am Don­ners­tag, 1. Febru­ar zur Post brin­gen. Zudem kön­nen die Unter­la­gen auch direkt im zen­tra­len Wahl­bü­ro im Kurt-Schu­ma­cher-Saal im Rat­haus, Rat­haus­platz 1 oder in den Stadt­bü­ros wäh­rend der all­ge­mei­nen Öff­nungs­zei­ten abge­ge­ben wer­den. Letz­te Mög­lich­keit für die Bean­tra­gung von Brief­wahl­un­ter­la­gen oder für die Wahl vor Ort ist Frei­tag, 2. Febru­ar, bis 18 Uhr. Die Stadt­bü­ros Neheim und Arns­berg sind an die­sem Tag bis 13 Uhr, das zen­tra­le Wahl­bü­ro im Rat­haus ist bis 18 Uhr geöffnet.

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