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Brodel zu Windkraft: „Rechtssicher für alle Zukunft abhaken!“

"So geht es nicht!" Bürgermeister Ralf Brodel vor der Karte. (Foto: oe)
Bür­ger­meis­ter Ralf Bro­del vor der Kar­te mit mög­li­chen Wind­kraft­vor­rang­zo­nen. (Foto: oe)

Sun­dern. „Jetzt dürf­te jedem klar sein, dass wir han­deln wer­den“, sag­te Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del beim Monats­pres­se­ge­spräch am Don­ners­tag zum The­ma Wind­kraft und der von Stadt­pla­ner Lars Ohlig vor­ge­leg­ten Beschluss­vor­la­ge. Auf der Sit­zung des Stadt­ent­wick­lungs­aus­schus­ses (SUI) am sel­ben Abend muss­te das The­ma zwar abge­setzt wer­den, weil der Vor­sit­zen­de und sein Stell­ver­tre­ter sich befan­gen erklärt hat­ten. Für die Rats­sit­zung am 30. Juni wer­de man aber alle Ver­fah­rens­tech­ni­ken, die man anwen­den kön­ne, auch nut­zen und für alle Even­tua­li­tä­ten gewapp­net sein, sag­te Bro­del. So ste­he der Antrag, dass der Rat den Auf­stel­lungs­be­schluss aus­nahms­wei­se an sich zie­he, eben­so auf der Tages­ord­nung wie die Wahl eines zwei­ten stell­ver­tre­ten­den SUI-Aus­schuss­vor­sit­zen­den, mit dem der Aus­schuss dann abstim­men könn­te. Von der Ein­be­ru­fung des SUI noch am sel­ben Abend hat man ange­sichts einer enor­men Tages­ord­nung des Rates mit über 30 Punk­ten aller­dings Abstand genom­men. Der SUI soll nun tags drauf am 1. Juli tagen, um nicht wei­te­re Zeit zu verlieren.

Zeitdruck aus Richtung Allendorf

Dass die Zeit drängt, mach­te Pla­ner Lars Ohlig mit einer ganz neu­en Nach­richt deut­lich. Der Kreis habe einen Antrag eines Inves­tors, der fünf Wind­kraft­an­la­gen west­lich von Allen­dorf errich­ten will, auf Betrei­ben der Stadt Sun­dern bis zum 31. März 2017 zurück­ge­stellt. Wenn die­se Frist ablau­fe und Sun­dern noch immer kei­ne Wind­kraft­vor­rang­zo­nen aus­ge­wie­sen habe, kön­ne Sun­dern den Bau die­ser Anla­gen nicht mehr ver­hin­dern – wie es auch schon bei den vier bean­trag­ten Anla­gen auf der Hel­le­fel­der Höhe gesche­hen ist.

Ohlig: Signale aus den Fraktionen

Ohlig berich­te­te auch, dass es inzwi­schen zum Glück Signa­le aus den Frak­tio­nen gege­ben habe, wel­che Flä­chen denn poli­tisch mehr­heits­fä­hig sei­en. Er hal­te die­se drei Flä­chen – 4.2 Hel­le­fel­der Höhe-Mit­te, 4.3 Hel­le­fel­der Höhe-Ost und 7.2 Süd­li­che Wald­flä­chen-Süd – sowohl für sub­stan­zi­ell genug als auch für städ­te­bau­lich begründ­bar. Zwei ande­re Anträ­ge hal­te er für nicht emp­feh­lens­wert. Allein die Flä­che 7.2 Süd­li­che Wald­flä­che-Süd, wie die WISU sie wol­le, sei deut­lich zu klein und damit nicht sub­stan­zi­ell. Und die Kom­bi­na­ti­on von 7.2 und 7.3 – Süd­li­che Wald­flä­chen-Süd und Süd­li­che Wald­flä­chen-Ost – sei aus sei­ner Sicht eben­falls nicht ziel­füh­rend. Denn die Fak­ten­la­ge habe sich nach dem ers­ten Beschluss für die Hel­le­fel­der Höhe kaum geän­dert. Wenn man jetzt die Rich­tung ver­än­dern wol­le und weg von der Hel­le­fel­der Höhe gehe, kön­ne das „will­kür­lich“ und nur poli­ti­schen Mehr­hei­ten geschul­det wir­ken. Ohne städ­te­bau­li­che Argu­men­te mache man es einem Rich­ter unnö­tig leicht. „Wir han­deln streng nach Recht, Gesetz und inhalt­li­chen Begrün­dun­gen. Und wir wol­len die Ange­le­gen­heit rechts­si­cher für alle Zukunft abha­ken,“ sag­te der Bürgermeister.

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