Sundern. „Jetzt dürfte jedem klar sein, dass wir handeln werden“, sagte Bürgermeister Ralph Brodel beim Monatspressegespräch am Donnerstag zum Thema Windkraft und der von Stadtplaner Lars Ohlig vorgelegten Beschlussvorlage. Auf der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses (SUI) am selben Abend musste das Thema zwar abgesetzt werden, weil der Vorsitzende und sein Stellvertreter sich befangen erklärt hatten. Für die Ratssitzung am 30. Juni werde man aber alle Verfahrenstechniken, die man anwenden könne, auch nutzen und für alle Eventualitäten gewappnet sein, sagte Brodel. So stehe der Antrag, dass der Rat den Aufstellungsbeschluss ausnahmsweise an sich ziehe, ebenso auf der Tagesordnung wie die Wahl eines zweiten stellvertretenden SUI-Ausschussvorsitzenden, mit dem der Ausschuss dann abstimmen könnte. Von der Einberufung des SUI noch am selben Abend hat man angesichts einer enormen Tagesordnung des Rates mit über 30 Punkten allerdings Abstand genommen. Der SUI soll nun tags drauf am 1. Juli tagen, um nicht weitere Zeit zu verlieren.
Zeitdruck aus Richtung Allendorf
Dass die Zeit drängt, machte Planer Lars Ohlig mit einer ganz neuen Nachricht deutlich. Der Kreis habe einen Antrag eines Investors, der fünf Windkraftanlagen westlich von Allendorf errichten will, auf Betreiben der Stadt Sundern bis zum 31. März 2017 zurückgestellt. Wenn diese Frist ablaufe und Sundern noch immer keine Windkraftvorrangzonen ausgewiesen habe, könne Sundern den Bau dieser Anlagen nicht mehr verhindern – wie es auch schon bei den vier beantragten Anlagen auf der Hellefelder Höhe geschehen ist.
Ohlig: Signale aus den Fraktionen
Ohlig berichtete auch, dass es inzwischen zum Glück Signale aus den Fraktionen gegeben habe, welche Flächen denn politisch mehrheitsfähig seien. Er halte diese drei Flächen – 4.2 Hellefelder Höhe-Mitte, 4.3 Hellefelder Höhe-Ost und 7.2 Südliche Waldflächen-Süd – sowohl für substanziell genug als auch für städtebaulich begründbar. Zwei andere Anträge halte er für nicht empfehlenswert. Allein die Fläche 7.2 Südliche Waldfläche-Süd, wie die WISU sie wolle, sei deutlich zu klein und damit nicht substanziell. Und die Kombination von 7.2 und 7.3 – Südliche Waldflächen-Süd und Südliche Waldflächen-Ost – sei aus seiner Sicht ebenfalls nicht zielführend. Denn die Faktenlage habe sich nach dem ersten Beschluss für die Hellefelder Höhe kaum geändert. Wenn man jetzt die Richtung verändern wolle und weg von der Hellefelder Höhe gehe, könne das „willkürlich“ und nur politischen Mehrheiten geschuldet wirken. Ohne städtebauliche Argumente mache man es einem Richter unnötig leicht. „Wir handeln streng nach Recht, Gesetz und inhaltlichen Begründungen. Und wir wollen die Angelegenheit rechtssicher für alle Zukunft abhaken,“ sagte der Bürgermeister.