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Brodel: „Recherchieren Sie, bis Sie umfallen. Da gibt es nichts!“

Sun­dern. Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del hat am Mon­tag im Rah­men einer kurz­fris­tig ein­be­ru­fe­nen Pres­se­kon­fe­renz zum The­men­kreis Rechts­be­ra­tungs­kos­ten und Akten­ein­sicht mit­ge­teilt, dass er die von der CDU-Frak­ti­on gefor­der­te Son­der­sit­zung des Rats auf den frü­hest­mög­li­chen Ter­min, auf Mitt­woch, 5. April um 17.30 Uhr ange­setzt habe. Zudem bekräf­tig­te er sei­ne Aus­sa­ge, dass sich „der Bür­ger­meis­ter und Rechts­an­walt Ter­wie­sche vor des­sen Man­da­tie­rung nicht kann­ten“. Auch Rechts­an­walt Ter­wie­sche wer­de das in der Son­der­sit­zung bestä­ti­gen, so Bro­del. Der kom­mis­sa­ri­sche Fach­be­reichs­lei­ter Ste­fan Laufmöl­ler gab eine Chro­no­lo­gie der Behand­lung des CDU-Antrags auf Akten­ein­sicht und kam zu dem Schluss, dass von einer Ver­wei­ge­rung der Akten­ein­sicht kei­ne Rede sein könne.

Über 5200 Reaktionen auf Facebook

Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del. (Foto: Klaus Plümper)

Bür­ger­meis­ter Bro­del sag­te, er habe sich zu der kurz­fris­ti­gen Ein­be­ru­fung der Pres­se­kon­fe­renz ent­schlos­sen, weil er sehr deut­lich das sehr, sehr gro­ße Bedürf­nis der Öffent­lich­keit spü­re. Auf sei­nen Face­book-Text vom Sams­tag habe er bis Mon­tag mor­gen über 5200 Reak­tio­nen bekom­men, so vie­le wie noch nie zuvor. Und auch die gewünsch­te Rats­son­der­sit­zung habe er zum frü­hest­mög­li­chen Ter­min ange­setzt, der unter Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Ladungs­fris­ten mög­lich sei. Zu die­sem Ter­min wer­de auch Rechts­an­walt Ter­wie­sche erscheinen.

„Nie getroffen, nie ein Gespräch geführt“

Zu dem Vor­wurf, er habe einen alten Bekann­ten aus dem Kreis Wesel mit Auf­trä­gen der Stadt Sun­dern bedacht, sag­te Bro­del: „Ich sage, was ich dazu immer gesagt habe. Nein, wir haben uns vor­her noch nie getrof­fen, haben nie ein per­sön­li­ches Gespräch oder Tele­fo­nat mit­ein­an­der geführt.“ An die Medi­en­ver­tre­ter gerich­tet sag­te er: „Recher­chie­ren Sie, bis Sie umfal­len. Da gibt es nichts!“ Bro­del ver­wies dar­auf, dass der Kreis Wesel ein gro­ßer Flä­chen­kreis sei und sein frü­he­rer Wohn­ort Scherm­beck von Moers, dem Wohn­ort des Rechts­an­walts, unge­fähr so weit ent­fernt sei wie Sun­dern von Bri­lon. Auch habe er Ter­wie­sche nicht als FDP-Mit­glied ken­nen ler­nen kön­nen, weil sei­ne FDP-Mit­glied­schaft schon 1982 geen­det habe, vie­le Jah­re, bevor er aus Baden-Würt­tem­berg an den Nie­der­rhein umge­zo­gen sei.

Fachkanzlei aus der Landeshauptstadt

Bro­del sag­te, er habe eine renom­mier­te Fach­kanz­lei in der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf beauf­tragt und sei nicht auf die Idee gekom­men, zu fra­gen, ob einer der Anwäl­te even­tu­ell im Kreis Wesel woh­ne. Bro­del sag­te auch, dass die CDU ver­su­che, einen Wider­spruch zwi­schen den bei­den Stel­lung­nah­men des Städ­te- und Gemein­de­bunds auf­zu­bau­en, der nicht exis­tie­re. Er habe von dort eine sum­ma­ri­sche Emp­feh­lung bekom­men, aber kei­nen spe­zi­el­len Hin­weis auf eine ein­zel­ne Kanz­lei. Und auch auf die Fra­ge der CDU, war­um den für Per­so­nal­an­ge­le­gen­hei­ten eine Kanz­lei mit Schwer­punkt Bau- und Immo­bi­li­en­recht gewählt wor­den sei, hat­te der Bür­ger­meis­ter eine Ant­wort. Im ers­ten der Fäl­le sei es vor allem um Bau­ver­ga­be­recht gegangen.

64.100 Euro Netto-Honorar

Bro­del sag­te auch, er wol­le die Kos­ten für die Stadt nicht klein reden, die sei­en schon rela­tiv hoch und er sei alles ande­re als glück­lich dar­über. Doch man müs­se beden­ken, dass der zustän­di­ge Fach­be­reich 1 damals nicht so gut besetzt gewe­sen sei. (Anmer­kung der Red.: Der dama­li­ge Fach­be­reichs­lei­ter war selbst einer der Fäl­le). Bro­del bezif­fer­te die Anwalts­ho­no­ra­re auf 64.100 Euro net­to für vier gro­ße und drei klei­ne­re Rechts­fäl­le in der Zeit von Ende 2015 bis Ende 2016. Dazu käme für die Stadt Sun­dern noch die Mehr­wert­steu­er. Für 2017 erwar­te er so gut wie kei­ne Rechts­be­ra­tungs­kos­ten mehr. Zwar sei­en eini­ge Fäl­le noch nicht abge­schlos­sen, aber der Fach­be­reich im Rat­haus sei ja wie­der besetzt. Bro­del sprach sich auch gegen die Ein­stel­lung eines eige­nen Rechts­an­walts aus, weil sich das auf Dau­er nicht rech­ne. Und auch die Zusam­men­ar­beit mit dem Rechts­amt der Stadt Arns­berg sei hier kei­ne Lösung gewe­sen. Das sei bei Ein­zel­fäl­len mög­lich, aber nicht bei einer sol­chen Men­ge von Fäl­len, da hät­ten sich die Arns­ber­ger bedankt.

Zwei diametral entgegenstehende Rechtsinteressen

In einer „emo­ti­ons­lo­sen und nüch­ter­nen Chro­no­lo­gie“ berich­te­te Ste­fan Laufmöl­ler, der neue kom­mis­sa­ri­sche Lei­ter des Fach­be­reichs 1 „Orga­ni­sa­ti­on und Per­so­nal“, wie er in den letz­ten sie­ben Wochen den CDU-Antrag auf Akten­ein­sicht abge­ar­bei­tet und dabei Rat sowie Haupt- und Finanz­aus­schuss über den Zwi­schen­stand infor­miert habe. Für ihn geben es hier zwei dia­me­tral ent­ge­gen­ste­hen­de Rechts­in­ter­es­sen mit jeweils hohem Stel­len­wert. Auf der einen Sei­te das Infor­ma­ti­ons­recht der Rats­frak­tio­nen und damit die Unter­stüt­zung von deren Kon­troll­funk­ti­on dem Bür­ger­meis­ter gegen­über, auf der ande­ren Sei­te die Per­sön­lich­keits­rech­te der Betrof­fe­nen. Nach dem Rechts­grund­satz, dass Spe­zi­al­recht – hier das Beam­ten­recht – über All­ge­mein­recht – hier die Gemein­de­ord­nung – steht, könn­te man zum Schluss kom­men, dass die Per­sön­lich­keits­rech­te höher zu bewer­ten sei­en, sag­te Laufmöl­ler. Er habe sich aber absi­chern und bei höhe­rer Stel­le Rechts­aus­kunft ein­ho­len wol­len und zunächst den Kreis, dann auch den Städ­te- und Gemein­de­bund ange­schrie­ben. „Die hat­ten so einen Fall wohl auch noch nicht“, sag­te Laufmöl­ler, der inzwi­schen auf Ant­wort vom Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten war­tet und nicht ver­spre­chen kann, dass die­se bis zur Son­der­sit­zung des Rates vor­liegt. Er ist sich aller­dings sicher, dass man sein Vor­ge­hen nicht als  Ver­wei­ge­rung von Akten­ein­sicht bezeich­nen kön­ne, wie es die CDU in einer von ihr ein­ge­reich­ten Dienst­auf­sichts­be­schwer­de tue.

Höchste Gelassenheit

Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del erklär­te abschlie­ßend, er wer­de sich in den nächs­ten Tagen nicht mehr zu der Ange­le­gen­heit äußern und „mit höchs­ter Gelas­sen­heit den 5. April abwarten“.
 

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Eine Antwort

  1. Es ist doch offen­sicht­lich: Wenn die Vor­wür­fe eine Basis hät­ten, wür­de man mit einer Straf­an­zei­ge arbei­ten! Die­se Dienst­auf­sichts­be­schwer­de ist doch erkenn­bar ein Ver­such , mit Dreck zu wer­fen, und zu den­ken „Irgend­was bleibt immer hängen“.

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