Sundern. Bürgermeister Ralph Brodel hat am Montag im Rahmen einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz zum Themenkreis Rechtsberatungskosten und Akteneinsicht mitgeteilt, dass er die von der CDU-Fraktion geforderte Sondersitzung des Rats auf den frühestmöglichen Termin, auf Mittwoch, 5. April um 17.30 Uhr angesetzt habe. Zudem bekräftigte er seine Aussage, dass sich „der Bürgermeister und Rechtsanwalt Terwiesche vor dessen Mandatierung nicht kannten“. Auch Rechtsanwalt Terwiesche werde das in der Sondersitzung bestätigen, so Brodel. Der kommissarische Fachbereichsleiter Stefan Laufmöller gab eine Chronologie der Behandlung des CDU-Antrags auf Akteneinsicht und kam zu dem Schluss, dass von einer Verweigerung der Akteneinsicht keine Rede sein könne.
Über 5200 Reaktionen auf Facebook
Bürgermeister Brodel sagte, er habe sich zu der kurzfristigen Einberufung der Pressekonferenz entschlossen, weil er sehr deutlich das sehr, sehr große Bedürfnis der Öffentlichkeit spüre. Auf seinen Facebook-Text vom Samstag habe er bis Montag morgen über 5200 Reaktionen bekommen, so viele wie noch nie zuvor. Und auch die gewünschte Ratssondersitzung habe er zum frühestmöglichen Termin angesetzt, der unter Einhaltung der gesetzlichen Ladungsfristen möglich sei. Zu diesem Termin werde auch Rechtsanwalt Terwiesche erscheinen.
„Nie getroffen, nie ein Gespräch geführt“
Zu dem Vorwurf, er habe einen alten Bekannten aus dem Kreis Wesel mit Aufträgen der Stadt Sundern bedacht, sagte Brodel: „Ich sage, was ich dazu immer gesagt habe. Nein, wir haben uns vorher noch nie getroffen, haben nie ein persönliches Gespräch oder Telefonat miteinander geführt.“ An die Medienvertreter gerichtet sagte er: „Recherchieren Sie, bis Sie umfallen. Da gibt es nichts!“ Brodel verwies darauf, dass der Kreis Wesel ein großer Flächenkreis sei und sein früherer Wohnort Schermbeck von Moers, dem Wohnort des Rechtsanwalts, ungefähr so weit entfernt sei wie Sundern von Brilon. Auch habe er Terwiesche nicht als FDP-Mitglied kennen lernen können, weil seine FDP-Mitgliedschaft schon 1982 geendet habe, viele Jahre, bevor er aus Baden-Württemberg an den Niederrhein umgezogen sei.
Fachkanzlei aus der Landeshauptstadt
Brodel sagte, er habe eine renommierte Fachkanzlei in der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt und sei nicht auf die Idee gekommen, zu fragen, ob einer der Anwälte eventuell im Kreis Wesel wohne. Brodel sagte auch, dass die CDU versuche, einen Widerspruch zwischen den beiden Stellungnahmen des Städte- und Gemeindebunds aufzubauen, der nicht existiere. Er habe von dort eine summarische Empfehlung bekommen, aber keinen speziellen Hinweis auf eine einzelne Kanzlei. Und auch auf die Frage der CDU, warum den für Personalangelegenheiten eine Kanzlei mit Schwerpunkt Bau- und Immobilienrecht gewählt worden sei, hatte der Bürgermeister eine Antwort. Im ersten der Fälle sei es vor allem um Bauvergaberecht gegangen.
64.100 Euro Netto-Honorar
Brodel sagte auch, er wolle die Kosten für die Stadt nicht klein reden, die seien schon relativ hoch und er sei alles andere als glücklich darüber. Doch man müsse bedenken, dass der zuständige Fachbereich 1 damals nicht so gut besetzt gewesen sei. (Anmerkung der Red.: Der damalige Fachbereichsleiter war selbst einer der Fälle). Brodel bezifferte die Anwaltshonorare auf 64.100 Euro netto für vier große und drei kleinere Rechtsfälle in der Zeit von Ende 2015 bis Ende 2016. Dazu käme für die Stadt Sundern noch die Mehrwertsteuer. Für 2017 erwarte er so gut wie keine Rechtsberatungskosten mehr. Zwar seien einige Fälle noch nicht abgeschlossen, aber der Fachbereich im Rathaus sei ja wieder besetzt. Brodel sprach sich auch gegen die Einstellung eines eigenen Rechtsanwalts aus, weil sich das auf Dauer nicht rechne. Und auch die Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt der Stadt Arnsberg sei hier keine Lösung gewesen. Das sei bei Einzelfällen möglich, aber nicht bei einer solchen Menge von Fällen, da hätten sich die Arnsberger bedankt.
Zwei diametral entgegenstehende Rechtsinteressen
In einer „emotionslosen und nüchternen Chronologie“ berichtete Stefan Laufmöller, der neue kommissarische Leiter des Fachbereichs 1 „Organisation und Personal“, wie er in den letzten sieben Wochen den CDU-Antrag auf Akteneinsicht abgearbeitet und dabei Rat sowie Haupt- und Finanzausschuss über den Zwischenstand informiert habe. Für ihn geben es hier zwei diametral entgegenstehende Rechtsinteressen mit jeweils hohem Stellenwert. Auf der einen Seite das Informationsrecht der Ratsfraktionen und damit die Unterstützung von deren Kontrollfunktion dem Bürgermeister gegenüber, auf der anderen Seite die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Nach dem Rechtsgrundsatz, dass Spezialrecht – hier das Beamtenrecht – über Allgemeinrecht – hier die Gemeindeordnung – steht, könnte man zum Schluss kommen, dass die Persönlichkeitsrechte höher zu bewerten seien, sagte Laufmöller. Er habe sich aber absichern und bei höherer Stelle Rechtsauskunft einholen wollen und zunächst den Kreis, dann auch den Städte- und Gemeindebund angeschrieben. „Die hatten so einen Fall wohl auch noch nicht“, sagte Laufmöller, der inzwischen auf Antwort vom Landesdatenschutzbeauftragten wartet und nicht versprechen kann, dass diese bis zur Sondersitzung des Rates vorliegt. Er ist sich allerdings sicher, dass man sein Vorgehen nicht als Verweigerung von Akteneinsicht bezeichnen könne, wie es die CDU in einer von ihr eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde tue.
Höchste Gelassenheit
Bürgermeister Ralph Brodel erklärte abschließend, er werde sich in den nächsten Tagen nicht mehr zu der Angelegenheit äußern und „mit höchster Gelassenheit den 5. April abwarten“.
Eine Antwort
Es ist doch offensichtlich: Wenn die Vorwürfe eine Basis hätten, würde man mit einer Strafanzeige arbeiten! Diese Dienstaufsichtsbeschwerde ist doch erkennbar ein Versuch , mit Dreck zu werfen, und zu denken „Irgendwas bleibt immer hängen“.