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Böller, Kracher & Co: RP gibt Sicherheitshinweise

(Foto: Ich-und-Du  / pixelio.de)
Wer den Jah­res­wech­sel mit einem Feu­er­werk fei­ern will, soll­te auf Sicher­heit ach­ten. (Foto: Ich-und-Du / pixelio.de)

Arns­berg. Damit das Sil­ves­ter­feu­er­werk zu einem wirk­lich schö­nen Start ins neue Jahr wird, gibt die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg wich­ti­ge Hin­wei­se für den Ver­kauf und das Abbren­nen von Feuerwerkskörpern.

Der Ver­kauf von Feu­er­werks­kör­pern ist nur in der Zeit vom 28. Dezem­ber bis zum 31. Dezem­ber erlaubt. Abge­brannt wer­den dür­fen sie aller­dings nur am 31. Dezem­ber und 1. Janu­ar. Doch nur wer die Sicher­heits­hin­wei­se beach­tet und eini­ge Tipps beher­zigt, kann in der Sil­ves­ter­nacht ver­häng­nis­vol­le Unfäl­le durch Böl­ler, Kra­cher und Co. vermeiden.

Nichts ohne CE-Zeichen kaufen

„Hän­de weg von Feu­er­werks­kör­pern ohne Zulas­sung, denn sonst sind am Ende Ihre Hän­de weg!“, warnt daher Klaus Dreis­bach von der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg ein­dring­lich. Die Exper­ten emp­feh­len, nur sol­che Feu­er­werks­kör­per zu kau­fen, die mit einem CE-Zei­chen ver­se­hen sind und über eine Zulas­sungs­num­mer der Bun­des­an­stalt für Mate­ri­al­prü­fung (BAM) ver­fü­gen. Die Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher soll­ten die auf­ge­druck­ten Gebrauchs­an­wei­sun­gen unbe­dingt beach­ten und vor allem kei­ne „Expe­ri­men­te“ oder Mut­pro­ben ein­ge­hen. „Feu­er­werks­kör­per der Kate­go­rie 2 gehö­ren nicht in die Hän­de von Kin­dern, und dür­fen nur an Per­so­nen über 18 Jah­re ver­kauft wer­den. Das Feu­er­werk der Kate­go­rie 1 darf nur an Per­so­nen ab 12 Jah­re ver­kauft wer­den“, so Klaus Dreis­bach. Für den Gebrauch von so genann­ten Mehr­schuss­bat­te­rien geben die Exper­ten eben­falls Tipps: Sie müs­sen näm­lich so auf­ge­stellt wer­den, dass sie nicht umstür­zen kön­nen. Ein­mal ange­zün­det, las­sen sie sich nicht mehr stop­pen. Unkon­trol­liert umher­flie­gen­de Feu­er­werks­kör­per kön­nen zu ver­häng­nis­vol­len Unfäl­len führen.

Händ­le­rin­nen und Händ­ler, die Fra­gen zur Auf­be­wah­rung oder zum Ver­kauf von Sil­ves­ter­feu­er­werk haben, steht die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg unter Tel. 02931 820 zur Ver­fü­gung. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es auch im Inter­net unter www.arbeitsschutz.nrw.de oder unter www.komnet.nrw.de

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