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Bodenverbesserung oder illegale Müllentsorgung?

Ein Blick auf die von Matthias Schulte-Huermann und Klaus Korn kritisierte Maßnahme bei Seidfeld. (Foto: privat)
Ein Blick auf die von Mat­thi­as Schul­te-Huer­mann und Klaus Korn kri­ti­sier­te Maß­nah­me bei Seid­feld. (Foto: privat)

Seid­feld. Mat­thi­as Schul­te-Huer­mann und Klaus Korn, bei­de Kreis­tags­kan­di­da­ten der Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te aus Sun­dern, bekla­gen sich in einer gemein­sa­men Stel­lung­nah­me über zwei Maß­nah­men im Bereich Seid­feld, die unter dem Begriff Boden­ver­bes­se­rung laufen.
Die bei­den Poli­ti­ker, ehe­mals auch Mit­glie­der der Grü­nen-Rats­frak­ti­on in Sun­dern, schreiben:

„Im Tal­be­reich der Sett­me­cke wur­de im Land­schafts­schutz­ge­biet auf einer Feucht­wie­se der Ober­bo­den abge­scho­ben und seit­dem eine Depo­nie ange­legt. Nach­fra­gen bei den zustän­di­gen Behör­den erga­ben, dass es sich dabei um den Antrag eines Land­wirts auf Boden­ver­bes­se­rung han­delt. Die Unte­re Land­schafts­be­hör­de beim Kreis hat hier­für eine Befrei­ung von den Fest­set­zun­gen des Land­schafts­plans erteilt.
Es ist für uns voll­kom­men unver­ständ­lich, wie vom Hoch­sauer­land­kreis eine sol­che Maß­nah­me in dem Bereich geneh­migt wer­den konn­te: Jedem ist doch offen­sicht­lich, dass es sich hier­bei nicht um eine Boden­ver­bes­se­rung son­dern um eine rei­ne Abfall­ent­sor­gung bzw. Depo­nie­rung han­delt. Offen­sicht­lich soll­te hier der Boden­aus­hub vom Anbau der Fir­ma Till­mann auf den Flä­chen eines Land­wirts depo­niert wer­den, hin­zu­ge­kom­men ist mitt­ler­wei­le Bau­schutt und Teer­res­te. Fest­ge­setzt ist der Bereich im Land­schafts­plan als Land­schafts­schutz­ge­biet zum Erhalt klein­flä­chi­ger Wie­sen­tä­ler und Exten­siv­grün­land. Durch die Geneh­mi­gung der Unte­ren Land­schafts­be­hör­de wird die­ser Schutz kon­ter­ka­riert, noch nicht ein­mal Aus­gleichs­maß­nah­men, die sonst bei Ein­grif­fen üblich sind, wur­den fest­ge­setzt. Auch der Vor­sit­zen­de des Land­schafts­bei­rats, Herrn Johan­nes Schrö­der, den wir in der Sache ange­schrie­ben haben und der eigent­lich auch zustän­dig ist für sol­che Sach­ver­hal­te, äußert sich nicht zum Thema.
Eine wei­te­re Boden­ver­bes­se­rungs­maß­nah­me wur­de ober­halb im Wald durch­ge­führt: groß­flä­chig wur­de dort Kom­post­ma­te­ri­al , dass mit Müll­res­ten durch­setzt ist, aus­ge­bracht. Laut Bio­ab­fall­ver­ord­nung ist so etwas im Wald nicht erlaubt, bzw. bedarf einer Son­der­ge­neh­mi­gung. Zustän­dig dafür ist die Kreis­ab­fall­be­hör­de, denn die Kom­post­wer­ke im Hoch­sauer­land­kreis wer­den durch den Kreis mit der ord­nungs­ge­mä­ßen Ent­sor­gung und Ver­ar­bei­tung des Bio­mülls aus der brau­nen Ton­ne beauf­tragt. Auch hier fehlt offen­sicht­lich eine Kon­trol­le durch die Behör­den. Der Gebüh­ren­zah­ler, der die braue Ton­ne finan­ziert dürf­te schon ein Anrecht dar­auf haben, dass hier nicht ille­ga­le Abfall­ent­sor­gung im Wald stattfindet.“

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