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Blechschaden beim Einparken: Polizei sucht beschädigtes Auto und seinen Halter

Hüs­ten. Beim Ein­par­ken auf einem Super­markt-Park­platz an der Von-Lili­en-Stra­ße in Hüs­ten beschä­dig­te eine Auto­fah­re­rin am Mitt­woch einen gepark­ten Pkw. Die Unfall­zeit lag gegen 16.30 Uhr, mel­det die Poli­zei Hochsauerlandkreis.

Schwarzes Auto an der Vorderseite beschädigt

Bei dem Unfall wur­de die lin­ke Vor­der­sei­te eine schwar­zen Autos beschä­digt. Nach­dem die Auto­fah­re­rin eini­ge Minu­ten gewar­tet hat­te, hin­ter­ließ sie ihre Visi­ten­kar­te am Schei­ben­wi­scher des beschä­dig­ten Autos. Anschlie­ßend fuhr sie nach Hau­se. Um ihren Pflich­ten der Scha­dens­re­gu­lie­rung nach­zu­kom­men, fuhr sie wenig spä­ter zurück zum Park­platz. Zu die­sem Zeit­punkt war das beschä­dig­te Auto bereits nicht mehr vor Ort.

Beschädigtes Auto nicht mehr vor Ort

Die Arns­ber­ge­rin erstat­tet anschlie­ßend eine Unfall­an­zei­ge bei der Poli­zei­wa­che an der Bahn­hof­stra­ße. Zur Klä­rung des Sach­ver­halts wird nun das beschä­dig­te Auto gesucht. Wer kann Anga­ben zu dem schwar­zen Pkw machen. Wer war mit dem Auto am Mitt­woch gegen 16.30 Uhr in dem Super­markt (EDE­KA Hüs­ten) ein­kau­fen. Hin­wei­se nimmt die Poli­zei in Arns­berg unter Tel. 02932 / 90 200 entgegen.

Dringender Hinweis der Polizei

Die Poli­zei Hoch­sauer­land­kreis weist noch ein­mal aus­drück­lich dar­auf­hin: Das Ver­las­sen der Unfall­stel­le nach weni­ge Minu­ten und das Hin­ter­las­sen einer Visi­ten­kar­te erfül­len nicht die Pflich­ten zur Scha­dens­re­gu­lie­ren und kön­nen den Straf­tat­be­stand der Unfall­flucht erfüllen!

(Quel­le: Poli­zei Hochsauerlandkreis)

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