Bittner: Wahlkampf bis ins neue Jahr zermürbt Wähler und Politiker

Arns­berg. Den Arns­ber­gern steht ein drit­ter Urnen­gang inner­halb eines Jah­res bevor. Eine Neu­wahl des Bür­ger­meis­ters zeit­gleich mit der Bun­des­tags­wahl am 24. Sep­tem­ber wird es wohl nicht geben, denn die gilt als nicht rechts­si­cher. Ein unab­hän­gi­ger Bewer­ber könn­te mit guten Erfolgs­chan­cen kla­gen, weil für ihn die Zeit zu kurz gewe­sen sei, die nöti­gen Unter­stüt­zer­un­ter­schrif­ten zu sam­meln. Wenn Bür­ger­meis­ter Hans-Josef Vogel am 1. Sep­tem­ber als neu­er Regie­rungs­prä­si­dent an die Sei­bertz­stra­ße wech­selt, bleibt ein Zeit­fens­ter bis Ende Febru­ar 2018 für die Wahl sei­nes Nach­fol­gers. Ralf Bitt­ner,  SPD-Frak­ti­ons­chef und vor­aus­sicht­lich auch Kan­di­dat sei­ner Par­tei, hat sich zu Wort gemel­det und plä­diert für einen früh­zei­ti­gen Wahltermin.

Doppelbelastung für den Kämmerer

Die SPD Arns­berg habe sich bekannt­lich für die Bün­de­lung von Bür­ger­meis­ter- und Bun­des­tags­wahl aus­ge­spro­chen. Soll­te dies nicht mög­lich sein, sei die SPD-Frak­ti­on auf jeden Fall für eine Wahl vor Beginn der kal­ten Jah­res­zeit und ins­be­son­de­re deut­lich vor der Advents- und Weih­nachts­zeit. „Ein wei­te­rer lan­ger Wahl­kampf, dann noch über das Weih­nachts­fest und den Jah­res­wech­sel hin­aus, zer­mürbt die Par­tei­en und auch die Wäh­ler“, so Bitt­ner. „Die Stadt soll­te mög­lichst schnell wie­der durch ihren haupt­amt­li­chen Bür­ger­meis­ter reprä­sen­tiert wer­den.“ Ein Aspekt sei auch, dass Käm­me­rer Peter Ban­nes in der Zeit ohne gewähl­ten Bür­ger­meis­ter einer star­ken Dop­pel­be­las­tung aus­ge­setzt sei. „Aus­ge­rech­net in die­se Zeit fal­len die Haus­halts­be­ra­tun­gen und auch ande­re wich­ti­ge Din­ge. So ist die Reno­vie­rung des Rat­hau­ses auch mit Blick auf den finan­zi­el­len Eigen­an­teil der Stadt sorg­fäl­tig vor­zu­be­rei­ten“, sagt Bitt­ner und ergänzt: „Ein Neu­jahrs­emp­fang im Jahr 2018 wäre auch eine gute und geeig­ne­te Büh­ne für den neu­en Bür­ger­meis­ter, sei­ne Amts­zeit zu beginnen.“

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