Bezirksregierung Arnsberg fördert Wärme- und Kältenetze

Arns­berg. Das Land Nord­rhein-West­fa­len hat eine neue För­der­richt­li­nie zum Pro­gramm progres.nrw ver­ab­schie­det. Die Richt­li­nie zum neu­en För­der­bau­stein Wär­me- und Käl­te­net­ze ist seit 15. Dezem­ber 2014 in Kraft. Anträ­ge kön­nen Unter­neh­men aus NRW stel­len. Die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg ist lan­des­weit für die Bewil­li­gung zuständig.

Landesprogramm progres.nrw – Neue Richtlinie zur Förderung

„Ziel der neu­en För­der­richt­li­nie ist, den Neu- und Aus­bau von ener­gie­ef­fi­zi­en­ten Fern­wär­me- und Fern­käl­te­net­zen nach­hal­tig zu för­dern – ein­schließ­lich der dazu­ge­hö­ri­gen Ein­rich­tun­gen zur Ver­tei­lung und zum Trans­port von Fern­wär­me und Fern­käl­te,“ erläu­tert RP-Spre­cher Chris­toph Söb­be­ler.  „Zudem wer­den Maß­nah­men unter­stützt, durch die die Ener­gie­ef­fi­zi­enz des Net­zes erhöht wer­den kann.“
Fol­gen­de Maß­nah­men kön­nen auf Basis der Richt­li­nie geför­dert werden:

Ein Programmbaustein für NRW-Unternehmen

Anträ­ge stel­len kön­nen Unter­neh­men, die zum Zeit­punkt der Aus­zah­lung eine Betriebs­stät­te oder Nie­der­las­sung in Nord­rhein-West­fa­len haben. Auch das kon­kre­te Vor­ha­ben muss in NRW rea­li­siert wer­den. Die Anträ­ge sind an die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg zu rich­ten, die über ihre Abtei­lung für Berg­bau und Ener­gie NRW-weit für die Bewil­li­gung zustän­dig ist.
Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Antrags­vor­dru­cke sind auf der Inter­net­sei­te der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg abruf­bar unter http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/f/foerderpro_progres_nrw/waerme_kaeltenetze/index.php

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