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Bezirksausschuss Müschede lehnt Beschlussvorlage zu Habbel IV ab

Blick in den Steinbruch Habbel in Müschede. (Foto: oe)
Blick in den Stein­bruch Hab­bel in Müsche­de. (Foto: oe)

Müsche­de. Der Bezirks­aus­schuss Müsche­de hat am Mon­tag abend nach andert­halb­stün­di­ger Dis­kus­si­on die Beschluss­vor­la­ge der Stadt zur  Stein­bruch­er­wei­te­rung Hab­bel IV abge­lehnt und ist mit gro­ßer Mehr­heit einem gemein­sa­men Antrag von CDU und SPD gefolgt. Die­ser sieht vor, dass die Stadt Arns­berg zum jet­zi­gen Zeit­punkt das soge­nann­te gemeind­li­che Ein­ver­neh­men zum Antrag des Stein­bruch­un­ter­neh­mers ver­wei­gert und den Hoch­sauer­land­kreis als zustän­di­ge Geneh­mi­gungs­be­hör­de auf­for­dert, zunächst ein gan­zes Paket von Gut­ach­ten vor­zu­le­gen und danach eine neue umfas­sen­de Betei­li­gung der Öffent­lich­keit durch­zu­füh­ren. Erst danach sol­le es ein Ver­fah­ren zur Ertei­lung des gemeind­li­chen Ein­ver­neh­mens und einen Erör­te­rungs­ter­min geben. Als drit­ten Punkt for­der­te der Bezirks­aus­schuss Müsche­de, Fein­staub­mes­sun­gen im OT Müsche­de und eine anschlie­ßen­de Begut­ach­tung durch das LANUV NRW durch­füh­ren zu lassen.

CDU und SPD gegen „Automatismus“

In ihrer Antrags­be­grün­dung sagen die Müsche­der CDU und SPD, dass die Stadt in ihrer Vor­la­ge die Pro­blem­be­rei­che und die beim HSK nach­zu­for­dern­de n Unter­la­gen  zutref­fend dar­ge­stellt. Aus ihrer Sicht sei es aller­dings unzu­rei­chend, wenn das gemeind­li­che Ein­ver­neh­men Arns­bergs qua­si per Auto­ma­tis­mus, unab­hän­gig vom Ergeb­nis der ent­spre­chen­den Über­prü­fung durch den HSK  als erteilt gel­te. „Viel­mehr erach­ten wir es als zwin­gend not­wen­dig, dass die Stadt Arns­berg erst nach Vor­la­ge der noch feh­len­den bzw. zu kon­kre­ti­sie­ren­den Unter­la­gen über die Ertei­lung des gemeind­li­chen Ein­ver­neh­mens ent­schei­det,“ so der Antrag. „Es muss bezwei­felt wer­den, dass der vor­lie­gen­de Antrag auf­grund der feh­len­den ele­men­ta­ren Bestand­tei­le in immis­si­ons­schutz­recht­li­cher Sicht über­haupt ent­schei­dungs­reif ist.“ Die Geneh­mi­gungs­be­hör­de soll­te des­halb „mit Nach­druck auf­ge­for­dert wer­den, die  noch feh­len­den Unter­la­gen zu Lärm, Staub, Erschüt­te­run­gen, als auch zur Arten­schutz­prü­fung nachzuliefern.

Forderung keine Nachtarbeit

Nach Über­zeu­gung von CDU und SPD im BZA Müsche­de ist ein voll­stän­di­ger Ver­zicht auf Nacht­ar­beit mög­lich. Auch bei einem sol­chen Ver­zicht kön­ne sei­tens der Fa. Ebel pro­blem­los die ange­streb­te Abbau­men­ge von 1 Mio. Ton­nen Gestein erreicht wer­den. Hier­für sei­en ledig­lich betrieb­li­che Umor­ga­ni­sa­tio­nen erfor­der­lich. „Die­se in Abwä­gung gesetzt zu den mas­si­ven Belas­tun­gen der Müsche­der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger durch nächt­li­chen Lärm belas­ten die Fa. Ebel nicht unan­ge­mes­sen, wür­den aber zu einer wesent­li­chen Ent­span­nung und Befrie­dung der der­zei­ti­gen Situa­ti­on füh­ren,“ so der Antrag. Zudem habe sich schon in den Pha­sen I bis III des Stein­bruch­be­trie­bes gezeigt, dass lt. HSK Lärm­richt­wer­te angeb­lich ein­ge­hal­ten wür­den, aber trotz­dem sehr vie­le Müsche­der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger über nächt­li­che Lärm­be­läs­ti­gun­gen Beschwer­de geführt hätten.
Des Wei­te­ren moniert der Antrag, dass es an ele­men­ta­ren gut­ach­ter­li­chen Aus­sa­gen zu wesent­li­chen Tei­len der Schutz­gü­ter Mensch und Umwelt feh­le. Kri­ti­siert wird auch, dass Tei­le des von der Fa. Ebel bei­gebrach­ten Spreng­gut­ach­tens einer Urhe­be­rin ent­stam­men, die selbst und im Auf­trag der Fa. Ebel Spren­gun­gen in den dor­ti­gen Stein­brü­chen durch­führt. „Damit wird grund­le­gen­den Anfor­de­run­gen an eine Gut­ach­ten­er­stel­lung auf evi­den­te Wei­se zuwidergehandelt.“

Fehlendes Vertrauen und Kritik am HSK

In der Dis­kus­si­on wur­de auch deut­lich, dass die Müsche­der die Nicht­ein­hal­tung von Auf­la­gen in den letz­ten 25 Jah­ren – etwa bei der Abde­ckung von Lade­flä­chen und Absprit­zung von Lkw-Rei­fen – bekla­gen und vom Hoch­sauer­land­kreis eine stär­ke­re Über­prü­fung etwa der Lärm­im­mis­sio­nen for­dern. „Wenn vom Stein­bruch­be­trei­ber seit 26 Jah­ren Auf­la­gen nicht ein­ge­hal­ten wer­den, kann ich mir schwer vor­stel­len, dass künf­ti­ge Auf­la­gen ein­ge­hal­ten wer­den,“ sag­te der Aus­schuss­vor­sit­zen­de Huber­tus Man­to­an. Und der stellv. Vor­sit­zen­de Gerd Stütt­gen (SPD) for­der­te den HSK nach­drück­lich auf, sei­nen gesetz­li­chen Über­wa­chungs­ver­pflich­tun­gen nach­zu­kom­men. „Wenn der Kreis neben der Per­so­nal­knapp­heit auch das Feh­len eines Mess­ge­räts als Begrün­dung angibt, ist das im drit­ten Jahr­tau­send ein abso­lu­tes Armuts­zeug­nis,“ sag­te Stütt­gen – und füg­te hin­zu, dass sich inzwi­schen sogar die Müsche­der schüt­zen für rund 60 Euro ein Lärm­mess­ge­rät ange­schafft hätten.

Cronenberg: Ablehnung eine Steilvorlage?

Die ein­zi­ge Gegen­stim­me kam von Car­lo Cro­nen­berg (FDP). Der Müsche­der Unter­neh­mer sag­te, dass auch sein Büro jedes­mal wacke­le, wenn im Stein­bruch gesprengt wer­de. Und er sag­te auch, dass er die For­de­rung nach neu­tra­len Gut­ach­ten, nach regel­mä­ßi­gen Mes­sun­gen und nach regel­mä­ßi­gen Kon­trol­len der Ein­hal­tung der Auf­la­gen zu hun­dert Pro­zent unter­schrei­be. aber er stell­te auch die Fra­ge, ob es schlau sei, das gemeind­li­che Ein­ver­neh­men jetzt zu ver­wei­gern. Er fürch­te, das kön­ne eine Steil­vor­la­ge für den HSK sein, das Votum aus Arns­berg über­haupt nicht zu berücksichtigen.
Auch Stadt­pla­ner Tho­mas Viel­ha­ber riet von einem Fron­tal­kurs ab, denn er kön­ne nicht abschät­zen, wie der HSK dar­auf reagie­re. Auch die For­de­rung, im Stein­bruch auf Nacht­ar­beit zu ver­zich­ten, hielt er für falsch. Es müs­se sicher­ge­stellt sein, dass es für die Müsche­der in der Nacht ruhig sei, wie das erreicht wer­de, müs­se ande­ren über­las­sen werden.

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