Betrügerische Werbeanrufe in Arnsberg und Umgebung: Verbraucherzentrale gibt Tipps

Arns­berg. Zur Zeit erfol­gen in Arns­berg und der Umge­bung wie­der Anru­fe in den pri­va­ten Haus­hal­ten, bei denen die Wer­ber sich als Mit­ar­bei­ter der loka­len Ener­gie­ver­sor­ger aus­ge­ben und ver­su­chen, Ver­trä­ge an den Mann oder die Frau zu brin­gen. Dabei las­sen sie sich einen Ver­trag noch wäh­rend des Tele­fo­nats auch zusätz­lich per SMS bestä­ti­gen. Erst in einer spä­ter ein­ge­hen­den schrift­li­chen Ver­trags­be­stä­ti­gung stellt sich dann her­aus, dass es sich beim Ver­trags­part­ner nicht um den ört­li­chen Ver­sor­ger han­delt, son­dern ein Ver­trag mit einem ganz ande­ren Unter­neh­men geschlos­sen wurde.

Die Arns­ber­ger Ver­brau­cher­zen­tra­le rät zu äußers­ter Vor­sicht, da die Rück­ab­wick­lung eines sol­chen Ver­tra­ges durch­aus schwie­rig sein kann. Sie rät, bei der­ar­ti­gen Anru­fen bes­ser direkt aufzulegen.

So wehren sich Verbraucher:innen gegen Verkaufsmaschen am Telefon

Wer­be­an­ru­fe ohne aus­drück­li­che Ein­wil­li­gung sind gesetz­lich ver­bo­ten. Trotz­dem blüht das Geschäft mit aggres­si­ven Ver­kaufs­ma­schen am Tele­fon. Laut Zah­len der Bun­des­netz­agen­tur haben Beschwer­den über Wer­be­an­ru­fe im Jahr 2021 einen neu­en Höchst­stand erreicht. Auch die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW erhält hier­zu zahl­rei­che Beschwer­den. Wer­be­an­ru­fe sind nicht nur ner­vig, sie haben auch Folgen.

„Am Tele­fon abge­schlos­se­ne Ver­trä­ge sind – bis auf weni­ge Aus­nah­men – auch ohne nach­träg­li­che Bestä­ti­gung gül­tig“, erklärt Petra Gol­ly, Lei­te­rin der Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­le der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW. Die gute
Nach­richt: Die Ver­trä­ge kön­nen in der Regel bin­nen 14 Tagen wider­ru­fen wer­den. Mit die­sen Tipps kön­nen sich Verbraucher:innen gegen uner­wünsch­te Tele­fon­wer­bung und unter­ge­scho­be­ne Ver­trä­ge wehren.

Weiterführende Infos und Links:

Einen Mus­ter­brief zur Abwehr einer unbe­rech­tig­ten For­de­run­gen gibt es auf der Home­page der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2020–01/Abwehr_einer_unberechtigten_Forderung_Abo.pdf

Einen Mus­ter­brief zum Wider­spruch gegen die Daten­ver­ar­bei­tung zu Wer­be­zwe­cken fin­den Sie unter:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2019 10/Widerspruch_gegen_Direktmarketing_und_Sperrung_von_Daten_ggue_Werbetreibenden.pdf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Ver­brau­cher­zen­tra­le Arnsberg)
(Vor­schau­bild: VZ NRW/adpic)

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