Sundern. Ein Brandbrief von Kämmerin Ursula Schnelle an die Ratsmitglieder zu manipulierten Stellbewertungen, falschen Eingruppierungen und zu hohen Gehältern für leitende Beamte hat bereits in der vergangene Woche für Furore gesorgt und den Druck auf Bürgermeister Ralph Brodel (SPD) massiv verstärkt. Ein sechsseitiges Beschwerdeschreiben (hier als PDF-Dokument) von ihr an Landrat Dr. Karl Schneider (CDU) vom 20. April stellt das alles jedoch noch weit in den Schatten. Sie warnt darin eindringlich, „dass die Funktionsfähigkeit der Verwaltung in Sundern in der aktuellen Krisensituation erheblich gefährdet ist“. Und beklagt, dass sie von Brodel wie die ausgeschiedene Beigeordnete Katharina Grothe „erheblich darin eingeschränkt werde, meine gesetzliche Mitwirkungsfunktion nach der Gemeindeordnung NRW und in der Verhinderungsvertretung in der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nach der Hauptsatzung der Stadt Sundern wahrzunehmen.“ Das schaffe in der jetzigen Situation ein hohes Risiko für die Arbeit der Verwaltungsleitung, zu der neben Brodel jetzt nur noch sie gehört, die Mitarbeiter und die Bürger.
Funktionsfähigkeit der Verwaltung gefährdet
So habe ihr am 10. März in Abwesenheit von Brodel das Gesundheitsamt den ersten bestätigten Corona-Erkrankungsfall in Sundern mitgeteilt. „Im Versuch, den Bürgermeister hierüber zu informieren, wurde mir durch sein Sekretariat mitgeteilt, dass er auf einer Tagung sei, die Mails nicht lese und Telefonate nicht annehme. Die Sekretärin musse ihn per App benachrichtigen, damit ich ihn telefonisch informieren konnte. Der Bürgermeister erklärte mir daraufhin, dass ich nichts weiter zu veranlassen habe und die Sache beim Stab für außergewöhnliche Ereignisse liege, damit habe ich nichts zu tun.“
Bis heute, schreibt Ursula Schnelle an Schneider am 20. April, gebe es keine einheitlichen Regelungen für die An- und Abwesenheiten der Mitarbeiter in den Fachbereichen und der Gesamtverwaltung während der Pandemie. Sie habe Brodel gebeten, auf nicht notwendige interne Besprechungen zu verzichten. Er habe ihr daraufhin in einer Mail vom 24. März mitgeteilt, dass das Kontaktverbot nur für den öffentlichen Raum, aber nicht für Diensträume gelte. Außerdem habe er am 16. April alle Mitarbeiter angewiesen, in Früh- und Spätschichten zwischen 6.30 Uhr und 21 Uhr und auch samstags bis 13 Uhr zu arbeiten, möglichst im Home Office. Entgegen seiner Mail sei dies nicht mit den Fachbereitsleitern abgestimmt gewesen. Zielsetzung und Umsetzbarkei seien unklar und in verschiedenen Bereichen mit erheblichen Problemen verbunden. Fragwürdig sei, ob es unbefristete Wochenendarbeit überhaupt anordnen dürfe. Vor allem aber: „Aus der Anweisung ist nicht erkennbar, dass der Bürgermeister im Rahmen seiner Fürsorgepflicht und Einhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung das Infektionsrisiko für die Mitarbeiter reduzieren will.“
Bis zu dem Datum des Briefs seien keine ausreichenden technischen Vorkehrungen zum Arbeitsschutz getroffen worden, um die Abstände in den Büros, im Bewegungsverkehr und in den gemeinschaftlich genutzten Räumen wie Treppen, Flure, WC, Kopierräume einzuhalten. Die Fachgereiche seien hier auf eigene Lösungen angewiesen.
Besondere physische und psychische Belastung der Mitarbeiter
„Durch die hier nur ansatzweise darstellbaren Vorgänge besteht bereits seit 2015 ein besondere physische und psychische Belastung insbesondere für die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs 1 (Organisation und Personal), aber in der Folgewirkung auch für alle anderen Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung“, schreibt Frau Schnelle weiter. Seit der Entlassung der Beigeordneten fehle wie schon 2016 und 2017 durch krankheitsbedingten längeren Ausfalls ihres Vorgängers eine Vertretung des Bürgermeisters. In dessen Abwesenheit müsse sie ihn nun nach der Hauptsatzung vertreten. Sie sei dazu aber nicht in der Lage, da er sie von allen Informationen und jeglicher Kommunikation auch aus den Fachbereichen abschneide. Die bereits seit 2016, also kurz nach Brodels Amtsantritt praktizierte Verlagerung der Befugnisse des Bürgermeisters auf die Fachbereichsleiter und jetzt auf den Krisenstab sei „generell kontraproduktiv, in der aktuellen Situation aber absolut abzulehnen und verursacht einen nicht zu rechtfertigenden Aufwand“. Die zentralen, systemrelevaten Bereiche Organisation, Personal und Finanzen, also ihr eigener Bereich, seien auf seine Anweisungen hin „ausdrücklich nicht in die Arbeit des Krisenstabes einbezogen“.
Die Kämmerin kommt in ihrer Beschwerde an den Landrat zu einer vernichtenden Bewertung des Wirkens von Brodel: „Unberechtigte und ungerechte Entscheidungen in Personalangelegenheiten, Vermischung von Entscheidungs- und Handlungsebenen, fehlende Organisations- und Leitungsbefähigung, vorrangiger und überwiegender Aktionismus aus politischen Überlegungen und Unaufrichtigkeit des Bürgermeisters haben dazu geführt, dass die Verwaltung der Stadt Sundern in den letzten viereinhalb Jahren die notwendige Sicherheit und Stabilität für ordnungsgemäßes und wirtschaftliches Verwaltungshandeln in vielen Bereichen verloren hat. In der derzeitigen Krisensituation verstärken die Handlungsweisen und Entscheidungen des Bürgermeisters diese Auswirkungen auf die Verwaltung und die Verwaltungsmitarbeiter, in einem Umfang, der nicht mehr verantwortbar ist.“
Verwaltungsvorstand nicht existent
Sie merkt außerdem an, dass sie auf ausdrückliche Anweisung von Brodel vor der Sondersitzung des Rats am 9. April nicht in die Prüfung finanzieller Risiken und Auswirkungen auf den Haushalt durch die Aufhebung des Bebauungsplans für den Ferienpark im Amecke einbezogen wurde. Eine fachliche Stellungnahme dazu habe deshalb nicht vorgelegen. Und sie weist darauf hin, dass sie gegen die Berufung von Stefan Laufmöller, den Bruder des FDP-Fraktionsvorsitzenden, zum stellvertretenden Wahlleiter Bedenken geäußert habe, da er „nachweislich Regelungen und Weisungen nicht einhält“. Brodel habe ihr daraufhin mitgeteilt, dass der Verwaltungsvorstand nach § 70 der Gemeindeordnung NRW „aktuell nicht existiere“. Sprich: Sie nichts mehr zu sagen hat.
