Beschwerde gegen Brodel: Kämmerin beschreibt Landrat unhaltbare Zustände in der Verwaltung

Sun­dern. Ein Brand­brief von Käm­me­rin Ursu­la Schnel­le an die Rats­mit­glie­der zu mani­pu­lier­ten Stell­be­wer­tun­gen, fal­schen Ein­grup­pie­run­gen und zu hohen Gehäl­tern für lei­ten­de Beam­te hat bereits in der ver­gan­ge­ne Woche für Furo­re gesorgt und den Druck auf Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del (SPD) mas­siv ver­stärkt. Ein sechs­sei­ti­ges Beschwer­de­schrei­ben (hier als PDF-Doku­ment) von ihr an Land­rat Dr. Karl Schnei­der (CDU) vom 20. April stellt das alles jedoch noch weit in den Schat­ten. Sie warnt dar­in ein­dring­lich, „dass die Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Ver­wal­tung in Sun­dern in der aktu­el­len Kri­sen­si­tua­ti­on erheb­lich gefähr­det ist“. Und beklagt, dass sie von Bro­del wie die aus­ge­schie­de­ne Bei­geord­ne­te Katha­ri­na Gro­the „erheb­lich dar­in ein­ge­schränkt wer­de, mei­ne gesetz­li­che Mit­wir­kungs­funk­ti­on nach der Gemein­de­ord­nung NRW und in der Ver­hin­de­rungs­ver­tre­tung in der all­ge­mei­nen Ver­tre­tung des Bür­ger­meis­ters nach der Haupt­sat­zung der Stadt Sun­dern wahr­zu­neh­men.“ Das schaf­fe in der jet­zi­gen Situa­ti­on ein hohes Risi­ko für die Arbeit der Ver­wal­tungs­lei­tung, zu der neben Bro­del jetzt nur noch sie gehört, die Mit­ar­bei­ter und die Bürger.

Funktionsfähigkeit der Verwaltung gefährdet

So habe ihr am 10. März in Abwe­sen­heit von Bro­del das Gesund­heits­amt den ers­ten bestä­tig­ten Coro­na-Erkran­kungs­fall in Sun­dern mit­ge­teilt. „Im Ver­such, den Bür­ger­meis­ter hier­über zu infor­mie­ren, wur­de mir durch sein Sekre­ta­ri­at mit­ge­teilt, dass er auf einer Tagung sei, die Mails nicht lese und Tele­fo­na­te nicht anneh­me. Die Sekre­tä­rin mus­se ihn per App benach­rich­ti­gen, damit ich ihn tele­fo­nisch infor­mie­ren konn­te. Der Bür­ger­meis­ter erklär­te mir dar­auf­hin, dass ich nichts wei­ter zu ver­an­las­sen habe und die Sache beim Stab für außer­ge­wöhn­li­che Ereig­nis­se lie­ge, damit habe ich nichts zu tun.“

Bis heu­te, schreibt Ursu­la Schnel­le an Schnei­der am 20. April, gebe es kei­ne ein­heit­li­chen Rege­lun­gen für die An- und Abwe­sen­hei­ten der Mit­ar­bei­ter in den Fach­be­rei­chen und der Gesamt­ver­wal­tung wäh­rend der Pan­de­mie. Sie habe Bro­del gebe­ten, auf nicht not­wen­di­ge inter­ne Bespre­chun­gen zu ver­zich­ten. Er habe ihr dar­auf­hin in einer Mail vom 24. März mit­ge­teilt, dass das Kon­takt­ver­bot nur für den öffent­li­chen Raum, aber nicht für Dienst­räu­me gel­te. Außer­dem habe er am 16. April alle Mit­ar­bei­ter ange­wie­sen, in Früh- und Spät­schich­ten zwi­schen 6.30 Uhr und 21 Uhr und auch sams­tags bis 13 Uhr zu arbei­ten, mög­lichst im Home Office. Ent­ge­gen sei­ner Mail sei dies nicht mit den Fach­be­reit­slei­tern abge­stimmt gewe­sen. Ziel­set­zung und Umsetz­bar­kei sei­en unklar und in ver­schie­de­nen Berei­chen mit erheb­li­chen Pro­ble­men ver­bun­den. Frag­wür­dig sei, ob es unbe­fris­te­te Wochen­end­ar­beit über­haupt anord­nen dür­fe. Vor allem aber: „Aus der Anwei­sung ist nicht erkenn­bar, dass der Bür­ger­meis­ter im Rah­men sei­ner Für­sor­ge­pflicht und Ein­hal­tung der Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Ver­wal­tung das Infek­ti­ons­ri­si­ko für die Mit­ar­bei­ter redu­zie­ren will.“

Bis zu dem Datum des Briefs sei­en kei­ne aus­rei­chen­den tech­ni­schen Vor­keh­run­gen zum Arbeits­schutz getrof­fen wor­den, um die Abstän­de in den Büros, im Bewe­gungs­ver­kehr und in den gemein­schaft­lich genutz­ten Räu­men wie Trep­pen, Flu­re, WC, Kopier­räu­me ein­zu­hal­ten. Die Fach­ge­rei­che sei­en hier auf eige­ne Lösun­gen angewiesen.

Besondere physische und psychische Belastung der Mitarbeiter

„Durch die hier nur ansatz­wei­se dar­stell­ba­ren Vor­gän­ge besteht bereits seit 2015 ein beson­de­re phy­si­sche und psy­chi­sche Belas­tung ins­be­son­de­re für die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen des Fach­be­reichs 1 (Orga­ni­sa­ti­on und Per­so­nal), aber in der Fol­ge­wir­kung auch für alle ande­ren Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen der Ver­wal­tung“, schreibt Frau Schnel­le wei­ter. Seit der Ent­las­sung der Bei­geord­ne­ten feh­le wie schon 2016 und 2017 durch krank­heits­be­ding­ten län­ge­ren Aus­falls ihres Vor­gän­gers eine Ver­tre­tung des Bür­ger­meis­ters. In des­sen Abwe­sen­heit müs­se sie ihn nun nach der Haupt­sat­zung ver­tre­ten. Sie sei dazu aber nicht in der Lage, da er sie von allen Infor­ma­tio­nen und jeg­li­cher Kom­mu­ni­ka­ti­on auch aus den Fach­be­rei­chen abschnei­de. Die bereits seit 2016, also kurz nach Bro­dels Amts­an­tritt prak­ti­zier­te Ver­la­ge­rung der Befug­nis­se des Bür­ger­meis­ters auf die Fach­be­reichs­lei­ter und jetzt auf den Kri­sen­stab sei „gene­rell kon­tra­pro­duk­tiv, in der aktu­el­len Situa­ti­on aber abso­lut abzu­leh­nen und ver­ur­sacht einen nicht zu recht­fer­ti­gen­den Auf­wand“. Die zen­tra­len, sys­tem­re­le­va­ten Berei­che Orga­ni­sa­ti­on, Per­so­nal und Finan­zen, also ihr eige­ner Bereich, sei­en auf sei­ne Anwei­sun­gen hin „aus­drück­lich nicht in die Arbeit des Kri­sen­sta­bes einbezogen“.

Die Käm­me­rin kommt in ihrer Beschwer­de an den Land­rat zu einer ver­nich­ten­den Bewer­tung des Wir­kens von Bro­del: „Unbe­rech­tig­te und unge­rech­te Ent­schei­dun­gen in Per­so­nal­an­ge­le­gen­hei­ten, Ver­mi­schung von Ent­schei­dungs- und Hand­lungs­ebe­nen, feh­len­de Orga­ni­sa­ti­ons- und Lei­tungs­be­fä­hi­gung, vor­ran­gi­ger und über­wie­gen­der Aktio­nis­mus aus poli­ti­schen Über­le­gun­gen und Unauf­rich­tig­keit des Bür­ger­meis­ters haben dazu geführt, dass die Ver­wal­tung der Stadt Sun­dern in den letz­ten vier­ein­halb Jah­ren die not­wen­di­ge Sicher­heit und Sta­bi­li­tät für ord­nungs­ge­mä­ßes und wirt­schaft­li­ches Ver­wal­tungs­han­deln in vie­len Berei­chen ver­lo­ren hat. In der der­zei­ti­gen Kri­sen­si­tua­ti­on ver­stär­ken die Hand­lungs­wei­sen und Ent­schei­dun­gen des Bür­ger­meis­ters die­se Aus­wir­kun­gen auf die Ver­wal­tung und die Ver­wal­tungs­mit­ar­bei­ter, in einem Umfang, der nicht mehr ver­ant­wort­bar ist.“

Verwaltungsvorstand nicht existent

Sie merkt außer­dem an, dass sie auf aus­drück­li­che Anwei­sung von Bro­del vor der Son­der­sit­zung des Rats am 9. April nicht in die Prü­fung finan­zi­el­ler Risi­ken und Aus­wir­kun­gen auf den Haus­halt durch die Auf­he­bung des Bebau­ungs­plans für den Feri­en­park im Ame­cke ein­be­zo­gen wur­de. Eine fach­li­che Stel­lung­nah­me dazu habe des­halb nicht vor­ge­le­gen. Und sie weist dar­auf hin, dass sie gegen die Beru­fung von Ste­fan Laufmöl­ler, den Bru­der des FDP-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den, zum stell­ver­tre­ten­den Wahl­lei­ter Beden­ken geäu­ßert habe, da er „nach­weis­lich Rege­lun­gen und Wei­sun­gen nicht ein­hält“. Bro­del habe ihr dar­auf­hin mit­ge­teilt, dass der Ver­wal­tungs­vor­stand nach § 70 der Gemein­de­ord­nung NRW „aktu­ell nicht exis­tie­re“. Sprich: Sie nichts mehr zu sagen hat.

Beitrag teilen