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Bei positivem PCR-Test: Quarantäne gilt ohne Anordnung

Hoch­sauer­land­kreis. Posi­ti­ver Coro­na-Test – und jetzt? Neben der Sor­ge um die Gesund­heit tau­chen vie­le orga­ni­sa­to­ri­sche Fra­gen auf. Was muss ich tun? Klar ist: Es ist mehr Eigen­in­itia­ti­ve nötig. Auch ohne Bescheid einer Behör­de muss man sich bei einem posi­ti­ven PCR-Test iso­lie­ren und sei­ne Kon­takt­per­so­nen schnellst­mög­lich infor­mie­ren. Beim Frei­tes­ten gel­ten eben­falls neue Regeln, auch hier läuft nun vie­les auto­ma­tisch nach den Vor­ga­ben der NRW-Coro­na-Test-und-Qua­ran­tä­ne-Ver­ord­nung. Dar­auf weist der Hoch­sauer­land­kreis hin.

Mehr Eigeninitiative nötig – Kein Anruf mehr vom Gesundheitsamt; keine Kontaktpersonennachverfolgung

Wer einen posi­ti­ven PCR-Test hat, wird künf­tig in aller Regel kei­nen Anruf mehr vom Gesund­heits­amt bekom­men. „Auf­grund der hohen Fall­zah­len ist eine Kon­takt­per­so­nen­nach­ver­fol­gung ab sofort nicht mehr mög­lich“, erklärt Gesund­heits­amts­lei­ter Dr. Klaus Schmidt. Nach neu­er Rechts­la­ge sei dies auch nicht mehr nötig. Das Land set­ze klar auf die Eigen­ver­ant­wor­tung und die akti­ve Mit­ar­beit der Bür­ge­rin­nen und Bürger.

Auch eine münd­li­che oder schrift­li­che Anord­nung der Iso­lie­rung ist nach der neu­en und seit dem 16. Janu­ar gel­ten­den Ver­ord­nung nicht mehr vor­ge­se­hen. Die­se wur­de frü­her vom Gesund­heits­amt ver­schickt. Jetzt nicht mehr. Wenn ein PCR-Test posi­tiv aus­ge­fal­len ist, wird das Ergeb­nis zwar nach wie vor dem Gesund­heits­amt gemel­det, Betrof­fe­ne müs­sen sich aber selbst­stän­dig in Iso­lie­rung begeben.

Nur noch eine „Quarantäne- und Genesenenbescheinigung“ per Post

Posi­tiv Getes­te­te bekom­men vom Kreis­ge­sund­heits­amt künf­tig nur noch eine „Qua­ran­tä­ne- und Gene­se­nen­be­schei­ni­gung“ per Post zuge­schickt, in dem die gel­ten­den Regeln aus­führ­lich erläu­tert sind. Unter dem Mot­to „Zusam­men gegen Coro­na“ haben sich die Krei­se Olpe, Hoch­sauer­land­kreis, Mär­ki­scher Kreis, der Kreis Unna, der Kreis Sie­gen-Witt­gen­stein und der Kreis Soest in der Umset­zung der geän­der­ten Qua­ran­tä­ne-Maß­nah­men mit­ein­an­der abge­stimmt. Dr. Schmidt appel­liert: „Die Omi­kron-Vari­an­te ist sehr, sehr anste­ckend. Ver­hal­ten Sie sich ver­ant­wor­tungs­voll und hal­ten Sie sich an die gel­ten­den Regeln, um sich und Ihre Mit­men­schen zu schützen.“

Konkret gilt laut NRW-Corona-Test-und-Quarantäneverordnung folgendes:

Alle recht­li­chen Rege­lun­gen des Lan­des NRW zur COVID-19-Pan­de­mie fin­den sich auf den Inter­net­sei­ten des NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums unter: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw.

Das Kreis­ge­sund­heits­amt weist dar­auf hin, dass auch Schu­len, Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und der beruf­li­che Bereich von den Neue­run­gen betrof­fen sind. Dem­entspre­chend ste­hen künf­tig Zah­len aus Schu­len, Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und auch Qua­ran­tä­nen nicht mehr zur Ver­fü­gung und kön­nen bei­spiels­wei­se nicht mehr in den Pres­se-Infos ver­öf­fent­licht wer­den. Eine Aus­nah­me bil­den Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und Kran­ken­häu­ser. Hier wird wei­ter­hin, wie bei ande­ren Infek­ti­ons­er­kran­kun­gen auch, ein Aus­bruchs­ma­nage­ment stattfinden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Hochsauerlandkreis)

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