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Bebauungsplan A 14 „Gutenbergplatz“ wird geändert

Arns­berg. Der Rat der Stadt Arns­berg wird in sei­ner Sit­zung am 28. Juni 2017 die 3. Ände­rung des Bebau­ungs­pla­nes A 14 „Guten­berg­platz“ bera­ten und dar­über entscheiden.
Mit die­ser Bebau­ungs­plan­än­de­rung wird die Ansied­lung von Ver­gnü­gungs­stät­ten rund um den Guten­berg­platz in der Arns­ber­ger Neu­stadt aus­ge­schlos­sen. Ziel ist es, den zu befürch­ten­den nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen von Ver­gnü­gungs­stät­ten mit den damit ver­bun­de­nen Wert- und Image­ver­lus­ten ent­ge­gen­zu­tre­ten und den Innen­stadt­be­reich mit dem Guten­berg­platz vor „Tra­ding-Down-Effek­ten“ zu schüt­zen. Der Bebau­ungs­plan stützt sich auf das vom Rat der Stadt Arns­berg beschlos­se­ne Ver­gnü­gungs­stät­ten­kon­zept und knüpft inhalt­lich an den der glei­chen Ziel­stel­lung unter­lie­gen­den Bebau­ungs­plan A 61 „Alt­stadt“ an.

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