Arnsberg. Der Rat der Stadt Arnsberg wird in seiner Sitzung am 28. Juni 2017 die 3. Änderung des Bebauungsplanes A 14 „Gutenbergplatz“ beraten und darüber entscheiden.
Mit dieser Bebauungsplanänderung wird die Ansiedlung von Vergnügungsstätten rund um den Gutenbergplatz in der Arnsberger Neustadt ausgeschlossen. Ziel ist es, den zu befürchtenden negativen Auswirkungen von Vergnügungsstätten mit den damit verbundenen Wert- und Imageverlusten entgegenzutreten und den Innenstadtbereich mit dem Gutenbergplatz vor „Trading-Down-Effekten“ zu schützen. Der Bebauungsplan stützt sich auf das vom Rat der Stadt Arnsberg beschlossene Vergnügungsstättenkonzept und knüpft inhaltlich an den der gleichen Zielstellung unterliegenden Bebauungsplan A 61 „Altstadt“ an.