Arnsberg. In der Zeit vom 8. Juli bis zum einschließlich 19. August 2019 werden der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes NH 59B „Wohnen am Herbeckeweg“ im Stadtteil Neheim sowie der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Rathaus der Stadt Arnsberg, Rathausplatz 1, Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung, im Bereich von Zimmer 515 öffentlich ausgelegt. Mit dieser Planung wird das Ziel verfolgt, die Voraussetzungen für die Realisierung einer Wohneinrichtung für bis zu 24 erwachsene Menschen mit Behinderungen und einer Tagesstrukturpflege auf einem ehemals durch einen Verein genutzten Gelände zwischen Herbeckeweg und Möhnefriedhof zu schaffen.
Ebenfalls im vorgenannten Zeitraum erfolgt die Offenlegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes A 67 „Ruhrstraße“. Auch dieser Planentwurf kann im Bereich von Zimmer 515 im Rathaus eingesehen werden. Hintergrund dieses Änderungsverfahrens ist die beabsichtigte Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmitteldiscounters innerhalb eines bestehenden Gebäudes an der Ruhrstraße in Arnsberg.
Stellungnahmen zu diesen Bauleitplanverfahren können in dem vorgenannten Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung vorgebracht werden.
Die Planentwürfe können auch im Internet unter www.arnsberg.de/stadtentwicklung über die Rubrik „Aktuelles“ zur Einsicht aufgerufen werden.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Arnsberg)