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Bauleitplanentwürfe werden öffentlich ausgelegt

Arns­berg. In der Zeit vom 8. Juli bis zum ein­schließ­lich 19. August 2019 wer­den der Ent­wurf des vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­pla­nes NH 59B „Woh­nen am Her­be­cke­weg“ im Stadt­teil Neheim sowie der Ent­wurf der 21. Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes im Rat­haus der Stadt Arns­berg, Rat­haus­platz 1, Fach­dienst Stadt- und Ver­kehrs­pla­nung, im Bereich von Zim­mer 515 öffent­lich aus­ge­legt. Mit die­ser Pla­nung wird das Ziel ver­folgt, die Vor­aus­set­zun­gen für die Rea­li­sie­rung einer Wohn­ein­rich­tung für bis zu 24 erwach­se­ne Men­schen mit Behin­de­run­gen und einer Tages­struk­tur­pfle­ge auf einem ehe­mals durch einen Ver­ein genutz­ten Gelän­de zwi­schen Her­be­cke­weg und Möhne­fried­hof zu schaffen.
Eben­falls im vor­ge­nann­ten Zeit­raum erfolgt die Offen­le­gung des Ent­wurfs der 2. Ände­rung des Bebau­ungs­pla­nes A 67 „Ruhr­stra­ße“. Auch die­ser Plan­ent­wurf kann im Bereich von Zim­mer 515 im Rat­haus ein­ge­se­hen wer­den. Hin­ter­grund die­ses Ände­rungs­ver­fah­rens ist die beab­sich­tig­te Erwei­te­rung der Ver­kaufs­flä­che eines Lebens­mit­tel­dis­coun­ters inner­halb eines bestehen­den Gebäu­des an der Ruhr­stra­ße in Arnsberg.
Stel­lung­nah­men zu die­sen Bau­leit­plan­ver­fah­ren kön­nen in dem vor­ge­nann­ten Zeit­raum schrift­lich oder zur Nie­der­schrift beim Fach­dienst Stadt- und Ver­kehrs­pla­nung vor­ge­bracht werden.
Die Plan­ent­wür­fe kön­nen auch im Inter­net unter www.arnsberg.de/stadtentwicklung über die Rubrik „Aktu­el­les“ zur Ein­sicht auf­ge­ru­fen werden.

(Quel­le: Pres­se­mit­tei­lung Stadt Arnsberg)

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