B 7 wird wegen Erneuerung der Ohlbrücke monatelang teilgesperrt

Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Sau­er­land-Hoch­stift ist der­zeit an den Vor­be­rei­tun­gen zur Ver­ga­be der Bau­leis­tun­gen für die Instand­set­zung der Ohl-Brü­cke. Der Bau­be­ginn ist im Juni 2015 vor­ge­se­hen. Die ers­te Bau­pha­se von etwa fünf Mona­ten umfasst die Sanie­rung der süd­li­chen Brü­cken­hälf­te. Nach der Win­ter­pau­se star­tet die zwei­te Bau­pha­se mit eben­falls rund fünf Mona­ten Dau­er im Früh­jahr 2016 mit der Erneue­rung der nörd­li­chen Brü­cken­hälf­te. In der Win­ter­zeit wird die Bun­des­stra­ße wie gewohnt in bei­de Fahrt­rich­tun­gen ein­schließ­lich der Anbin­dung „Im Ohl“ frei­ge­ge­ben. Über den genau­en Start der Bau­ar­bei­ten wird Straßen.NRW recht­zei­tig informieren.

Richtung Voßwinkel Umleitung über A 445, Wickede und Wimbern

Wäh­rend der Bau­zeit ist fol­gen­de Ver­kehrs­re­ge­lung vorgesehen:

  • In Fahrt­rich­tung Neheim von Voß­win­kel aus kom­mend wird der Ver­kehr als Ein­bahn­ver­kehr ein­spu­rig über die Brü­cke geführt. Dabei ist gewähr­leis­tet, dass die Zufahrts­ram­pe als Ein­bahn­stra­ße ins Gewer­be­ge­biet „Im Ohl“ zu befah­ren ist. Der rück­flie­ßen­de Ver­kehr zur B 7 erfolgt über die Erschlie­ßungs­stra­ßen „Berg­hei­mer Weg“, „Fel­sen­weg“ und „Don­ner­feld“.
  • In Fahrt­rich­tung Voß­win­kel wird eine weit­räu­mi­ge Umlei­tungs­stre­cke über die A 445 bis zur Anschluss­stel­le 61 „Wicke­de (Ruhr)“, anschlie­ßend über Wicke­de (B 63 „Haupt­stra­ße“) sowie dem Orts­teil Wim­bern (B 7 „Arns­ber­ger Stra­ße“) und Voß­win­kel (B 7 „Voß­win­ke­l­er Stra­ße“) ein­ge­rich­tet. Auf der A 445 wird dies mit einer soge­nann­ten „rote Punkt“-Umleitung aus­ge­schil­dert. An der Abfahrt Wicke­de aus Fahrt­rich­tung Auto­bahn­kreuz „Werl“ wird auf die Sper­rung der B 7 in Arns­berg-Neheim bereits hingewiesen.

„Der Lan­des­be­trieb Stra­ßen­bau NRW in Mesche­de bit­tet alle Anlie­ger sowie die Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen und Ver­kehrs­teil­neh­mer um Ver­ständ­nis für die­se not­wen­di­ge Maß­nah­me und die damit ver­bun­de­nen Beein­träch­ti­gun­gen,“ so Oscar Fon­se­ca. „Des Wei­te­ren ist die erfor­der­li­che Umlei­tungs­stre­cke bei der Dis­po­si­ti­on der betrof­fe­nen Gewer­be­be­trie­be zu berücksichtigen.“

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