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Autofahrer aufgepasst – hier blitzt der Kreis ab Montag!

Kreis. Der Fach­dienst Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten des Hoch­sauer­land­krei­ses gibt für den Zeit­raum vom 3. Febru­ar bis 7. Febru­ar fol­gen­de Mess-Stel­len für die Geschwin­dig­keits­über­wa­chung bekannt:

  • Mon­tag, 3. Febru­ar          Ols­berg-Geve­ling­hau­sen, K 15 und
    Hal­len­berg, B 236/Nuhnestraße
  • Diens­tag, 4. Febru­ar        Bri­lon-Rösen­beck, B 7 und
    Win­ter­berg, Marktstraße
  • Mitt­woch, 5. Febru­ar       Sun­dern-Seid­feld, L 686 und
    Mede­bach, Mün­de­ner Straße
  • Don­ners­tag, 6. Febru­ar   Bri­lon, Zur Jako­bus­lin­de und
    Schmal­len­berg-Glei­dorf, B 236
  • Frei­tag, 7. Febru­ar            Best­wig-Hering­hau­sen, L 776/Bestwiger Stra­ße und
    Win­ter­berg-Sil­bach, Bergfreiheit.

Es muss dar­über hin­aus auch an allen wei­te­ren Stand­or­ten, die im Inter­net unter „www.hochsauerlandkreis.de“ (Such­funk­ti­on: Geschwin­dig­keits­über­wa­chung) auf­ge­führt sind, mit Mes­sun­gen durch den Fach­dienst Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten gerech­net wer­den. Dies gilt auch an Wochen­en­den und Fei­er­ta­gen. Wei­ter­hin wer­den durch die Poli­zei kreis­weit Geschwin­dig­keits­über­wa­chun­gen durch­ge­führt. Aus ört­li­chen und orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den ist es mög­lich, dass die Pla­nun­gen kurz­fris­tig geän­dert wer­den müs­sen. Ein Anspruch auf die Mes­sun­gen besteht nicht.

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