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Auch Sorpesee ist Gewässer des Monats Juli

Der Sorpesee hat nach Auskunft der LANUV eine ausgezeichnete wasserqualität und ist mit 107 anderen Badegewässern in NRW Gewässer des Monats Juli. (Foto: oe)
Der Sor­pe­see hat nach Aus­kunft der LANUV eine aus­ge­zeich­ne­te Was­ser­qua­li­tät und ist mit 107 ande­ren Bade­ge­wäs­sern in NRW Gewäs­ser des Monats Juli. (Foto: oe)

Sor­pe­see. Der Som­mer ist da, die Feri­en haben begon­nen, nun beginnt die Zeit der Bade­seen. Das Lan­des­amt für Natur, Umwelt und Ver­brau­cher­schutz Nord­rhein-West­fa­len (LANUV), das seit eini­ger Zeit das Gewäs­ser des Monats prä­sen­tiert, hat jetzt alle 108 Bade­ge­wäs­ser in Nord­rhein-West­fa­len zu Bade­ge­wäs­sern des Monats Juli erko­ren. Dazu gehört auch der Sor­pe­see. Eben­so wie die der Möh­ne­see und der Hen­nes­ee hat der Sor­pe­see das blaue Zei­chen für aus­ge­zeich­ne­te Was­ser­qua­li­tät. Fast alle Bade­ge­wäs­ser in NRW wei­sen der­zeit eine aus­ge­zeich­ne­te Was­ser­qua­li­tät auf. Ledig­lich ein Bade­see wur­de mit „gut“ und zwei wei­te­re mit „aus­rei­chend“ bewertet.

Mehr als hundert Badestellen in NRW mit ausgezeichneter Wasserqualität

 

„Ein unge­trüb­tes Bade­ver­gnü­gen dank regel­mä­ßi­ger Kon­trol­le der Was­ser­qua­li­tät ver­spre­chen alle 108 Bade­ge­wäs­ser in NRW, vom Aasee mit der Frei­zeit­an­la­ge in Bocholt bis zum Zie­sels­maar in Ker­pen,“ ver­spricht die LANUV. Die Qua­li­tät eines Bade­ge­wäs­sers wird zunächst anhand von Mess­wer­ten aus den zurück­lie­gen­den vier Jah­ren beur­teilt. Zusätz­lich neh­men die Gesund­heits­äm­ter wäh­rend der Bade­sai­son min­des­tens alle vier Wochen Was­ser­pro­ben zur Ana­ly­se. Geprüft wird das Auf­tre­ten der Darm­bak­te­ri­en „Intesti­na­le Ente­ro­kok­ken“ und „Esche­ri­chia coli“, die – als natür­li­che Darm­be­woh­ner von Mensch und Tier – durch Aus­schei­dun­gen in das Bade­ge­wäs­ser gelan­gen und bei erhöh­ten Kon­zen­tra­tio­nen zu Krank­hei­ten wie Übel­keit oder Durch­fall füh­ren kön­nen. Wenn eine erhöh­te Kon­zen­tra­ti­on die­ser Kei­me vor­liegt, wird zum Schutz der Bade­gäs­te ein zeit­wei­li­ges Bade­ver­bot erlas­sen. Das kann zum Bei­spiel not­wen­dig sein, wenn sich an dem Bade­see vie­le Was­ser­vö­gel nie­der­ge­las­sen haben. Das Bade­ver­bot wird erst wie­der auf­ge­ho­ben, wenn eine aus­rei­chen­de Was­ser­qua­li­tät erreicht ist.

Informationen im Internet

„Wich­tig ist des­halb  die Infor­ma­ti­on und Ein­bin­dung der Öffent­lich­keit,“ so LANUV-Pres­se­spre­cher Peter Schütz. „Wer einen Bade­aus­flug plant, soll sich vor­ab über die Bade­ge­wäs­ser­qua­li­tät infor­mie­ren kön­nen. Dazu dient das Inter­net­an­ge­bot unter www.badegewaesser.nrw.de.“ Seit über 30 Jah­ren wird die Qua­li­tät der Bade­ge­wäs­ser in ganz Euro­pa nach einer ein­heit­li­chen Richt­li­nie geprüft. 2006 wur­de die Richt­li­nie kom­plett über­ar­bei­tet und an den Stand der Wis­sen­schaft und der prak­ti­schen Erfah­run­gen ange­passt. Mit der Bade­ge­wäs­ser-Richt­li­nie hat die Euro­päi­sche Uni­on einen flä­chen­de­cken­den Schutz für das Baden in den Bin­nen- und Küs­ten­ge­wäs­sern eingeführt.

 

Was tun, wenn eine Badestelle nicht auf der Liste steht?

Bür­ger haben die Mög­lich­keit, sich bei der Erstel­lung, Über­prü­fung oder Aktua­li­sie­rung der jähr­li­chen Lis­te der zu über­wa­chen­den Bade­ge­wäs­ser zu betei­li­gen. Vor­schlä­ge hier­zu oder auch sons­ti­ge Anre­gun­gen, auch Kri­tik­punk­te oder Hin­wei­se auf Din­ge, die nicht in Ord­nung sind, kön­nen bei den Krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten vor­ge­bracht wer­den. Soweit es um Vor­schlä­ge für wei­te­re Bade­ge­wäs­ser geht, neh­men auch die Mit­ar­bei­ter des Minis­te­ri­ums für Kli­ma­schutz, Umwelt, Land­wirt­schaft, Natur- und Ver­brau­cher­schutz NRW (MKULNV) und des nord­rhein-west­fä­li­schen Lan­des­am­tes für Natur, Umwelt und Ver­brau­cher­schutz (LANUV) ger­ne Anre­gun­gen entgegen.

  •  Das Lan­des­amt für Natur, Umwelt und Ver­brau­cher­schutz Nord­rhein-West­fa­len ist als Lan­des­ober­be­hör­de in den Fach­ge­bie­ten Natur­schutz, tech­ni­scher Umwelt­schutz für Was­ser, Boden und Luft sowie Ver­brau­cher­schutz und Lebens­mit­tel­si­cher­heit tätig. 
  • Mehr:  www.lanuv.nrw.de
  • Fol­gen Sie @lanuvnrw auf Twitter®!

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