Arnsberger Altstadt vom Schlossberg bis zum Eichholz in die Städtebauförderung aufgenommen

Arns­berg. Auf Grund­la­ge des Inte­grier­ten Hand­lungs­kon­zepts für die Alt­stadt Arns­berg hat die Stadt im Sep­tem­ber 2024 bei der Bezirks­re­gie­rung erneut einen Antrag zur Auf­nah­me des Gebie­tes der Erhal­tungs­sat­zung Alt-Arns­berg in die Städ­te­bau­för­de­rung ein­ge­reicht. Das Gebiet umfasst im Nor­den den Schloss­berg und im Süden das Eich­holz und ist somit rela­tiv groß. Um eine zügi­ge Durch­füh­rung zu garan­tie­ren und damit die Chan­ce einer För­der­zu­sa­ge zu erhö­hen wur­de die Gesamt­maß­nah­me in zwei Umset­zungs­stu­fen unter­teilt und zunächst der Antrag für die För­de­rung der 1. Umset­zungs­stu­fe (2025 – 2031) gestellt.

Räumlich auf Kernbereich zuzuordnen

Die Maß­nah­men der 1. Stu­fe sind räum­lich dem Kern­be­reich der Alt­stadt ent­lang der Ach­se „His­to­rie und Kul­tur“- vom Klos­ter Weding­hau­sen bis hin zum Schloss­berg – zuzu­ord­nen. In einem ers­ten Schritt wer­den kon­zep­tio­nel­le Grund­la­gen erar­bei­tet und Pla­nungs­leis­tun­gen (z. B. für die Umge­stal­tung / Auf­wer­tung von Stra­ßen, Wegen und Plätz­ten) beauf­tragt. Außer­dem soll das Quar­tiers­ma­nage­ment früh­zei­tig ein­ge­rich­tet wer­den, damit es den Pro­zess von Anfang an beglei­ten und steu­ern sowie zügig mit dem Fas­sa­den­pro­gramm gestar­tet wer­den kann. Wei­ter­hin ist die Ein­rich­tung eines Ver­fü­gungs­fonds vorgesehen.

Fassadenprogramm und Verfügungsfonds

In der 16. Sit­zung der Struk­tur­kom­mis­si­on am 18. März 2025 wur­de über den Vor­schlag des Städ­te­bau­för­der­pro­gramms 2025 bera­ten und dem Regio­nal­rat ein­stim­mig emp­foh­len, die auf­ge­führ­ten Städ­te­bau­pro­jek­te dem Minis­te­ri­um für Hei­mat, Kom­mu­na­les, Bau und Digi­ta­li­sie­rung (MHKBD) für die Auf­nah­me in das Städ­te­bau­för­der­pro­gramm 2025 vor­zu­schla­gen. Das MHKBD hat am 24.04.2025 das Städ­te­bau­för­der­pro­gramm 2025 ver­öf­fent­licht. Es kann unter dem nach­fol­gen­den Link ein­ge­se­hen werden.

https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/2025_04_22_mhkbd_final_step_2025.pdf

Nach Gegen­zeich­nung der Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung durch Bund und Län­der und Mit­tel­be­reit­stel­lung durch das MHKBD wer­den die För­der­be­schei­de erteilt.

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

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