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Anwohner-IG: „Projekt Netto-Markt basiert auf Unwahrheiten und Pfusch“

Blick auf das Netto-Grundstück nach der Anschüttung, auf die noch einmal sieben Meter  kommen sollen. (Foto: IG)
Blick auf das Net­to-Grund­stück nach der Anschüt­tung, auf die noch ein­mal sie­ben Meter Gebäu­de­hö­he kom­men sol­len. (Foto: IG)

Sto­ckum. Die IG Rothländerweg/Habichtsweg/Bergwerk hat eine gehar­nisch­te Stel­lung­nah­me zur aktu­el­len Situa­ti­on beim Bau des Net­to-Mark­tes am Roth­län­der­weg in Sto­ckum abge­ge­ben und erklärt: „Das Pro­jekt Net­to-Markt basiert von Beginn an auf Unwahr­hei­ten und Pfusch. Es ist bedau­er­lich, dass sich eine Mehr­heit im Stadt­rat die­se Poli­tik bis­her zu eigen gemacht hat.“

Vier Forderungen an Rat und Bürgermeister

Die Inter­es­sen­ge­mein­schaft stellt vier For­de­run­gen an Rats­mit­glie­der und Bürgermeister:

  1. Wir laden alle Rats­mit­glie­der ein, sich vor Ort ein Bild davon zu machen, wie die­ses „Unge­tüm” unser Wohn­ge­biet zerstört.
  2. Wir for­dern die Rats­frak­tio­nen auf, die jet­zi­ge Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes abzulehnen.
  3. Den Bür­ger­meis­ter for­dern wir auf, die Vor­gän­ge in der Ver­wal­tung zu unter­su­chen – vor allem die Fra­ge, war­um die Geneh­mi­gung übers Knie gebro­chen wurde.
  4. Es muss end­lich ernst gemacht wer­den mit der im Wahl­kampf ver­spro­che­nen Öffent­lich­keit und Transparenz.

Vorwürfe: Fehlende Stellungnahme und unterschlagene Eingaben

Blick auf das Grundstück vor bei Baubeginn. (Foto: IG)
Blick auf das Grund­stück vor bei Bau­be­ginn. (Foto: IG)

„Mit eini­ger Ver­wun­de­rung“ habe Inter­es­sen­ge­mein­schaft die erneu­te Offen­le­gung zur Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes zur Kennt­nis genom­men. Die­se Offen­le­gung sei eine Far­ce und eines demo­kra­ti­schen Rechts­staa­tes unwür­dig, denn der Bau des Dis­coun­ters schrei­te wei­ter vor­an. Die­ser Vor­gang wer­fe eine Rei­he von Fra­gen auf, die der Beant­wor­tung bedürfen.
  1. Die Stadt Sun­dern hat eine Bau­ge­neh­mi­gung erteilt, obwohl die Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes noch nicht rechts­kräf­tig ist. Dies ist unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen zu läs­sig. Die­se aber sind im Fall Net­to-Markt nicht erfüllt. Die 2. öffent­li­che Aus­le­gung zur Bür­ger­be­tei­li­gung läuft gera­de erst. Zum Zeit­punkt der Ertei­lung der Bau­ge­neh­mi­gung lag nach unse­ren Infor­ma­tio­nen zudem kei­ne schrift­li­che Stel­lung­nah­men von Stra­ßen NRW zur Zufahrt vor. Das bedeu­tet: Die not­wen­di­ge Siche­rung der Erschlie­ßung war nicht gegeben.
  2. In der Begrün­dung zur der­zei­ti­gen Offen­le­gung heißt es unter Punkt 15.2 Früh­zei­ti­ge Betei­li­gung der Öffent­lich­keit gem. § 3 Abs. 1 BauGB: „Der Vor­ent­wurf (119. Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes) wur­de gemäß der Beschluss­fas­sung des Fach­aus­schus­ses Stadt­ent­wick­lung, Umwelt und Infra­struk­tur vom 03.02.2015 in der Zeit vom 28.04.2015 bis ein­schließ­lich 28.05.2015 gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffent­lich aus­ge­legt bzw. im Inter­net ver­öf­fent­licht. Die Bekannt­ma­chung hier­zu erfolg­te am 20.04.2015 in der Tages­pres­se. Im Rah­men der früh­zei­ti­gen Betei­li­gung der Öffent­lich­keit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wur­den kei­ne Stel­lung­nah­men abge­ge­ben.” Die­se Aus­sa­ge ist falsch. Bei der früh­zei­ti­gen Betei­li­gung wur­den Flä­chen­nut­zungs- und Bebau­ungs­plan par­al­lel behan­delt. Die Ver­wal­tung teil­te damals auf Anfra­ge mit, die Stel­lung­nah­men müss­ten nicht dop­pelt ein­ge­reicht wer­den. Dar­auf­hin gab es zahl­rei­che Ein­ga­ben ohne Betreff. Ande­re Ein­ga­ben tru­gen den dop­pel­ten Betreff Flä­chen­nut­zungs­plan und Bebau­ungs­plan. Die­se Ein­ga­ben wer­den nun unterschlagen.

„Dass die Ver­wal­tung das Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren vor der Bür­ger­meis­ter­wahl im Eil­tem­po durch­ge­peitscht hat, ist mehr als frag­wür­dig,“ schreibt die IG und fragt: “ Wur­de hier nach dem Mot­to gehan­delt: Wir schaf­fen erst ein­mal Fak­ten und pas­sen dann das Recht den Fak­ten an?”
Erlärung_IG Roth­län­der­weg­Ha­bichts­weg­Berg­werk

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