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Antrag: CDU-Fraktion Sundern möchte Erleichterungen bei der Grund- und Gewerbesteuer

Sun­dern. Die CDU-Frak­ti­on der Stadt Sun­dern möch­te mit einem Antrag Rück­sicht­nah­me für die momen­tan schwie­ri­ge Situa­ti­on von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern bei der Ent­rich­tung von Grund- und Gewer­be­steu­er in der Stadt Sun­dern errei­chen. Dem­nach schla­gen die Ver­tre­ter der Frak­ti­on in ihrem Antrag an den Bür­ger­meis­ter der Stadt Sun­dern vor, bei der Gewer­be­steu­er die zins­lo­se Stun­dung der Steu­er bis zum 15. Novem­ber 2020 zu ermög­li­chen. Bei der Gewer­be­steu­er beruft sich die Frak­ti­on auf einen Erlass der Finanz­be­hör­den, in begrün­de­ten Fäl­len die Steu­er­pflicht bei Vor­aus­zah­lun­gen zu min­dern. Auf Säum­nis­zu­schlä­ge und Voll­stre­ckungs­maß­nah­men durch die Stadt Sun­dern sol­le ver­zich­tet wer­den. In dem Antrag schreibt die CDU-Frak­ti­on Sun­dern im Wortlaut:

„Sehr geehr­ter Herr Bürgermeister,

die Bun­des­re­gie­rung und das Land NRW haben umfang­rei­che Ret­tungs­pa­ke­te für die durch die Coro­na-Kri­se betrof­fe­nen Unter­neh­men auf den Weg gebracht. Neben Solo- Selbst­stän­di­gen und Klein­un­ter­neh­mern lei­den auch die ange­stell­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf­grund Kurz­ar­beit oder Arbeits­lo­sig­keit unter erheb­li­chen Einbußen.

Die CDU-Frak­ti­on im Rat der Stadt Sun­dern hält des­halb hin­aus die fol­gen­den Maß­nah­men für notwendig:

1. Grund­steu­er:

Gemäß § 28 Abs. 1 Grund­steu­er­ge­setz wird die Grund­steu­er zu je einem Vier­tel ihres Jah­res­be­trags am 15. Febru­ar, 15. Mai, 15. August und 15. Novem­ber fäl­lig. Auf­grund der aktu­el­len Aus­wir­kun­gen des Coro­na­vi­rus befin­den sich vie­le Bür­ger durch Kurz­ar­beit und Gewer­be­trei­ben­de durch Umsatz­ein­brü­che in finan­zi­el­len Schwierigkeiten.

Die CDU-Frak­ti­on bit­tet des­halb die Ver­wal­tung zu prü­fen, ob betrof­fe­nen Steu­er­pflich­ti­gen auf Antrag eine zins­lo­se Stun­dung der am 15. Mai 2020 fäl­li­gen Grund­steu­er bis zum 15. Novem­ber 2020 gewährt wer­den kann.

In die­ser für alle so schwie­ri­gen Pha­se ist es von enor­mer Bedeu­tung, dass nicht nur Unter­neh­men son­dern auch Immo­bi­li­en­be­sit­zer in unse­rer Stadt eine Hil­fe­stel­lung erhal­ten können.

2. Gewer­be­steu­er:

Nach § 19 GewStG hat der Steu­er­schuld­ner grund­sätz­lich am 15. Febru­ar, 15. Mai, 15. August und 15. Novem­ber Gewer­be­steu­er-Vor­aus­zah­lun­gen zu ent­rich­ten. Mit Datum vom 19. März 2020 wur­de dies­be­züg­lich der gleich lau­ten­de Erlass der obers­ten Finanz­be­hör­den der Län­der erlas­sen. Hier­nach kön­nen nach­weis­lich unmit­tel­bar und nicht uner­heb­lich betrof­fe­ne Steu­er­pflich­ti­ge bis zum 31. Dezem­ber 2020 unter Dar­le­gung ihrer Ver­hält­nis­se Anträ­ge auf Her­ab­set­zung des Gewer­be­steu­er­mess­be­tra­ges für Zwe­cke der Vor­aus­zah­lun­gen stel­len. Die­se Anträ­ge sind an das ent­spre­chen­de Finanz­amt zu stel­len. Hier­bei gel­ten grund­sätz­lich ver­ein­fach­te Nach­weis­pflich­ten. Dies bedeu­tet, dass der Steu­er­pflich­ti­ge ledig­lich nach­wei­sen muss, dass er durch das Coro­na­vi­rus betrof­fen ist. Eine ent­spre­chen­de Berech­nung des vor­aus­sicht­li­chen Gewer­be­er­trags 2020 muss nicht bei­gefügt wer­den. Die ent­spre­chen­den Gemein­den sind an die Anpas­sung des Gewer­be­steu­er­mess­be­tra­ges für Vor­aus­zah­lungs­zwe­cke des Finanz­amts gebunden.

Die CDU-Frak­ti­on bean­tragt daher die schnellst­mög­li­che Infor­ma­ti­on der Sun­derner Unter­neh­men über die Mög­lich­keit zur Redu­zie­rung der Vor­aus­zah­lun­gen, zur Mög­lich­keit der Stun­dung der fest­ge­setz­ten Gewer­be­steu­er bis zum 31.12.2020 und über den Ver­zicht auf Säum­nis­zu­schlä­ge sowie Voll­stre­ckungs­maß­nah­men bei gestun­de­ten Gewer­be­steu­er­for­de­run­gen sei­tens der Stadt Sundern.

Ziel die­ser Maß­nah­men ist es, die Liqui­di­tät der Unter­neh­men sicher­zu­stel­len und dar­über die Siche­rung der Arbeits- und Aus­bil­dungs­plät­ze zu garantieren.

Die CDU-Frak­ti­on im Rat der Stadt Sun­dern bit­te daher um schnellst­mög­li­che Umset­zung die­ser Maß­nah­me, um unse­ren Bür­ge­rin­nen und Bür­gern und unse­ren Unter­neh­men den Rücken in die­ser nicht ein­fa­chen Zeit zu stärken.“

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