Sundern. Die CDU-Fraktion der Stadt Sundern möchte mit einem Antrag Rücksichtnahme für die momentan schwierige Situation von Bürgerinnen und Bürgern bei der Entrichtung von Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Sundern erreichen. Demnach schlagen die Vertreter der Fraktion in ihrem Antrag an den Bürgermeister der Stadt Sundern vor, bei der Gewerbesteuer die zinslose Stundung der Steuer bis zum 15. November 2020 zu ermöglichen. Bei der Gewerbesteuer beruft sich die Fraktion auf einen Erlass der Finanzbehörden, in begründeten Fällen die Steuerpflicht bei Vorauszahlungen zu mindern. Auf Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßnahmen durch die Stadt Sundern solle verzichtet werden. In dem Antrag schreibt die CDU-Fraktion Sundern im Wortlaut:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Bundesregierung und das Land NRW haben umfangreiche Rettungspakete für die durch die Corona-Krise betroffenen Unternehmen auf den Weg gebracht. Neben Solo- Selbstständigen und Kleinunternehmern leiden auch die angestellten Bürgerinnen und Bürger aufgrund Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit unter erheblichen Einbußen.
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sundern hält deshalb hinaus die folgenden Maßnahmen für notwendig:
1. Grundsteuer:
Gemäß § 28 Abs. 1 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Aufgrund der aktuellen Auswirkungen des Coronavirus befinden sich viele Bürger durch Kurzarbeit und Gewerbetreibende durch Umsatzeinbrüche in finanziellen Schwierigkeiten.
Die CDU-Fraktion bittet deshalb die Verwaltung zu prüfen, ob betroffenen Steuerpflichtigen auf Antrag eine zinslose Stundung der am 15. Mai 2020 fälligen Grundsteuer bis zum 15. November 2020 gewährt werden kann.
In dieser für alle so schwierigen Phase ist es von enormer Bedeutung, dass nicht nur Unternehmen sondern auch Immobilienbesitzer in unserer Stadt eine Hilfestellung erhalten können.
2. Gewerbesteuer:
Nach § 19 GewStG hat der Steuerschuldner grundsätzlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zu entrichten. Mit Datum vom 19. März 2020 wurde diesbezüglich der gleich lautende Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder erlassen. Hiernach können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen stellen. Diese Anträge sind an das entsprechende Finanzamt zu stellen. Hierbei gelten grundsätzlich vereinfachte Nachweispflichten. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige lediglich nachweisen muss, dass er durch das Coronavirus betroffen ist. Eine entsprechende Berechnung des voraussichtlichen Gewerbeertrags 2020 muss nicht beigefügt werden. Die entsprechenden Gemeinden sind an die Anpassung des Gewerbesteuermessbetrages für Vorauszahlungszwecke des Finanzamts gebunden.
Die CDU-Fraktion beantragt daher die schnellstmögliche Information der Sunderner Unternehmen über die Möglichkeit zur Reduzierung der Vorauszahlungen, zur Möglichkeit der Stundung der festgesetzten Gewerbesteuer bis zum 31.12.2020 und über den Verzicht auf Säumniszuschläge sowie Vollstreckungsmaßnahmen bei gestundeten Gewerbesteuerforderungen seitens der Stadt Sundern.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Liquidität der Unternehmen sicherzustellen und darüber die Sicherung der Arbeits- und Ausbildungsplätze zu garantieren.
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sundern bitte daher um schnellstmögliche Umsetzung dieser Maßnahme, um unseren Bürgerinnen und Bürgern und unseren Unternehmen den Rücken in dieser nicht einfachen Zeit zu stärken.“