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Anmeldung zur Jägerprüfung

Hoch­sauer­land­kreis. Die dies­jäh­ri­ge Jäger­prü­fung im Hoch­sauer­land­kreis wird ab Mon­tag, 18. April, durch­ge­führt. Die Prü­fung besteht aus einem schrift­li­chen Teil, einer Schieß­prü­fung und einem münd­lich-prak­ti­schen Teil. Anträ­ge auf Zulas­sung zur Jäger­prü­fung sind spä­tes­tens bis Don­ners­tag, 18. Febru­ar, an den Hoch­sauer­land­kreis, Unte­re Jagd­be­hör­de, Stein­stra­ße 27, 59872 Mesche­de zu rich­ten. Dem Antrag sind Nach­wei­se über die Aus­bil­dung zur kun­di­gen Per­son nach der Hygie­never­ord­nung und über die Aus­bil­dung an der Kurz­waf­fe sowie der Nach­weis über die ein­ge­zahl­te Prü­fungs­ge­bühr in Höhe von 250 Euro beizufügen.

  • Wei­te­re Infor­ma­tio­nen Inter­net unter www.hochsauerlandkreis.de (Suche: Jagd­we­sen) oder unter 0291 94–1366

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