Hochsauerlandkreis. Die diesjährige Jägerprüfung im Hochsauerlandkreis wird ab Montag, 18. April, durchgeführt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens bis Donnerstag, 18. Februar, an den Hochsauerlandkreis, Untere Jagdbehörde, Steinstraße 27, 59872 Meschede zu richten. Dem Antrag sind Nachweise über die Ausbildung zur kundigen Person nach der Hygieneverordnung und über die Ausbildung an der Kurzwaffe sowie der Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr in Höhe von 250 Euro beizufügen.
- Weitere Informationen Internet unter www.hochsauerlandkreis.de (Suche: Jagdwesen) oder unter 0291 94–1366