Sundern. In Nordrhein-Westfalen beginnt am 01. August 2025 für alle Kinder, die hier ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben, die Schulpflicht. Ebenso für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist.
Anmeldung bis zum 15. November 2024
Eine entsprechende Anmeldung an einer Grundschule ist bis zum 15. November 2024 (Geburtszeitraum vom 01.10.2018 bis 30.09.2019) durch die Erziehungsberechtigten möglich. Dabei können die Eltern frei eine Grundschule sowie Schulart (Bekenntnisschule oder Gemeinschaftsgrundschule) wählen. Ein Anspruch auf Aufnahme in die Schule besteht nur für die nächstgelegene Schule der gleichen Schulart im Rahmen eines gebildeten Schuleinzugsbereiches oder der festgelegten Aufnahmekapazitäten; ebenso werden nur in diesem Fall die für den Besuch notwendigen Schülerfahrkosten übernommen.
Antrag auf vorzeitige Einschulung
Kinder, die später das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. Die notwendigen körperlichen und geistigen Voraussetzungen sowie ein ausreichendes Sozialverhalten müssen gegeben sein. Zurückstellungen sind nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr möglich. Die Schulfähigkeit wird durch die Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes festgestellt zu der die Eltern eine separate – von der Anmeldung an der Schule unabhängige – Einladung erhalten. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Schuleingangsuntersuchung. Im Einzelfall kann auch ein schulärztliches oder schulpsychologisches Gutachten erstellt werden.
Bei der Anmeldung muss das einzuschulende Kind teilnehmen, um insbesondere das Sprachverständnis feststellen zu können. Das Familienstammbuch, eine Geburtsurkunde oder der Personalausweis sowie der Impfausweis und ggf. eine Sorgerechtsentscheidung sind bei der Anmeldung vorzulegen.
Die Eltern, der in der Stadt Sundern mit Hauptwohnsitz gemeldeten Kinder, erhalten von der jeweiligen nächstgelegenen Grundschule eine persönliche Einladung.
Weitere Auskünfte kann die jeweilige Schule oder der Schulträger, Stadt Sundern unter 02933–81-238 geben.
(Quelle: Stadt Sundern)