Anmeldung für die Grundschulen in der Stadt Sundern

Sun­dern. In Nord­rhein-West­fa­len beginnt am 01. August 2025 für alle Kin­der, die hier ihren Wohn­sitz oder ihren gewöhn­li­chen Auf­ent­halt haben und bis zum 30. Sep­tem­ber das 6. Lebens­jahr voll­endet haben, die Schul­pflicht. Eben­so für Kin­der von Asyl­be­wer­be­rin­nen und Asyl­be­wer­bern sowie allein­ste­hen­de Kin­der und Jugend­li­che, die einen Asyl­an­trag gestellt haben, sobald sie einer Gemein­de zuge­wie­sen sind und solan­ge ihr Auf­ent­halt gestat­tet ist.

Anmeldung bis zum 15. November 2024

Eine ent­spre­chen­de Anmel­dung an einer Grund­schu­le ist bis zum 15. Novem­ber 2024 (Geburts­zeit­raum vom 01.10.2018 bis 30.09.2019) durch die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten mög­lich. Dabei kön­nen die Eltern frei eine Grund­schu­le sowie Schul­art (Bekennt­nis­schu­le oder Gemein­schafts­grund­schu­le) wäh­len. Ein Anspruch auf Auf­nah­me in die Schu­le besteht nur für die nächst­ge­le­ge­ne Schu­le der glei­chen Schul­art im Rah­men eines gebil­de­ten Schul­ein­zugs­be­rei­ches oder der fest­ge­leg­ten Auf­nah­me­ka­pa­zi­tä­ten; eben­so wer­den nur in die­sem Fall die für den Besuch not­wen­di­gen Schü­ler­fahr­kos­ten übernommen.

Antrag auf vorzeitige Einschulung

Kin­der, die spä­ter das 6. Lebens­jahr voll­enden, kön­nen auf Antrag der Eltern in die Schu­le auf­ge­nom­men wer­den, wenn sie schul­fä­hig sind. Die not­wen­di­gen kör­per­li­chen und geis­ti­gen Vor­aus­set­zun­gen sowie ein aus­rei­chen­des Sozi­al­ver­hal­ten müs­sen gege­ben sein. Zurück­stel­lun­gen sind nur aus erheb­li­chen gesund­heit­li­chen Grün­den für ein Jahr mög­lich. Die Schul­fä­hig­keit wird durch die Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung des Gesund­heits­am­tes fest­ge­stellt zu der die Eltern eine sepa­ra­te – von der Anmel­dung an der Schu­le unab­hän­gi­ge – Ein­la­dung erhal­ten. Über die Auf­nah­me in die Schu­le ent­schei­det die Schul­lei­tung unter Berück­sich­ti­gung des Ergeb­nis­ses der Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung. Im Ein­zel­fall kann auch ein schul­ärzt­li­ches oder schul­psy­cho­lo­gi­sches Gut­ach­ten erstellt werden.

Bei der Anmel­dung muss das ein­zu­schu­len­de Kind teil­neh­men, um ins­be­son­de­re das Sprach­ver­ständ­nis fest­stel­len zu kön­nen. Das Fami­li­en­stamm­buch, eine Geburts­ur­kun­de oder der Per­so­nal­aus­weis sowie der Impf­aus­weis und ggf. eine Sor­ge­rechts­ent­schei­dung sind bei der Anmel­dung vorzulegen.

Die Eltern, der in der Stadt Sun­dern mit Haupt­wohn­sitz gemel­de­ten Kin­der, erhal­ten von der jewei­li­gen nächst­ge­le­ge­nen Grund­schu­le eine per­sön­li­che Einladung.

Wei­te­re Aus­künf­te kann die jewei­li­ge Schu­le oder der Schul­trä­ger, Stadt Sun­dern unter 02933–81-238 geben.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Sundern)

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