Arnsberg. Wer die Haltung eines großen Hundes bei der Stadt anzeigt, muss dafür ab dem 1. März anders als bislang eine Gebühr von 25 Euro bezahlen. „Diese Änderung geht auf eine verpflichtende Anordnung der Landesregierung an die Kommunen zurück,“ so Stadtsprecherin Stephanie Schnura.
Land ändert Gebührensätze
Die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung besagt somit künftig konkret Folgendes: Jede/r Bürger/in, der/die ab dem 1. März einen großen Hund im Stadtbüro oder direkt bei der zuständigen städtischen Mitarbeiterin im Ordnungsamt anmeldet, muss hierfür einen Betrag von 25 Euro zahlen, der direkt vor Ort zu entrichten ist.
Bislang fielen bei der Anmeldung eines Hundes keine Kosten für den Bürger an. Angemeldet werden muss aber. Die Anzeige des Haltens eines großen Hundes ist verpflichtend. Zum „großen Hund“ wird ein Hund ab einer Widerristhöhe (Schulterhöhe) von 40 Zentimetern und/oder einem Gewicht ab 20 Kilogramm.
