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Anmeldung der Lernanfänger – Stadt Sundern informiert

Sun­dern. In Nord­rhein-West­fa­len beginnt am 1. August 2023 für alle Kin­der, wel­che hier ihren Wohn­sitz oder ihren gewöhn­li­chen Auf­ent­halt haben und bis zum 30. Sep­tem­ber das 6. Lebens­jahr voll­endet haben, die Schul­pflicht. Das glei­che gilt für Kin­der von Asylbewerbern/innen und allein­ste­hen­den Kin­dern und Jugend­li­chen, die einen Asyl­an­trag gestellt haben, sobald sie einer Gemein­de zuge­wie­sen sind und solan­ge ihr Auf­ent­halt gestat­tet ist.

Anmeldung bis 15. November 2022

Die­se Kin­der (Geburts­zeit­raum vom 01.10.2016 bis 30.09.2017) müs­sen bis zum 15. Novem­ber 2022 an einer Grund­schu­le ange­mel­det wer­den. Dabei kön­nen die Eltern frei eine Grund­schu­le und Schul­art (Bekennt­nis­schu­le oder Gemein­schafts­grund­schu­le) wäh­len. Ein Anspruch auf Auf­nah­me in die Schu­le besteht nur für die nächst­ge­le­ge­ne Schu­le der glei­chen Schul­art im Rah­men eines gebil­de­ten Schul­ein­zugs­be­rei­ches oder der fest­ge­leg­ten Auf­nah­me­ka­pa­zi­tä­ten; eben­so wer­den nur in die­sem Fall die für den Besuch not­wen­di­gen Schü­ler­fahr­kos­ten übernommen.

Frühere Einschulung und Zurückstellungen

Kin­der, die spä­ter das 6. Lebens­jahr voll­enden, kön­nen auf Antrag der Eltern in die Schu­le auf­ge­nom­men wer­den, wenn sie schul­fä­hig sind. Sie müs­sen also die not­wen­di­gen kör­per­li­chen und geis­ti­gen Vor­aus­set­zun­gen sowie ein aus­rei­chen­des Sozi­al­ver­hal­ten besit­zen. Zurück­stel­lun­gen sind nur aus erheb­li­chen gesund­heit­li­chen Grün­den für ein Jahr mög­lich. Die Schul­fä­hig­keit wird durch die Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung des Gesund­heits­am­tes fest­ge­stellt zu der die Eltern eine sepa­ra­te – von der Anmel­dung an der Schu­le unab­hän­gi­ge – Ein­la­dung erhal­ten. Über die Auf­nah­me in die Schu­le ent­schei­det die Schul­lei­tung unter Berück­sich­ti­gung des schul­ärzt­li­chen Gutachtens.

Unterlagen zur Anmeldung

Das Kind muss an der Anmel­dung teil­neh­men, um ins­be­son­de­re das Sprach­ver­ständ­nis fest­stel­len zu kön­nen. Das Fami­li­en­stamm­buch, eine Geburts­ur­kun­de oder der Per­so­nal­aus­weis sowie der Impf­pass und ggf. eine Sor­ge­rechts­ent­schei­dung sind bei der Anmel­dung vorzulegen.

Die Eltern, der in der Stadt Sun­dern mit Haupt­wohn­sitz gemel­de­ten Kin­der, erhal­ten von der jewei­li­gen nächst­ge­le­ge­nen Grund­schu­le eine per­sön­li­che Einladung.

Wei­te­re Aus­künf­te kann die jewei­li­ge Schu­le oder der Schul­trä­ger unter 02933–81-238 geben.

Unter Berück­sich­ti­gung aller Grund­schul­stand­or­te in Sun­dern, gel­ten fol­gen­de Ter­mi­ne für die Anmel­dung der Lernanfänger:

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Sundern)

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