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Anmeldung der Lernanfänger in Sundern steht bevor: Termine liegen vor

Sun­dern. Die Anmel­dung der Lern­an­fän­ger für das Schul­jahr 2021/22 in der Stadt Sun­dern steht bevor. Am 1. August 2021 wer­den alle Kin­der schul­pflich­tig, die bis zum 30.09.2021 das 6. Lebens­jahr voll­endet haben (Geburts­zeit­raum vom 01.10.2014 bis 30.09.2015). Kin­der, die spä­ter das 6. Lebens­jahr voll­enden, kön­nen auf Antrag der Eltern in die Schu­le auf­ge­nom­men wer­den, wenn sie schul­fä­hig sind. Die Anmel­dung muss bis spä­tes­tens zum 15. Novem­ber 2020 erfolgen.

Frist läuft am 15. November ab

Die Grund­schu­le kön­nen die Eltern frei wäh­len. Anspruch besteht nur auf den Besuch der nächst­ge­le­ge­nen Grund­schu­le der gewünsch­ten Schul­art im Rah­men der fest­ge­leg­ten Auf­nah­me­ka­pa­zi­tät bzw. der Schul­ein­zugs­be­rei­che. Über die Auf­nah­me in die Schu­le ent­schei­det die Schulleiterin/der Schul­lei­ter. Die schul­ärzt­li­che Unter­su­chung erfolgt durch das Gesund­heits­amt des Hoch­sauer­land­krei­ses und ist Vor­aus­set­zung für die Ent­schei­dung über die Auf­nah­me. Das Gesund­heits­amt lädt die Eltern dazu sepa­rat ein.

Gesundheitsamt lädt Eltern separat ein

Nach dem Schul­ge­setz Nord­rhein-West­fa­len sind auch alle aus­län­di­schen Kin­der, deren Eltern in Nord­rhein-West­fa­len ihren Wohn­sitz haben, schul­pflich­tig. Das glei­che gilt für Kin­der von Asyl­be­wer­bern, die der Stadt Sun­dern zuge­wie­sen und deren Auf­ent­hal­te gestat­tet sind. Für aus­rei­se­pflich­ti­ge aus­län­di­sche Kin­der und Jugend­li­che besteht die Schul­pflicht bis zur Erfül­lung ihrer Ausreisepflicht.

Die Stadt Sun­dern schreibt: „Bit­te brin­gen Sie Ihr Kind zur Anmel­dung mit –soweit in der Ein­la­dung nichts ande­res ange­ge­ben ist.  Außer­dem sind das Fami­li­en­stamm­buch, die Geburts­ur­kun­de oder der Per­so­nal­aus­weis sowie eine Kopie des Impf­aus­wei­ses vorzulegen.“

Kopie des Impfausweises

Eltern der mit Haupt­wohn­sitz in der Stadt Sun­dern gemel­de­ten Kin­der erhal­ten von der jewei­li­gen, nächst­ge­le­ge­nen Grund­schu­le eine per­sön­li­che Einladung.

Dazu gel­ten fol­gen­de Termine:

 

Eine Infor­ma­ti­on der Stadt Sundern.

(Quel­le: Stadt Sundern)

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