Anmeldung der Lernanfänger in der Stadt Sundern

Sun­dern. In Nord­rhein-West­fa­len beginnt am 1. August 2017 für alle Kin­der, wel­che hier ihren Wohn­sitz oder ihren gewöhn­li­chen Auf­ent­halt haben und bis zum 30. Sep­tem­ber das 6. Lebens­jahr voll­endet haben, die Schul­pflicht. Das glei­che gilt für Kin­der von Asylbewerbern/innen und allein­ste­hen­den Kin­dern und Jugend­li­chen, die einen Asyl­an­trag gestellt haben, sobald sie einer Gemein­de zuge­wie­sen sind und solan­ge ihr Auf­ent­halt gestat­tet ist. Die­se Kin­der aus dem Geburts­zeit­raum vom 1. Okto­ber 2010 bis 30. Sep­tem­ber 2011 müs­sen bis zum 15. Novem­ber 2016 an einer Grund­schu­le ange­mel­det werden.

Wahlfreiheit der Eltern

Dabei kön­nen die Eltern frei eine Grund­schu­le und Schul­art (Bekennt­nis­schu­le oder Gemein­schafts­grund­schu­le) wäh­len. Ein Anspruch auf Auf­nah­me in die Schu­le besteht nur für die nächst­ge­le­ge­ne Schu­le der glei­chen Schul­art im Rah­men der fest­ge­leg­ten Auf­nah­me­ka­pa­zi­tä­ten; eben­so wer­den nur für deren Besuch not­wen­di­ge Schü­ler­fahr­kos­ten übernommen.

Kin­der, die spä­ter das 6. Lebens­jahr voll­enden, kön­nen auf Antrag der Eltern in die Schu­le auf­ge­nom­men wer­den, wenn sie schul­fä­hig sind. Sie müs­sen also die not­wen­di­gen kör­per­li­chen und geis­ti­gen Vor­aus­set­zun­gen sowie ein aus­rei­chen­des Sozi­al­ver­hal­ten besit­zen. Zurück­stel­lun­gen sind nur aus erheb­li­chen gesund­heit­li­chen Grün­den für ein Jahr mög­lich. Die Schul­fä­hig­keit wird durch die Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung des Gesund­heits­am­tes fest­ge­stellt zu der die Eltern eine sepa­ra­te – von der Anmel­dung an der Schu­le unab­hän­gi­ge – Ein­la­dung erhal­ten. Über die Auf­nah­me in die Schu­le ent­schei­det die Schul­lei­tung unter Berück­sich­ti­gung des schul­ärzt­li­chen Gutachtens.

Sprachverständnis wird geprüft

Das Kind muss an der Anmel­dung teil­neh­men, um ins­be­son­de­re das Sprach­ver­ständ­nis fest­stel­len zu kön­nen. Das Fami­li­en­stamm­buch, eine Geburts­ur­kun­de oder der Per­so­nal­aus­weis ist bei der Anmel­dung vor­zu­le­gen. Die Eltern, der in der Stadt Sun­dern mit Haupt­wohn­sitz gemel­de­ten Kin­der, erhal­ten von der jewei­li­gen nächst­ge­le­ge­nen Grund­schu­le eine per­sön­li­che Einladung.

Anmeldetermine

Unter Berück­sich­ti­gung aller Grund­schul­stand­or­te in Sun­dern, gel­ten fol­gen­de Ter­mi­ne für die Anmel­dung der Lernanfänger:

Infoveranstaltungen

Zusätz­lich fin­den fol­gen­de Ver­an­stal­tun­gen statt:

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