Die „erneute Durchführung eines Investorenauswahlverfahrens unter modifizierten Rahmenbedingungen im Jahresverlauf 2015“ ist dagegen ein Szenario, das aus Sicht der Verwaltung in Erwägung gezogen werden könnte. So hätten Interessenten darauf hingewiesen, dass sich die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Gastronomen derzeit relativ schwierig darstellten und am konkreten Standort von starken saisonalen Schwankungen bei der Besucherzahl auszugehen sei. Beim festgelegten Verkaufspreis von 130 Euro seien mit 330.000 Euro für das Grundstück und nochmals 680.000 Euro für das Gebäude Investitionen im siebenstelligen Bereich erforderlich. Aus Sicht von Kühn und Schelle „könnte darüber nachgedacht werden, den Kaufpreis zwar nach wie vor bei 130 €/m² zu belassen, diesen allerdings als Verhandlungsbasis auszuweisen. Durch die Flexibilisierung des anzubietenden Kaufpreises könnte ein Interessent auch bei möglicherweise geringerem Kaufpreis – und gleichzeitig überzeugendem Betriebs- und Architekturkonzept – zum Zuge kommen können, was eine Vermarktung
aus Sicht der Verwaltung wahrscheinlicher werden lässt.“ Zugleich solle aber in einem neuen Investorenauswahlverfahren auch kommuniziert werden, dass Uferpromenade und Airlebnisweg bereits vor der endgültigen Fertigstellung und auch bei weniger guten Wetterverhältnissen sehr gut angenommen werde und eine Fortsetzung zu erwarten sei. Dies solle diesbezügliche Bedenken der Interessenten mindern.
Über die „erneute Durchführung eines Investorenauswahlverfahrens mit Vergabe des Grundstückes in Form einer Erbpacht im Jahresverlauf 2015“ könne aus Sicht der Verwaltung als Alternative zu der unter Punkt 3 erläuterten Verminderung des Kaufpreises nachgedacht werden. Durch eine Vermarktung mittels Erbpacht, wie es auch beim R‑Café in Neheim der Fall sei, würden die Investitionskosten sinken, was eine Vermarktung aus Sicht der Verwaltung wahrscheinlicher werden lasse. Gleichzeitig würde die Fläche im Eigentum der Stadt Sundern verbleiben, was aufgrund der Lage durchaus positiv zu beurteilen wäre. Jedoch würde die Refinanzierung des Herstellungsaufwands deutlich länger dauern als bei einem Verkauf der Fläche.
Die „Durchführung eines Architektenwettbewerbs und Bau eines Gastronomiegebäudes durch die Stadt Sundern mit anschließender Verpachtung an einen Betreiber“ sei eine letzte Möglichkeit, die aus Sicht der Verwaltung aber ebenfalls nicht verfolgt werden solle. Zwar hätte dieses Szenarios auch Vorteile, denn die Stadt Sundern bliebe Eigentümer der Fläche und des Gebäudes und könne in eigener Regie über die städtebauliche und architektonische Ausgestaltung entscheiden. Zudem werde die Auswahl eines Betreibers für ein bestehendes Gebäude aufgrund des geringeren Investitionsvolumens deutlich einfacher. Jedoch bestehe bei einem Betreiberwechsel oder einer Insolvenz und einem längeren Leerstand ein finanzielles Ausfallrisiko. „Daher wird dieses Szenario im Rahmen der Haushaltssicherung nicht umzusetzen sein,“ so Kühn und Schelle. „Auch rechtlich wäre ein entsprechende Engagement der Stadt Sundern zunächst zu prüfen.“
Neue Anzeige kostet rund 2000 Euro
Für die Szenarien 2 bis 4 würden erneute Veröffentlichungskosten anfallen, die die Verwaltung mit 2000 Euro ansetzt, da die Anzeige auch in den Verbreitungsbereichen Arnsberg und Dortmund/Witten erscheinen soll. Entsprechende Mittel müssten im Haushalt 2015 eingeplant werden.
Mobile Gastronomie für Sommer 2015
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass unabhängig vom weiteren Vorgehen ein möglicher Verkauf der Fläche in 2015 zwar noch realisiert werden könne, aber nicht mehr damit zu rechnen sei, dass im Jahr 2015 gebaut werde. „Daher empfiehlt die Verwaltung als Zwischennutzung die Unterbringung eines temporären und mobilen Gastronomieangebotes auf der Fläche für die Saison 2015. Die Politik sollte die Verwaltung bzw. die Sorpesee
GmbH beauftragen, entsprechende Gespräche mit potentiellen Interessenten zu führen.“ Zusätzlich soll eine Beschilderung installiert werden, die darauf hinweist, dass an dieser Stelle eine Gastronomie entstehen soll.