Amecke. Die neue Uferpromenade am Vorbecken des Sorpesees in Amecke wird von den Bürgern Sunderns und den Gästen der Stadt sehr gut angenommen. Mit der Vermarktung der Gastronomiefläche, die an zentraler Stelle der Promenade durch eine Anschüttung dem See abgerungen wurde, läuft es allerdings nicht so gut. Sicher eine Enttäuschung für alle, die dort vor ihrem geistigen Auge kurzfristig ein zweites Arnsberger R‑Café entstehen sahen. Das Investorenauswahlverfahren hat keine zufriedenstellenden Ergebnisse gebracht. Deshalb hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 27. Januar zwei Entscheidungen zu treffen: Das Szenario für das grundsätzliche weitere Vorgehen – was auf mehr Flexibilität beim Verkaufspreis oder eine Erbpacht-Lösung herauslaufen könnte – und – als Übergangslösung – eine temporäre Nutzung für die Sommersaison 2015.
„Keine Interessenbekundung entsprechend der Vorgaben“
„Bei der Verwaltung sind insgesamt zwei Interessenbekundungen eingegangen, die beide nicht die im Exposé
geforderten Unterlagen enthielten und daher nicht als Grundlage für eine Auswahl durch die Jury herangezogen
werden können. Als Ergebnis des Auswahlverfahrens kann somit festgehalten werden, dass es zwar grundsätzlich interessierte Bewerber gab, jedoch keine konkrete Interessenbekundung entsprechend der Vorgaben des Verfahrens
erfolgte. Insofern ist nun über das weitere Vorgehen zu beraten,“ schreiben Beigeordneter Meinolf Kühn und Kämmerin Ursula Schnelle in der Beratungsvorlage. Einzelheiten zu diesen Bewerbern wollen sie im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorstellen.
Festgelegter Verkaufspreis von mindestens 130 Euro
Im August hatten die Politiker ein zweistufiges Investorenauswahlverfahren beschlossen und Investoren und Architekten gemeinsam mit einem Betreiber die Möglichkeit gegeben, bis zum 12. Dezember 2014 ihr Interesse für die Errichtung und den Betrieb einer Gastronomie auf der betreffenden Fläche kund zu tun. Für die Fläche von gut 2500 Quadratmetern wurde ein Mindestverkaufspreis von 130 Euro pro Quadratmetern festgelegt, der zur Refinanzierung der Herstellungskosten dienen soll. Nach Investoren gesucht wurde mit einer knapp 900 Euro teuren Anzeige in der Allgemeinen Hotel- und Gaststättenzeitung sowie kostenlos auf einschlägigen Internetseiten. In der regionalen Presse gab es aus Kostengründen keine Anzeige, sondern nur eine Pressemitteilung für den redaktionellen Teil.
Verwaltung betrachtet fünf mögliche Szenarien
Für das weitere Vorgehen haben Kühn und Schnelle fünf denkbare Szenarien dargestellt, von denen sie den Politikern für ihre Entscheidung allerdings nur zwei empfehlen.
- „Ein Verzicht auf die Vermarktung der Fläche würde zu erheblichen Einbußen bei der angestrebten funktionalen und städtebaulichen Situation im Bereich der Uferpromenade führen, was die ansonsten aus Sicht der Verwaltung sowohl gestalterisch-funktional als auch im Hinblick auf die öffentliche Resonanz gelungene Umgestaltung des Vorbeckenbereiches im Rahmen der Regionale 2013 konterkarieren würde. Daher sollte dieses Szenario nicht weiter verfolgt werden,“ heißt es in der Vorlage, die diese Fläche funktionaler wie gestalterischer Hinsicht als das „Herzstück“ der neuen Uferpromenade beschreibt.
- Auch eine „Änderung des Nutzungsumfanges der Fläche und additive bauplanungsrechtliche Berücksichtigung einer Beherbergungsmöglichkeit“ würde nach Auffassung der Verwaltung die gelungene Umgestaltung konterkarieren. Interessenten hätten die Möglichkeit erfragt, neben einer rein gastronomischen Nutzung ein flankierendes Beherbergungsangebot mit etwa 70 bis 80 Betten umzusetzen. Das sei mit einer Bebauungsplanänderung grundsätzlich möglich. Allerdings hätten sich die Politiker seinerzeit gegen eine solche Nutzung ausgesprochen und aus Sicht der Verwaltung sprächen nach wie vor verschiedene Faktoren gegen eine solche Nutzungsänderung. Eine entsprechend massive Bebauung im Bereich der ansonsten sehr naturnah gestalteten und seeseitig anbaufreien Uferpromenade werde städtebaulich nicht empfohlen. Desweiteren sei fraglich, ob sich ein solches Konzept verkehrlich realisieren lasse. Genannt werden zusätzlicher Liefer- und Serviceverkehr, die An- und Abreise von Gästen mit Gepäck sowie die Parkraumsituation. Die bisher geplanten etwa 80 Stellplätze auf der anderen Seite der L 687 seien bereits für eine rein gastronomische Nutzung bauordnungsrechtlich grenzwertig.
- Die „erneute Durchführung eines Investorenauswahlverfahrens unter modifizierten Rahmenbedingungen im Jahresverlauf 2015“ ist dagegen ein Szenario, das aus Sicht der Verwaltung in Erwägung gezogen werden könnte. So hätten Interessenten darauf hingewiesen, dass sich die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Gastronomen derzeit relativ schwierig darstellten und am konkreten Standort von starken saisonalen Schwankungen bei der Besucherzahl auszugehen sei. Beim festgelegten Verkaufspreis von 130 Euro seien mit 330.000 Euro für das Grundstück und nochmals 680.000 Euro für das Gebäude Investitionen im siebenstelligen Bereich erforderlich. Aus Sicht von Kühn und Schelle „könnte darüber nachgedacht werden, den Kaufpreis zwar nach wie vor bei 130 €/m² zu belassen, diesen allerdings als Verhandlungsbasis auszuweisen. Durch die Flexibilisierung des anzubietenden Kaufpreises könnte ein Interessent auch bei möglicherweise geringerem Kaufpreis – und gleichzeitig überzeugendem Betriebs- und Architekturkonzept – zum Zuge kommen können, was eine Vermarktung
aus Sicht der Verwaltung wahrscheinlicher werden lässt.“ Zugleich solle aber in einem neuen Investorenauswahlverfahren auch kommuniziert werden, dass Uferpromenade und Airlebnisweg bereits vor der endgültigen Fertigstellung und auch bei weniger guten Wetterverhältnissen sehr gut angenommen werde und eine Fortsetzung zu erwarten sei. Dies solle diesbezügliche Bedenken der Interessenten mindern. - Über die „erneute Durchführung eines Investorenauswahlverfahrens mit Vergabe des Grundstückes in Form einer Erbpacht im Jahresverlauf 2015“ könne aus Sicht der Verwaltung als Alternative zu der unter Punkt 3 erläuterten Verminderung des Kaufpreises nachgedacht werden. Durch eine Vermarktung mittels Erbpacht, wie es auch beim R‑Café in Neheim der Fall sei, würden die Investitionskosten sinken, was eine Vermarktung aus Sicht der Verwaltung wahrscheinlicher werden lasse. Gleichzeitig würde die Fläche im Eigentum der Stadt Sundern verbleiben, was aufgrund der Lage durchaus positiv zu beurteilen wäre. Jedoch würde die Refinanzierung des Herstellungsaufwands deutlich länger dauern als bei einem Verkauf der Fläche.
- Die „Durchführung eines Architektenwettbewerbs und Bau eines Gastronomiegebäudes durch die Stadt Sundern mit anschließender Verpachtung an einen Betreiber“ sei eine letzte Möglichkeit, die aus Sicht der Verwaltung aber ebenfalls nicht verfolgt werden solle. Zwar hätte dieses Szenarios auch Vorteile, denn die Stadt Sundern bliebe Eigentümer der Fläche und des Gebäudes und könne in eigener Regie über die städtebauliche und architektonische Ausgestaltung entscheiden. Zudem werde die Auswahl eines Betreibers für ein bestehendes Gebäude aufgrund des geringeren Investitionsvolumens deutlich einfacher. Jedoch bestehe bei einem Betreiberwechsel oder einer Insolvenz und einem längeren Leerstand ein finanzielles Ausfallrisiko. „Daher wird dieses Szenario im Rahmen der Haushaltssicherung nicht umzusetzen sein,“ so Kühn und Schelle. „Auch rechtlich wäre ein entsprechende Engagement der Stadt Sundern zunächst zu prüfen.“
Neue Anzeige kostet rund 2000 Euro
Für die Szenarien 2 bis 4 würden erneute Veröffentlichungskosten anfallen, die die Verwaltung mit 2000 Euro ansetzt, da die Anzeige auch in den Verbreitungsbereichen Arnsberg und Dortmund/Witten erscheinen soll. Entsprechende Mittel müssten im Haushalt 2015 eingeplant werden.
Mobile Gastronomie für Sommer 2015
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass unabhängig vom weiteren Vorgehen ein möglicher Verkauf der Fläche in 2015 zwar noch realisiert werden könne, aber nicht mehr damit zu rechnen sei, dass im Jahr 2015 gebaut werde. „Daher empfiehlt die Verwaltung als Zwischennutzung die Unterbringung eines temporären und mobilen Gastronomieangebotes auf der Fläche für die Saison 2015. Die Politik sollte die Verwaltung bzw. die Sorpesee
GmbH beauftragen, entsprechende Gespräche mit potentiellen Interessenten zu führen.“ Zusätzlich soll eine Beschilderung installiert werden, die darauf hinweist, dass an dieser Stelle eine Gastronomie entstehen soll.
2 Antworten
Genau, am besten eine Motorradfahrer Pommes Bude, damit der Lärm hier in Langscheid verschwindet und sich in Amecke breit macht.
Super, dass die sich verzockt haben, diese Superexperten.
Sieht wohl nach Gastwelten- und Ferienparkdrama aus.
Danke dass so meine Steuergelder verbraten werden.
Dümmster Kommentar überhaupt seit langer Zeit hier!
Vielleicht meldet sich ja Stephan Bode als allwissender Organisator bei der Stadtverwaltung. Sicher wird auch bald die Bundespolitik auf dieses Genie aufmerksam!