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Amecker Promenade: Gastronomie steht nicht Schlange

Die gastronomiefläche an der neuen Uferpromenade in Amecke ist gut 2500 Quadratmeter groß. Im Interessenbekundungsverfahren haben sich nur zwei Investoren gemeldet, die aber nicht die erforderlichen Kriterien erfüllen. (Foto: oe)
Die Gas­tro­no­mie­flä­che an der neu­en Ufer­pro­me­na­de in Ame­cke ist gut 2500 Qua­drat­me­ter groß. Im Inter­es­sen­be­kun­dungs­ver­fah­ren haben sich nur zwei Inves­to­ren gemel­det, die aber nicht die erfor­der­li­chen Kri­te­ri­en erfül­len. (Foto: oe)

Ame­cke. Die neue Ufer­pro­me­na­de am Vor­be­cken des Sor­pe­sees in Ame­cke wird von den Bür­gern Sun­derns und den Gäs­ten der Stadt sehr gut ange­nom­men. Mit der Ver­mark­tung der Gas­tro­no­mie­flä­che, die an zen­tra­ler Stel­le der Pro­me­na­de durch eine Anschüt­tung dem See abge­run­gen wur­de, läuft es aller­dings nicht so gut. Sicher eine Ent­täu­schung für alle, die dort vor ihrem geis­ti­gen Auge kurz­fris­tig ein zwei­tes Arns­ber­ger R‑Café ent­ste­hen sahen. Das Inves­to­ren­aus­wahl­ver­fah­ren hat kei­ne zufrie­den­stel­len­den Ergeb­nis­se gebracht. Des­halb hat der Haupt- und Finanz­aus­schuss in sei­ner Sit­zung am 27. Janu­ar zwei Ent­schei­dun­gen zu tref­fen: Das Sze­na­rio für das grund­sätz­li­che wei­te­re Vor­ge­hen – was auf mehr Fle­xi­bi­li­tät beim Ver­kaufs­preis oder eine Erb­pacht-Lösung her­aus­lau­fen könn­te – und – als Über­gangs­lö­sung – eine tem­po­rä­re Nut­zung für die Som­mer­sai­son 2015.

„Keine Interessenbekundung entsprechend der Vorgaben“

„Bei der Ver­wal­tung sind ins­ge­samt zwei Inter­es­sen­be­kun­dun­gen ein­ge­gan­gen, die bei­de nicht die im Exposé
gefor­der­ten Unter­la­gen ent­hiel­ten und daher nicht als Grund­la­ge für eine Aus­wahl durch die Jury herangezogen
wer­den kön­nen. Als Ergeb­nis des Aus­wahl­ver­fah­rens kann somit fest­ge­hal­ten wer­den, dass es zwar grund­sätz­lich inter­es­sier­te Bewer­ber gab, jedoch kei­ne kon­kre­te Inter­es­sen­be­kun­dung ent­spre­chend der Vor­ga­ben des Verfahrens
erfolg­te. Inso­fern ist nun über das wei­te­re Vor­ge­hen zu bera­ten,“ schrei­ben Bei­geord­ne­ter Mein­olf Kühn und Käm­me­rin Ursu­la Schnel­le in der Bera­tungs­vor­la­ge. Ein­zel­hei­ten zu die­sen Bewer­bern wol­len sie im nicht­öf­fent­li­chen Teil der Sit­zung vorstellen.

Festgelegter Verkaufspreis von mindestens 130 Euro

2013.12.11.Sundern.LogoIm August hat­ten die Poli­ti­ker ein zwei­stu­fi­ges Inves­to­ren­aus­wahl­ver­fah­ren beschlos­sen und Inves­to­ren und Archi­tek­ten gemein­sam mit einem Betrei­ber die Mög­lich­keit gege­ben, bis zum 12. Dezem­ber 2014 ihr Inter­es­se für die Errich­tung und den Betrieb einer Gas­tro­no­mie auf der betref­fen­den Flä­che kund zu tun. Für die Flä­che von gut 2500 Qua­drat­me­tern wur­de ein Min­dest­ver­kaufs­preis von 130 Euro pro Qua­drat­me­tern fest­ge­legt, der zur Refi­nan­zie­rung der Her­stel­lungs­kos­ten die­nen soll. Nach Inves­to­ren gesucht wur­de mit einer knapp 900 Euro teu­ren Anzei­ge in der All­ge­mei­nen Hotel- und Gast­stät­ten­zei­tung sowie kos­ten­los auf ein­schlä­gi­gen Inter­net­sei­ten. In der regio­na­len Pres­se gab es aus Kos­ten­grün­den kei­ne Anzei­ge, son­dern nur eine Pres­se­mit­tei­lung für den redak­tio­nel­len Teil.

Verwaltung betrachtet fünf mögliche Szenarien

Für das wei­te­re Vor­ge­hen haben Kühn und Schnel­le fünf denk­ba­re Sze­na­ri­en dar­ge­stellt, von denen sie den Poli­ti­kern für ihre Ent­schei­dung aller­dings nur zwei empfehlen.

  1. „Ein Ver­zicht auf die Ver­mark­tung der Flä­che wür­de zu erheb­li­chen Ein­bu­ßen bei der ange­streb­ten funk­tio­na­len und städ­te­bau­li­chen Situa­ti­on im Bereich der Ufer­pro­me­na­de füh­ren, was die ansons­ten aus Sicht der Ver­wal­tung sowohl gestal­te­risch-funk­tio­nal als auch im Hin­blick auf die öffent­li­che Reso­nanz gelun­ge­ne Umge­stal­tung des Vor­be­cken­be­rei­ches im Rah­men der Regio­na­le 2013 kon­ter­ka­rie­ren wür­de. Daher soll­te die­ses Sze­na­rio nicht wei­ter ver­folgt wer­den,“ heißt es in der Vor­la­ge, die die­se Flä­che funk­tio­na­ler wie gestal­te­ri­scher Hin­sicht als das „Herz­stück“ der neu­en Ufer­pro­me­na­de beschreibt.
  2. Auch eine „Ände­rung des Nut­zungs­um­fan­ges der Flä­che und addi­ti­ve bau­pla­nungs­recht­li­che Berück­sich­ti­gung einer Beher­ber­gungs­mög­lich­keit“ wür­de nach Auf­fas­sung der Ver­wal­tung die gelun­ge­ne Umge­stal­tung kon­ter­ka­rie­ren. Inter­es­sen­ten hät­ten die Mög­lich­keit erfragt, neben einer rein gas­tro­no­mi­schen Nut­zung ein flan­kie­ren­des Beher­ber­gungs­an­ge­bot mit etwa 70 bis 80 Bet­ten umzu­set­zen. Das sei mit einer Bebau­ungs­plan­än­de­rung grund­sätz­lich mög­lich. Aller­dings hät­ten sich die Poli­ti­ker sei­ner­zeit gegen eine sol­che Nut­zung aus­ge­spro­chen und aus Sicht der Ver­wal­tung sprä­chen nach wie vor ver­schie­de­ne Fak­to­ren gegen eine sol­che Nut­zungs­än­de­rung. Eine ent­spre­chend mas­si­ve Bebau­ung im Bereich der ansons­ten sehr natur­nah gestal­te­ten und see­sei­tig anbau­frei­en Ufer­pro­me­na­de wer­de städ­te­bau­lich nicht emp­foh­len. Des­wei­te­ren sei frag­lich, ob sich ein sol­ches Kon­zept ver­kehr­lich rea­li­sie­ren las­se. Genannt wer­den zusätz­li­cher Lie­fer- und Ser­vice­ver­kehr, die An- und Abrei­se von Gäs­ten mit Gepäck sowie die Park­raum­si­tua­ti­on. Die bis­her geplan­ten etwa 80 Stell­plät­ze auf der ande­ren Sei­te der L 687 sei­en bereits für eine rein gas­tro­no­mi­sche Nut­zung bau­ord­nungs­recht­lich grenzwertig. 

    Die Uferpromenade in Amecke hat sich inzwischen zum Schmuckstück entwickelt, der Ferienpark, der schon Ostern 2013 eröffnen wollte, ist noch Zukunftsmusik. (Foto: oe)
    Die Ufer­pro­me­na­de in Ame­cke hat sich inzwi­schen zum Schmuck­stück ent­wi­ckelt. (Foto: oe)
  3. Die „erneu­te Durch­füh­rung eines Inves­to­ren­aus­wahl­ver­fah­rens unter modi­fi­zier­ten Rah­men­be­din­gun­gen im Jah­res­ver­lauf 2015“ ist dage­gen ein Sze­na­rio, das aus Sicht der Ver­wal­tung in Erwä­gung gezo­gen wer­den könn­te. So hät­ten Inter­es­sen­ten  dar­auf hin­ge­wie­sen, dass sich die all­ge­mei­nen wirt­schaft­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen für Gas­tro­no­men der­zeit rela­tiv schwie­rig dar­stell­ten und am kon­kre­ten Stand­ort von star­ken sai­so­na­len Schwan­kun­gen bei der Besu­cher­zahl aus­zu­ge­hen sei. Beim fest­ge­leg­ten Ver­kaufs­preis von 130 Euro sei­en mit 330.000 Euro für das Grund­stück und noch­mals 680.000 Euro für das Gebäu­de Inves­ti­tio­nen im sie­ben­stel­li­gen Bereich erfor­der­lich. Aus Sicht von Kühn und Schel­le „könn­te dar­über nach­ge­dacht wer­den, den Kauf­preis zwar nach wie vor bei 130 €/m² zu belas­sen, die­sen aller­dings als Ver­hand­lungs­ba­sis aus­zu­wei­sen. Durch die Fle­xi­bi­li­sie­rung des anzu­bie­ten­den Kauf­prei­ses könn­te ein Inter­es­sent auch bei mög­li­cher­wei­se gerin­ge­rem Kauf­preis – und gleich­zei­tig über­zeu­gen­dem Betriebs- und Archi­tek­tur­kon­zept – zum Zuge kom­men kön­nen, was eine Vermarktung
    aus Sicht der Ver­wal­tung wahr­schein­li­cher wer­den lässt.“ Zugleich sol­le aber in einem neu­en Inves­to­ren­aus­wahl­ver­fah­ren auch kom­mu­ni­ziert wer­den, dass Ufer­pro­me­na­de und Air­leb­nis­weg bereits vor der end­gül­ti­gen Fer­tig­stel­lung und auch bei weni­ger guten Wet­ter­ver­hält­nis­sen sehr gut ange­nom­men wer­de und eine Fort­set­zung zu erwar­ten sei. Dies sol­le dies­be­züg­li­che Beden­ken der Inter­es­sen­ten mindern.
  4. Über die „erneu­te Durch­füh­rung eines Inves­to­ren­aus­wahl­ver­fah­rens mit Ver­ga­be des Grund­stü­ckes in Form einer Erb­pacht im Jah­res­ver­lauf 2015“ kön­ne aus Sicht der Ver­wal­tung als Alter­na­ti­ve zu der unter Punkt 3 erläu­ter­ten Ver­min­de­rung des Kauf­prei­ses nach­ge­dacht wer­den. Durch eine Ver­mark­tung mit­tels Erb­pacht, wie es auch beim R‑Café in Neheim der Fall sei, wür­den die Inves­ti­ti­ons­kos­ten sin­ken, was eine Ver­mark­tung aus Sicht der Ver­wal­tung wahr­schein­li­cher wer­den las­se. Gleich­zei­tig wür­de die Flä­che im Eigen­tum der Stadt Sun­dern ver­blei­ben, was auf­grund der Lage durch­aus posi­tiv zu beur­tei­len wäre. Jedoch wür­de die Refi­nan­zie­rung des Her­stel­lungs­auf­wands deut­lich län­ger dau­ern als bei einem Ver­kauf der Fläche.
  5. Die „Durch­füh­rung eines Archi­tek­ten­wett­be­werbs und Bau eines Gas­tro­no­mie­ge­bäu­des durch die Stadt Sun­dern mit anschlie­ßen­der Ver­pach­tung an einen Betrei­ber“ sei eine letz­te Mög­lich­keit, die aus Sicht der Ver­wal­tung aber eben­falls nicht ver­folgt wer­den sol­le. Zwar hät­te die­ses Sze­na­ri­os auch Vor­tei­le, denn die Stadt Sun­dern blie­be Eigen­tü­mer der Flä­che und des Gebäu­des und kön­ne in eige­ner Regie über die städ­te­bau­li­che und  archi­tek­to­ni­sche Aus­ge­stal­tung ent­schei­den. Zudem wer­de die Aus­wahl eines Betrei­bers für ein bestehen­des Gebäu­de auf­grund des gerin­ge­ren Inves­ti­ti­ons­vo­lu­mens deut­lich ein­fa­cher. Jedoch bestehe bei einem Betrei­ber­wech­sel oder einer Insol­venz und einem län­ge­ren Leer­stand ein finan­zi­el­les Aus­fall­ri­si­ko. „Daher wird die­ses Sze­na­rio im Rah­men der Haus­halts­si­che­rung nicht umzu­set­zen sein,“ so Kühn und Schel­le.  „Auch recht­lich wäre ein ent­spre­chen­de Enga­ge­ment der Stadt Sun­dern zunächst zu prüfen.“

Neue Anzeige kostet rund 2000 Euro

Für die Sze­na­ri­en 2 bis 4 wür­den erneu­te Ver­öf­fent­li­chungs­kos­ten anfal­len, die die Ver­wal­tung mit 2000 Euro ansetzt, da die Anzei­ge auch in den Ver­brei­tungs­be­rei­chen Arns­berg und  Dortmund/Witten erschei­nen soll. Ent­spre­chen­de Mit­tel müss­ten im Haus­halt 2015 ein­ge­plant werden.

Mobile Gastronomie für Sommer 2015

Die Ver­wal­tung weist aus­drück­lich dar­auf hin, dass unab­hän­gig vom wei­te­ren Vor­ge­hen ein mög­li­cher Ver­kauf der Flä­che in 2015 zwar noch rea­li­siert wer­den kön­ne, aber nicht mehr damit zu rech­nen sei, dass im Jahr 2015 gebaut wer­de. „Daher emp­fiehlt die Ver­wal­tung als Zwi­schen­nut­zung die Unter­brin­gung eines tem­po­rä­ren und mobi­len Gas­tro­no­mie­an­ge­bo­tes auf der Flä­che für die Sai­son 2015. Die Poli­tik soll­te die Ver­wal­tung bzw. die Sorpesee
GmbH beauf­tra­gen, ent­spre­chen­de Gesprä­che mit poten­ti­el­len Inter­es­sen­ten zu füh­ren.“ Zusätz­lich soll eine Beschil­de­rung instal­liert wer­den, die dar­auf hin­weist, dass an die­ser Stel­le eine Gas­tro­no­mie ent­ste­hen soll.

 

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2 Antworten

  1. Genau, am bes­ten eine Motor­rad­fah­rer Pom­mes Bude, damit der Lärm hier in Lang­scheid ver­schwin­det und sich in Ame­cke breit macht.
    Super, dass die sich ver­zockt haben, die­se Superexperten.
    Sieht wohl nach Gast­wel­ten- und Feri­en­park­dra­ma aus.
    Dan­ke dass so mei­ne Steu­er­gel­der ver­bra­ten werden.

  2. Dümms­ter Kom­men­tar über­haupt seit lan­ger Zeit hier!

    Viel­leicht mel­det sich ja Ste­phan Bode als all­wis­sen­der Orga­ni­sa­tor bei der Stadt­ver­wal­tung. Sicher wird auch bald die Bun­des­po­li­tik auf die­ses Genie aufmerksam!

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