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Altstadtstraßen Allendorf – Klarstellung der Stadtverwaltung Sundern

Sun­dern. In den ver­gan­ge­nen Tagen wur­de inten­siv über die ver­meint­lich kurz­fris­tig anste­hen­de Sanie­rung der
„Alt­stadt­stra­ßen“ in Allen­dorf dis­ku­tiert. Dies ver­an­lasst die Ver­wal­tung zu einer Klar­stel­lung der aktu­el­len Situa­ti­on und des wei­te­ren Vorgehens.

Sanierungserfordernis mittelfristig gegeben

Die Alt­stadt­stra­ßen sind mitt­ler­wei­le in die Jah­re gekom­men. Auf­grund der nach dem Win­ter 2020/21 fest­ge­stell­ten Schä­den (tlw. Absa­ckun­gen, tlw. Auf­wür­fe) wur­de sei­tens der Ver­wal­tung die Über­le­gung ange­stellt, mit­tel­fris­tig eine Sanie­rung der Alt­stadt­stra­ßen in Erwä­gung zu zie­hen. Klein­flä­chi­ge Repa­ra­tu­ren sind bei der vor­han­de­nen Pflas­ter­bau­wei­se (Natur­stein) meist nur von kur­zer Halt­bar­keit. Auf­grund des­sen wur­den die Alt­stadt­stra­ßen in das am 02.09.2021 durch den Rat beschlos­se­ne Stra­ßen- und Wege­kon­zept inte­griert. Nach einer erneu­ten Besich­ti­gung ca. Mit­te des Jah­res wur­de der Betriebs­hof beauf­tragt, die gra­vie­ren­den Schä­den an den Ent­wäs­se­rungs­rin­nen mit Spe­zi­al­mör­tel (der dau­er­haf­ter ist) über­gangs­wei­se zu besei­ti­gen. Zum ande­ren wur­den die übri­gen Schä­den erneut kon­trol­liert. Bis auf eine grö­ße­re Absa­ckung, die mit­tel­fris­tig zu einer Ver­kehrs­ge­fahr wer­den könn­te, sind die Stra­ßen aktu­ell noch größ­ten­teils intakt.

Umsetzung frühestens 2025

Die Ver­wal­tung geht jedoch davon aus, dass die Schä­den zuneh­men wer­den (z.B. durch Kopf­lö­cher für Ver­sor­gungs­lei­tungs­trä­ger etc.), so dass eine Über­pla­nung der Alt­stadt­stra­ßen sicher­heits­hal­ber in die Haus­halts­pla­nun­gen 2024 (Pla­nungs­an­satz von 30 TEUR) mit ein­be­zo­gen wur­den. Eine bau­li­che Umset­zung wür­de frü­hes­tens nach Vor­lie­gen der Pla­nung, also nicht vor 2025 erfol­gen. Lei­der wur­de das Stra­ßen- und Wege­kon­zept dies­be­züg­lich nicht ent­spre­chend ange­passt, so dass hier­in noch die – fal­sche – Jah­res­zahl 2022 ent­hal­ten ist. Die­ser Feh­ler wird durch die Ver­wal­tung aus­drück­lich bedau­ert! Alt­stadt­cha­rak­ter ist bei Gestal­tung zu berücksichtigen
Grund­sätz­lich ist fest­zu­hal­ten, dass selbst­ver­ständ­lich auch bei einer Sanie­rung der Stra­ßen der Alt­stadt­cha­rak­ter erhal­ten blei­ben soll. Die­ser könn­te jedoch – auch auf­grund der ent­ste­hen­den Kos­ten bzw. Höhe der Anlie­ger­bei­trä­ge bei einer Bau­wei­se mit Natur­stein­pflas­ter – gestal­te­risch ggf. auch anders inter­pre­tiert bzw. umge­setzt wer­den. Ent­spre­chen­de gestal­te­ri­sche Über­le­gun­gen wer­den aller­dings erst im Zusam­men­hang mit einer kon­kre­ten Pla­nung – also frü­hes­tens 2024 – und selbst­ver­ständ­lich unter Ein­bin­dung des Orts­vor­ste­hers und der Bür­ge­rin­nen und Bür­gern angestellt.

Der Ver­wal­tung ist durch­aus bewusst, dass es sich bei dem Orts­kern um ein Allein­stel­lungs­merk­mal im Stadt­ge­biet han­delt. Daher wür­de die Stra­ßen­pla­nung zu gege­be­ner Zeit in jedem Fall unter Betei­li­gung der poli­ti­schen Gre­mi­en und der Bür­ger­schaft erfol­gen. Die Ver­wal­tung möch­te zudem klar­stel­len, dass der Orts­vor­ste­her – am Ran­de eines Orts­ter­mins in ande­rer Sache – bis­lang ledig­lich dar­über infor­miert wur­de, dass mit­tel­fris­tig durch die Ver­wal­tung der Hand­lungs­be­darf für eine Sanie­rung gese­hen wird. Zu kei­ner Zeit wur­de über einen kon­kre­ten Aus­bau­stan­dard gespro­chen. Die Ver­wal­tung bedau­ert die ent­stan­de­ne Irri­ta­ti­on. Gleich­zei­tig hät­te eine Rück­spra­che vor Ver­öf­fent­li­chung des Sach­ver­hal­tes sicher­lich dazu bei­getra­gen, die Dis­kus­sio­nen und die damit ver­bun­de­ne Ver­un­si­che­rung der Anlie­ger zu vermeiden.

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Sundern)
(Vor­schau­bild Rat­haus Sun­dern: Foto: überflieger.media)

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