Sundern. In den vergangenen Tagen wurde intensiv über die vermeintlich kurzfristig anstehende Sanierung der
„Altstadtstraßen“ in Allendorf diskutiert. Dies veranlasst die Verwaltung zu einer Klarstellung der aktuellen Situation und des weiteren Vorgehens.
Sanierungserfordernis mittelfristig gegeben
Die Altstadtstraßen sind mittlerweile in die Jahre gekommen. Aufgrund der nach dem Winter 2020/21 festgestellten Schäden (tlw. Absackungen, tlw. Aufwürfe) wurde seitens der Verwaltung die Überlegung angestellt, mittelfristig eine Sanierung der Altstadtstraßen in Erwägung zu ziehen. Kleinflächige Reparaturen sind bei der vorhandenen Pflasterbauweise (Naturstein) meist nur von kurzer Haltbarkeit. Aufgrund dessen wurden die Altstadtstraßen in das am 02.09.2021 durch den Rat beschlossene Straßen- und Wegekonzept integriert. Nach einer erneuten Besichtigung ca. Mitte des Jahres wurde der Betriebshof beauftragt, die gravierenden Schäden an den Entwässerungsrinnen mit Spezialmörtel (der dauerhafter ist) übergangsweise zu beseitigen. Zum anderen wurden die übrigen Schäden erneut kontrolliert. Bis auf eine größere Absackung, die mittelfristig zu einer Verkehrsgefahr werden könnte, sind die Straßen aktuell noch größtenteils intakt.
Umsetzung frühestens 2025
Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass die Schäden zunehmen werden (z.B. durch Kopflöcher für Versorgungsleitungsträger etc.), so dass eine Überplanung der Altstadtstraßen sicherheitshalber in die Haushaltsplanungen 2024 (Planungsansatz von 30 TEUR) mit einbezogen wurden. Eine bauliche Umsetzung würde frühestens nach Vorliegen der Planung, also nicht vor 2025 erfolgen. Leider wurde das Straßen- und Wegekonzept diesbezüglich nicht entsprechend angepasst, so dass hierin noch die – falsche – Jahreszahl 2022 enthalten ist. Dieser Fehler wird durch die Verwaltung ausdrücklich bedauert! Altstadtcharakter ist bei Gestaltung zu berücksichtigen
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass selbstverständlich auch bei einer Sanierung der Straßen der Altstadtcharakter erhalten bleiben soll. Dieser könnte jedoch – auch aufgrund der entstehenden Kosten bzw. Höhe der Anliegerbeiträge bei einer Bauweise mit Natursteinpflaster – gestalterisch ggf. auch anders interpretiert bzw. umgesetzt werden. Entsprechende gestalterische Überlegungen werden allerdings erst im Zusammenhang mit einer konkreten Planung – also frühestens 2024 – und selbstverständlich unter Einbindung des Ortsvorstehers und der Bürgerinnen und Bürgern angestellt.
Der Verwaltung ist durchaus bewusst, dass es sich bei dem Ortskern um ein Alleinstellungsmerkmal im Stadtgebiet handelt. Daher würde die Straßenplanung zu gegebener Zeit in jedem Fall unter Beteiligung der politischen Gremien und der Bürgerschaft erfolgen. Die Verwaltung möchte zudem klarstellen, dass der Ortsvorsteher – am Rande eines Ortstermins in anderer Sache – bislang lediglich darüber informiert wurde, dass mittelfristig durch die Verwaltung der Handlungsbedarf für eine Sanierung gesehen wird. Zu keiner Zeit wurde über einen konkreten Ausbaustandard gesprochen. Die Verwaltung bedauert die entstandene Irritation. Gleichzeitig hätte eine Rücksprache vor Veröffentlichung des Sachverhaltes sicherlich dazu beigetragen, die Diskussionen und die damit verbundene Verunsicherung der Anlieger zu vermeiden.
(Quelle: Stadt Sundern)
(Vorschaubild Rathaus Sundern: Foto: überflieger.media)