Sundern. Bürgermeister Ralph Brodel musste am Mittwochvormittag die Allgemeinverfügung der Stadt Sundern vom 19.03.2020 mit sofortiger Wirkung aufheben. Damit dürfen unter anderem Abhol- und Lieferdienste im Stadtgebiet wieder ihre Arbeit aufnehmen. Auch Außer-Haus-Verkauf ist für Gastronomiebetriebe damit unter Einhaltung der erforderlichen Hygienebestimmungen möglich.
Hintergrund ist die neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 (CoronaSchVO) des Landes NRW vom 30.03. Darin heißt es in Paragraph 13: „Die Bestimmungen dieser Verordnung gehen widersprechenden und inhaltsgleichen Allgemeinverfügungen der nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden vor“.
Kritik an SAE
Bürgermeister Ralph Brodel und der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) waren in den vergangenen Tagen in die Kritik geraten, weil die Allgemeinverfügung der Stadt Sundern in Teilen über die Inhalte der Verordnung des Landes hinausgingen. So durften, anders als in anderen Städten und Gemeinden, Abhol- und Lieferdienste im Stadtgebiet keine Speisen anbieten.