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Allgemeinverfügung rechtswidrig: Abhol- und Lieferdienste dürfen Arbeit wieder aufnehmen

Sun­dern. Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del muss­te am Mitt­woch­vor­mit­tag die All­ge­mein­ver­fü­gung der Stadt Sun­dern vom 19.03.2020 mit sofor­ti­ger Wir­kung auf­he­ben. Damit dür­fen unter ande­rem Abhol- und Lie­fer­diens­te im Stadt­ge­biet wie­der ihre Arbeit auf­neh­men. Auch Außer-Haus-Ver­kauf ist für Gas­tro­no­mie­be­trie­be damit unter Ein­hal­tung der erfor­der­li­chen Hygie­ne­be­stim­mun­gen möglich.

Hin­ter­grund ist die neue Ver­ord­nung zum Schutz vor Neu­in­fi­zie­run­gen mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 (Coro­naSch­VO) des Lan­des NRW vom 30.03. Dar­in heißt es in Para­graph 13: „Die Bestim­mun­gen die­ser Ver­ord­nung gehen wider­spre­chen­den und inhalts­glei­chen All­ge­mein­ver­fü­gun­gen der nach § 3 der Ver­ord­nung zur Rege­lung von Zustän­dig­kei­ten nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz zustän­di­gen Behör­den vor“.

Kritik an SAE

Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del und der Stab für außer­ge­wöhn­li­che Ereig­nis­se (SAE) waren in den ver­gan­ge­nen Tagen in die Kri­tik gera­ten, weil die All­ge­mein­ver­fü­gung der Stadt Sun­dern in Tei­len über die Inhal­te der Ver­ord­nung des Lan­des hin­aus­gin­gen. So durf­ten, anders als in ande­ren Städ­ten und Gemein­den, Abhol- und Lie­fer­diens­te im Stadt­ge­biet kei­ne Spei­sen anbieten.

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18 Antworten

  1. Es ist für mich anma­ßend wenn hier ein Bür­ger­meis­ter sich über Ver­fü­gun­gen hin­weg setzt egal in wel­che Richtung.
    Wenn 7 Kilo­me­ter ent­fernt etwas erlaubt ist kann man es in Sun­dern nicht ver­bie­ten, das ist für mich nur überheblich
    Danke

    1. Bin genau Ihrer Meinung.
      Für mich nix ande­res als ein Macht Spiel vom Bür­ger­meis­ter und ohne Sinn und Verstand.
      Nor­ma­ler­wei­se soll­ten die Betrof­fe­nen hier einen Scha­dens­er­satz beantragen.
      Die Gas­tro­no­mie hat eh unter der aktu­el­len Situa­ti­on zu kämp­fen und mit so einer Akti­on wird das gan­ze unnö­tig verschlimmert.

  2. Oh oh wenn das kein Nach­spiel für die Stadt Sun­dern hat. Wenn die All­ge­mein­ver­fü­gung rechts­wid­rig war. Kön­nen dann die Abhol- und Lie­fer­diens­te nun Scha­dens­er­satz Ansprü­che, für die Zeit in der die­se nicht ver­kau­fen konn­ten gel­tend machen?

  3. Zitat: „“„Wenn 7 Kilo­me­ter ent­fernt etwas erlaubt ist kann man es in Sun­dern nicht ver­bie­ten, das ist für mich nur überheblich.“““

    Wenn sich in 7 Kilo­me­tern ent­fernt die Leu­te über­pro­por­tio­nal anste­cken, wäre es nicht über­heb­lich son­dern kon­se­quent präventiv.
    Kann man so oder so sehen. Lie­ber ein­mal vor­beu­gend tätig wer­den, als im Nach­hin­ein mit nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen leben, oder eben sterben.

  4. Eigent­lich müss­te doch die Stadt Sun­dern wo sie den Feh­ler gemacht hat und vie­le Gas­tro­no­men die Lebens­mit­tel ent­sor­gen muss­ten geschwei­ge von den Umsatz­ver­lus­ten von sich aus den Gas­tro­no­men xy Sum­me anbie­ten. Eini­ge wer­den wahr­schein­lich einen Antrag beim Land gestellt haben damit sol­len aber die Kos­ten für Pacht ect gezahlt wer­den dann wäre es nur Recht und Bil­lig wenn die Stadt Sun­dern die Kos­ten der zu ver­nich­ten Lebens­mit­tel zu erstat­ten und am bes­ten direkt dann kön­nen die Gas­tro­no­men dafür die Neu­wa­re die sie ver­nich­ten muss­ten kaufen

  5. Ist doch scheiß egal was Arns­berg oder Neheim machen. Der Herr Bür­ger­meis­ter ist für die Gesund­heit sei­ner Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ver­ant­wort­lich! Er hat alles rich­tig gemacht um den Virus kei­ne Chan­ce zur Aus­brei­tung zu geben. Wenn Er die gan­zen Fast Foot Läden offen gelas­sen hät­te, und sich 100te von Men­schen infi­ziert hät­ten, wäre das Geschrei groß gewesen.

  6. Nur gut dass sich die­se Anma­ßun­gen im Herbst erle­digt haben..dann ist das The­ma R. B. als Bür­ger­meis­ter hof­fent­lich durch…und im Rat­haus kehrt auch wie­der Ruhe ein.

  7. Es wäre schön mal zu erfah­ren wer die Mit­glie­der des „Stab für außer­ge­wöhn­li­che Ereig­nis­se (SAE)“ sind.
    Dies kann man dann bei der nächs­ten Wahl so oder so berücksichtigen.

    1. Wenn Sie in den letz­ten Wochen gele­gent­lich mal in die loka­len Medi­en geschaut hät­ten, wüss­ten Sie das im Schlaf auf­zu­sa­gen. Grü­ße in die Filterblase.

  8. Die Ver­fü­gung des BM stammt vom 19.3..
    Die NEUE Ver­ord­nung des Lan­des NRW stammt vom 30.3.
    Ich den­ke, Herr Bro­del woll­te Scha­den abwen­den, da von Düs­sel­dorf über­haupt nichts kam. Von daher hat er nicht zu haf­ten. Eher soll­te man sich bei Herrn Laschet beschwe­ren, dass ihn wohl sei­ne Kanz­ler­kan­di­da­tur vom The­ma NRW weit­ge­hend bereits ablenkt. Er schlägt viel Schaum, wenn er redet. Sonst nichts.

  9. Der ver­ant­wort­li­che Redak­teur hat eine merk­wür­di­gen Titel für sei­nen Bericht gewählt: All­ge­mein­ver­fü­gung rechtswidrig
    Mit die­sem Titel sug­ge­riert er, dass die All­ge­mein­ver­fü­gung vom 19.3.2020 rechts­wid­rig gewe­sen sei. Dem ist ja nicht so. Die neue Lan­des­ver­ord­nung ist vom 30.3. und ist der Stadt Sun­dern am Nach­mit­tag des 31.3.2020 zuge­stellt wor­den und wur­de sofort umgesetzt.
    Bür­ger­meis­ter und der gesam­te Kri­sen­stab sind für die Gesund­heit der Men­schen in Sun­dern in die­ser kri­ti­schen Situa­ti­on ver­ant­wort­lich, haben sich die­ser Ver­ant­wor­tung gestellt und rich­ti­ge Ent­schei­dun­gen getroffen.

    1. Wenn ein paar Pom­mes oder eine Piz­za in der Nach­bar­stadt wich­ti­ger sind als die eige­ne Gesund­heit, dann weiss ich auch nicht. Ich wün­sche nie­man­den, dass er an ein Beatmungs­ge­rät muss, weil die Lun­gen­bläs­chen voll Was­ser sind. Da ist mir eine etwas stren­ge­re Ver­fü­gung alle­mal lie­ber als krank zu werden.

  10. Oh, man, was geht mir die­ses gan­ze anony­me „geist­lo­se Geschreie und Geme­cke­re“ auf den Geist. Sach­li­che und viel­leicht sogar kon­struk­ti­ve Kri­tik soll­te man offen äußern. Den Rest kann man sich sparen.
    Inhalt­lich bin ich bei mei­nem Vor­red­ner. Sehr gut und sachlich.

  11. Man darf unter­schied­li­cher Mei­nung sein.
    Man darf auch anneh­men, dass ein Bür­ger­meis­ter das Wohl sei­ner Mit­men­schen im Auge hat.
    Sicher ist, dass sich längst nicht jeder Mit­bür­ger über die Viru­lenz die­ses Erre­gers im Kla­ren ist. Von den mög­li­chen Fol­ge­er­kran­kun­gen will ich gar nicht erst reden.
    Man muss nicht mit dem Bür­ger­meis­ter über­ein­stim­men. Viel­leicht aber soll­ten die Pole­mi­ker kurz inne­hal­ten, bevor sie in die Tas­ten schlagen.
    Alle Men­schen sind schlau:
    Die einen vor­her, die ande­ren nachher.

  12. Ich schlie­ße mich der Mei­nung von Klaus Plüm­per an. Bür­ger­meis­ter Bro­del hat am 19.03.2020 völ­lig legal und im Inter­es­se um die Gesund­heit der Sun­derner Bevöl­ke­rung ent­schie­den. Für die augen­blick­li­che Situa­ti­on gibt es kei­ne Blau­pau­se. Ein Bür­ger­meis­ter-Bas­hing von Per­so­nen, die hier nicht ein­mal ihr Gesicht bzw. ihren rich­ti­gen Namen nen­nen wol­len, hal­te ich für arro­gant, intri­gant und unangebracht.

  13. Trotz allem war es ein Allein­gang von Herrn Bro­del. Ich glau­be das es Berufs­grup­pen gibt, die deut­lich grö­ße­ren Gefah­ren aus­ge­setzt sind und daher auch eine grö­ße­re Gefahr für ande­re sein kön­nen. Das hät­te man von Beginn an anders regeln können.
    Lie­fer­ser­vice stellt für mich kei­ne Gefahr da, solan­ge es digi­tal und kon­takt­los abge­wi­ckelt wer­den kann.
    Und hier muss man wie­der­um der Stadt den Vor­wurf machen das sie den Ein­stieg ver­passt hat. Wie in so vie­len ande­ren Din­gen eben auch und so bringt man halt Betrie­be in unnö­ti­ge Existenzängste. 

    Mfg

  14. Wun­der­bar zu beob­ach­ten, wie kaum ein Arti­kel je zuvor die Kom­men­ta­re nur so pro­vo­ziert. Für alles hat der Mit­bür­ger aus Sun­dern Ver­ständ­nis, aber wenn er sein Jäger­schnit­zel, sei­nen Bic Mac, sei­nen Döner, sein Suf­la­ki oder sei­ne Piz­za nicht mehr bekommt, da hört der Spaß dann ein­fach auf!!1!

  15. Fakt ist auch, das die Jugend mit Rol­lern und Erwach­se­ne mit dem PKW na h Neheim und Umge­bung gefah­ren sind, um sich was zu essen zu holen!
    Und das ver­fehlt ganz klar das Ziel!
    Durch die Akti­on vom Bür­ger­meis­ter, ist das Risi­ko gestie­gen, dass sich mehr infi­zie­ren, weil sie durch die Gegend gefah­ren sind!
    Und mit Gleich­heits­ge­setz hat das auch nix zu tun über Ver­fü­gun­gen hin­weg zu setzen!!

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