Allgemeinverfügung der Stadt untersagt „normales“ Einkaufen – einige Ausnahmen erteilt

Arns­berg. Die Stadt Arns­berg hat heu­te Mor­gen die von vie­len erwar­te­te „All­ge­mein­ver­fü­gung… zur Ein­däm­mung des Coro­na-Virus im Stadt­ge­biet Arns­berg“ her­aus gege­ben. Dem­nach wird das öffent­li­che Leben in dem viel­fach schon bekann­ten Maße behörd­lich ein­ge­schränkt. Das Wich­tigs­te hier­aus gibt es hier zusam­men gefasst.

Wichtige Regelungen HIER zusammen gefasst

Ein­rich­tun­gen, die im Rah­men von Auß­nah­me­re­ge­lun­gen wei­ter geöff­net haben dür­fen, sind gehal­ten alle mög­li­chen Hygie­ne­vor­schrif­ten zu beach­ten. Mit sofor­ti­ger Wir­kung sind Geschäf­te, die nicht der Deckung des täg­li­chen Bedarfs die­nen sowie alle sämt­li­chen Treff­punk­te in Räu­men und auch außer­halb zu schlie­ßen. Wei­ter geöff­net hat der Ein­zel­han­del für Lebens­mit­tel, Geträn­ke­märk­te, Abhol- und Lie­fer­diens­te, Wochen­märk­te, Apo­the­ken, Sani­täts­häu­ser und Dro­ge­rien.

Eben­falls dür­fen auch fol­gen­de Geschäf­te geöff­net bleiben:

In der All­ge­mein­ver­fü­gung heißt es, dass alle ande­ren Ver­kaufs­stel­len des Ein­zel­han­dels SOFROT zu schlie­ßen sind. Von der sofor­ti­gen Schlie­ßung betrof­fen sind auch :

Einen beschränk­ten Zugang, der auch nur unter stren­gen Auf­la­gen gewährt wer­den kann gibt es dem­nach noch für

Aus­drück­lich dür­fen Dienst­leis­ter und Hand­wer­ker noch ihrer Tätig­keit wei­ter nachgehen.

Die Stadt Arns­berg hat ver­fügt, dass sämt­li­che Ver­kaufs­stel­len im Sin­ne des Laden­öff­nungs­ge­setz­tes die erfor­der­li­chen Maß­nah­men zur Hygie­ne ein­hal­ten müs­sen. Der Zutritt zu den Ver­kaufs­stel­len muss zudem so gere­gelt wer­den, dass War­te­schlan­gen ver­mie­den werden.

Für die Öff­nung an Sonn- und Fei­er­ta­gen (AUS­NAH­ME sind alle Oster-Fei­er­ta­ge mit Kar­frei­tag) gibt es eine Son­der­re­ge­lung. Von 13 bis 18 Uhr dür­fen ab kom­men­den Sonn­tag (22. März) geöff­net sein:

Ver­bo­ten sind ab sofort alle Ver­samm­lung zur Reli­gi­ons­aus­übung, unab­hän­gig von Reli­gi­on. Erklä­run­gen dazu sind bereits von Kir­chen, Islam-Ver­bän­den und jüdi­schen Ver­bän­den erfolgt.

Beitrag teilen