Arnsberg. Die Stadt Arnsberg hat heute Morgen die von vielen erwartete „Allgemeinverfügung… zur Eindämmung des Corona-Virus im Stadtgebiet Arnsberg“ heraus gegeben. Demnach wird das öffentliche Leben in dem vielfach schon bekannten Maße behördlich eingeschränkt. Das Wichtigste hieraus gibt es hier zusammen gefasst.
Wichtige Regelungen HIER zusammen gefasst
Einrichtungen, die im Rahmen von Außnahmeregelungen weiter geöffnet haben dürfen, sind gehalten alle möglichen Hygienevorschriften zu beachten. Mit sofortiger Wirkung sind Geschäfte, die nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienen sowie alle sämtlichen Treffpunkte in Räumen und auch außerhalb zu schließen. Weiter geöffnet hat der Einzelhandel für Lebensmittel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Wochenmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien.
Ebenfalls dürfen auch folgende Geschäfte geöffnet bleiben:
- Bau- und Gartenbaumärkte
- Tierbedarfsmärkte
- Tankstellen
- Frisöre
- Reinigungen
- Waschsalons
- Zeitungsverkaufsstellen
- Banken und Sparkassen
- Poststellen
- Geschäfte des Großhandels
In der Allgemeinverfügung heißt es, dass alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels SOFROT zu schließen sind. Von der sofortigen Schließung betroffen sind auch :
- alle Kneipen, Cafés, Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Museen und ähnliche Einrichtungen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnis-sen
- alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnlichen Einrichtungen
- alle Fitness-Studios, Schwimmbäder, Spaßbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen
- Spiel- und Bolzplätze
- alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und pri- vaten außerschulischen Bildungseinrichtungen
- Reisebusreisen
- jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrich- tungen
- Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnlichen Einrichtungen
Einen beschränkten Zugang, der auch nur unter strengen Auflagen gewährt werden kann gibt es demnach noch für
- Bibliotheken (Büchereien) außer Bibliotheken an Hochschulen
- Mensen, Restaurants und Speisegaststätten
Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens ab 06:00 Uhr öffnen und sind spä- testens ab 15:00 Uhr zu schließen. - Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen – Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecke sind untersagt
Ausdrücklich dürfen Dienstleister und Handwerker noch ihrer Tätigkeit weiter nachgehen.
Die Stadt Arnsberg hat verfügt, dass sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetztes die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene einhalten müssen. Der Zutritt zu den Verkaufsstellen muss zudem so geregelt werden, dass Warteschlangen vermieden werden.
Für die Öffnung an Sonn- und Feiertagen (AUSNAHME sind alle Oster-Feiertage mit Karfreitag) gibt es eine Sonderregelung. Von 13 bis 18 Uhr dürfen ab kommenden Sonntag (22. März) geöffnet sein:
- Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel
- Wochenmärkte
- Abhol- und Lieferdienste
- Apotheken
- Geschäfte des Großhandels
Verboten sind ab sofort alle Versammlung zur Religionsausübung, unabhängig von Religion. Erklärungen dazu sind bereits von Kirchen, Islam-Verbänden und jüdischen Verbänden erfolgt.
Eine Antwort
Sonntags Einkaufen.…. aber nicht in die Kirche!???? Wem ist dieser Schwachsinn eingefallen?