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Alle Osterfeuer in der Stadt Arnsberg sind wegen Corona verboten

Arns­berg. Das Oster­fest rückt näher. Unab­ding­bar dazu gehö­ren für vie­le Men­schen die tra­di­tio­nel­len Oster­feu­er. Die­se sind aller­dings in die­sem Jahr in Arns­berg wie auch in ande­ren Kom­mu­nen kom­plett abge­sagt worden.

Schutz vor Neuinfizierungen als Hintergrund

Hin­ter­grund ist die Ver­ord­nung zum Schutz vor Neu­in­fi­zie­run­gen mit dem Coro­na-Virus, die alle For­men von Ver­an­stal­tun­gen und Ver­samm­lun­gen der­zeit grund­sätz­lich unter­sagt. Auch Oster­feu­er im pri­va­ten Rah­men bzw. auf dem pri­va­ten Grund­stück sind ver­bo­ten. Das gilt ins­be­son­de­re auch für die in den ver­gan­ge­nen Jah­ren lei­der aber immer wie­der auf­ge­tre­te­nen Fäl­le, in denen Oster­feu­er dazu dien­ten, pflanz­li­che Abfäl­le kos­ten­los zu entsorgen.

Osterfeuer dient nicht zur Entsorgung von Gartenabfällen

Dies ist nicht im Sin­ne der lang geheg­ten Tra­di­ti­on. Bei die­sen „Feu­ern“ gilt zudem das Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­setz. Die­ses ver­bie­tet das Ver­bren­nen von Abfäl­len. Damit gel­ten „Oster­feu­er“ die­ser Art als ille­ga­le Abfall­be­sei­ti­gung, die ent­spre­chend als Ord­nungs­wid­rig­keit geahn­det wird. Eine Anlauf­stel­le für die Besei­ti­gung von Grün­ab­fäl­len ist wäh­rend der aktu­el­len Schlie­ßungs­zeit des Wert­stoff­bring­ho­fes das Kom­post­werk „Hel­le­fel­der Höhe“.

Kompostwerk Hellefelder Höhe für Gartenabfälle geöffnet

„Als Fazit und wich­ti­ge Bot­schaft möch­ten wir damit fest­hal­ten: Jeg­li­che Form des Oster­feu­ers ist in die­sem Jahr unter­sagt – die öffent­li­chen Feu­er eben­so wie Feu­er im pri­va­ten Rah­men, selbst wenn nur eine Per­son dar­an teil­neh­men wür­de“, erklärt Ulrich Bet­ke­ro­witz, Lei­ter des städ­ti­schen Fach­diens­tes „All­ge­mei­ne Sicher­heit und Ordnung“.

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