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Alkoholisiert in die Waschstraße gefahren – Polizei nimmt Mitarbeiter zur Wache mit

Arns­berg. Nach der Rei­ni­gung eines Poli­zei­au­tos muss­te ein alko­ho­li­sier­ter Mit­ar­bei­ter einer Rei­ni­gungs­fir­ma mit zur Wache. Beam­te der Poli­zei hat­ten bei dem Mann Alko­hol­ge­ruch bemerkt. Das mel­det die Poli­zei Hochsauerlandkreis.

Fahrzeuge angetrunken in die Waschhalle gefahren

Im Rah­men sei­ner Arbeit fuhr der 49-jäh­ri­ge Arns­ber­ger in dem Betrieb meh­re­re Autos aus und in die Wasch­hal­le. Hier­bei fuhr er auch über öffent­li­chen Ver­kehrs­flä­chen. Als Poli­zei­be­am­te einen gerei­nig­ten Zivil­wa­gen der Poli­zei bei der Fir­ma abhol­ten, bemerk­ten sie die Alko­hol­fah­ne bei dem Mann. Ein Alko­hol­test ver­lief positiv.

Strafverfahren auch für den Vorgesetzten

Bei der wei­te­ren Über­prü­fung des Man­nes stell­te sich her­aus, dass der Mit­ar­bei­ter zudem kei­nen Füh­rer­schein besitzt. Der Mann muss­te die Beam­ten zur Poli­zei­wa­che beglei­ten. Hier wur­de ihm durch einen Arzt eine Blut­pro­be ent­nom­men. Ein Straf­ver­fah­ren wur­de ein­ge­lei­tet. Eben­falls ein Straf­ver­fah­ren lei­te­ten die Poli­zis­ten gegen den Vor­ge­setz­ten des Arns­ber­gers ein. Die­ser ließ zu, dass sein Mit­ar­bei­ter ohne Füh­rer­schein die Kun­den­fahr­zeu­ge fah­ren durfte.

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