Algerier und Marrokaner: Bezirksregierung fährt landesweiten Sondereinsatz

Arnsberg/NRW. Seit 6 Uhr läuft die lan­des­wei­te Schwer­punkt­ak­ti­on zur Erfas­sung der ein­deu­ti­gen bio­me­tri­schen Daten von geflüch­te­ten Men­schen aus Alge­ri­en und Marok­ko, an der die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg feder­füh­rend betei­ligt ist. An 33 Stand­or­ten – dar­un­ter Arns­berg, Wicke­de, Möh­ne­see und Soest – wur­de Flücht­lin­gen in den lan­des­ei­ge­nen Unter­künf­ten die Mög­lich­keit gege­ben, sofort einen Asyl­an­trag stel­len zu können.

Unmittelbare Entscheidung für oder gegen Asylantrag

„Ins­ge­samt kön­nen heu­te bis zu 620 Asyl­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wer­den,“ so RP-Spre­cher Chris­toph Söb­be­ler. „Stand 9.50 Uhr gaben bereits 400 Flücht­lin­ge an, einen Asyl­an­trag stel­len zu wol­len. Um das zu gewähr­leis­ten, hat die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg in Abspra­che mit dem Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge  Bus­trans­fers zu den Regis­trier­stel­len organ­siert.“ Im Rah­men der heu­ti­gen Schwer­punkt­ak­ti­on müs­sen Flücht­lin­ge aus Alge­ri­en oder Marok­ko sich unmit­tel­bar ent­schei­den, ob sie in Deutsch­land Asyl bean­tra­gen oder nicht. In bei­den Fäl­len wer­de der Auf­ent­halts­sta­tus der Per­son ein­deu­tig geklärt, so die Bezirks­re­gie­rung. Der Schwer­punkt der Maß­nah­me lie­ge auf der ein­deu­ti­gen Über­prü­fung von Geflüch­te­ten aus Alge­ri­en und Marok­ko, da bei die­ser Per­so­nen­grup­pe nur in sel­te­nen Aus­nah­me­fäl­len aus­rei­chend Asyl­grün­de vor­lä­gen. Doch nur ein abge­schlos­se­nes Asyl­ver­fah­ren ermög­li­che eine rechts­si­che­re Rück­füh­rung in ihre Heimatländer.

Ent­schei­det sich ein Geflüch­te­ter dazu, den Asyl­an­trag zu stel­len, wird er per Bus­trans­fer zu einer Regis­trie­rungs­stel­le des BAMF gebracht. Dort wird sein Asyl­an­trag vor­be­rei­tet und außer­dem ein sofor­ti­ger Abgleich mit Daten aus Straf­ver­fah­ren per Fast-ID durch­ge­führt. Auch wird über­prüft, ob die­ser bereits in einem ande­ren EU-Staat einen Asyl­an­trag gestellt hat. „Durch die­se Erfas­sung wer­den Mehr­fach­iden­ti­tä­ten aus­ge­schlos­sen,“ so Söb­be­ler. Nach dem Abgleich die­ser Daten wer­de sofort der Asyl­an­trag beim BAMF gestellt.

Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Aufenthalt

Ent­schei­de sich eine Per­son gegen einen Asyl­an­trag, ste­he sie damit unver­züg­lich im Ver­dacht des uner­laub­ten Auf­ent­hal­tes in Deutsch­land. In die­sem Fall wer­de durch die ört­lich zustän­di­ge Kreis­po­li­zei­be­hör­de ein Straf­er­mitt­lungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet und die Per­son eben­falls erken­nungs­dienst­lich behan­delt. Im Anschluss über­neh­me die kom­mu­na­len Aus­län­der­be­hör­den die­se Fälle.

Die Erfas­sung der bio­me­tri­schen Daten eines Flücht­lings sei in Nord­rhein-West­fa­len seit dem 7. März 2016 Stan­dard bei der Erfas­sung von Neu­ein­tref­fen­den Flücht­lin­gen. Die­se Daten sei­en not­wen­dig, um Mehr­fach­iden­ti­tä­ten aus­schlie­ßen zu kön­nen. Eben­so wür­den bio­me­tri­sche Daten genutzt, um eine even­tu­ell vor­han­de­ne Ver­bin­dung zu bereits ver­üb­ten Straf­ta­ten auszuschließen.

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