Frontkennzeichen und Halterhaftung einführen
Damit Raser und Belästiger zur Verantwortung gezogen werden können, wird von der Arbeitsgemeinschaft auch die Forderung unterstützt, ein Frontkennzeichen für Motorräder verpflichtend einzuführen. Ferner wird in dem Schreiben der AG 60plus darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung aufgefordert ist, der Einführung einer Regelung zur unmittelbaren Haftung zu prüfen. Bei dieser sogenannten Halterhaftung kommt das Schuldprinzip nicht zur Anwendung. Nach Rechtsverstößen, wenn die Fahrerin bzw. der Fahrer nicht ermittelt werden kann, ist für den Fahrzeughalter verpflichtend die Führung eines Fahrtenbuches einzuführen.
Leider wurden die Forderungen des Bundesrates, so die AG 60plus, vom damaligen Verkehrsminister Andreas Scheuer, nicht umgesetzt.
Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP 2021–2025
Darüber hinaus wird in dem Schreiben der AG auf die entsprechenden Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung hingewiesen. Hier heißt es:
„Wir wollen Lärmbelastungen durch den Verkehr reduzieren, setzen uns für eine Reduzierung von mutwilligem Lärm ein und sorgen für mehr aktiven und passiven Lärmschutz. Um zu angemessenen Lärmschutzmaßnahmen zu kommen, werden wir die gesamte Lärmsituation berücksichtigen. Die Lärmsanierungsprogramme für Bundesfernstraßen und Schienenwege werden wir besser finanzieren. Innovative Technik zur Lärmvermeidung, so für neue Güterwagen, werden wir bis zur Markteinführung unterstützen.“
(Quelle: AG 60plus Sundern)