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AG 60plus Sundern: Motorradlärm weiterhin nicht hinnehmbar

Die Motor­rad­si­tua­ti­on am Sor­pe­see ist für die AG 60plus nicht hin­nehm­bar. (Foto: AG 60plus Sundern)

Sun­dern. Mehr­fach haben sich die Mit­glie­der der AG 60plus der Sun­derner Sozi­al­de­mo­kra­ten in der Ver­gan­gen­heit inten­siv und kri­tisch mit dem The­ma Ver­kehrs­lärm im All­ge­mei­nen und mit dem Motor­rad­lärm im Beson­de­ren auseinandergesetzt.

Der Motor­rad­lärm – auch in Sun­dern – hat aus Sicht der Arbeits­ge­mein­schaft ein Aus­maß ange­nom­men, dass nicht mehr hin­nehm­bar ist. In Brie­fen an Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter Vol­ker Wis­sing und an die Bun­des­tags- und Land­tags­frak­ti­on der SPD wei­sen sie jetzt noch ein­mal dar­auf hin, dass es so wie bis­her nicht wei­ter gehen kann und nur durch ergän­zen­de gesetz­li­che Rege­lun­gen eine Ver­än­de­rung her­bei­ge­führt wer­den kann.

Unterstützung wird in Berlin und Düsseldorf gesucht

In ihrem Schrei­ben erin­nert die AG 60plus dar­an, dass bereits im Mai 2020 der Bun­des­rat eine Initia­ti­ve gegen Motor­rad­lärm in die Wege gelei­tet hat. Die­se betrifft haupt­säch­lich den von Motor­rä­dern erzeug­ten Lärm, der auf 80 dB in allen Fahr­zeug­stän­den begrenzt wer­den soll. Die­se Initia­ti­ve zielt auch dar­auf ab, dass der Motor­rad­hal­ter stär­ker in die Haf­tung genom­men wer­den soll.

Hin­weis­schil­der allein rei­chen nicht nach Ansicht der AG 60plus Sun­dern nicht aus. (Foto: AG 60plus)

Frontkennzeichen und Halterhaftung einführen

Damit Raser und Beläs­ti­ger zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wer­den kön­nen, wird von der Arbeits­ge­mein­schaft auch die For­de­rung unter­stützt, ein Front­kenn­zei­chen für Motor­rä­der ver­pflich­tend ein­zu­füh­ren. Fer­ner wird in dem Schrei­ben der AG 60plus dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Bun­des­re­gie­rung auf­ge­for­dert ist, der Ein­füh­rung einer Rege­lung zur unmit­tel­ba­ren Haf­tung zu prü­fen. Bei die­ser soge­nann­ten Hal­ter­haf­tung kommt das Schuld­prin­zip nicht zur Anwen­dung. Nach Rechts­ver­stö­ßen, wenn die Fah­re­rin bzw. der Fah­rer nicht ermit­telt wer­den kann, ist für den Fahr­zeug­hal­ter ver­pflich­tend die Füh­rung eines Fahr­ten­bu­ches einzuführen.

Lei­der wur­den die For­de­run­gen des Bun­des­ra­tes, so die AG 60plus, vom dama­li­gen Ver­kehrs­mi­nis­ter Andre­as Scheu­er, nicht umgesetzt.

Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP 2021–2025

Dar­über hin­aus wird in dem Schrei­ben der AG auf die ent­spre­chen­den Ver­ein­ba­run­gen im Koali­ti­ons­ver­trag der neu­en Bun­des­re­gie­rung hin­ge­wie­sen. Hier heißt es:

„Wir wol­len Lärm­be­las­tun­gen durch den Ver­kehr redu­zie­ren, set­zen uns für eine Redu­zie­rung von mut­wil­li­gem Lärm ein und sor­gen für mehr akti­ven und pas­si­ven Lärm­schutz. Um zu ange­mes­se­nen Lärm­schutz­maß­nah­men zu kom­men, wer­den wir die gesam­te Lärm­si­tua­ti­on berück­sich­ti­gen. Die Lärm­sa­nie­rungs­pro­gram­me für Bun­des­fern­stra­ßen und Schie­nen­we­ge wer­den wir bes­ser finan­zie­ren. Inno­va­ti­ve Tech­nik zur Lärm­ver­mei­dung, so für neue Güter­wa­gen, wer­den wir bis zur Markt­ein­füh­rung unterstützen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: AG 60plus Sundern)

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