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Achtung, Blitzer!

Die Kreis­po­li­zei­be­hör­de Hoch­sauer­land­kreis ver­öf­fent­licht wie­der die Stand­or­te ihrer Geschwin­dig­keits­kon­trol­len. (Foto: Polizei)

Hoch­sauer­land­kreis. Der Fach­dienst Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten des Hoch­sauer­land­krei­ses gibt für den Zeit­raum vom 20. Janu­ar bis 24. Janu­ar fol­gen­de Mess­stel­len für die Geschwin­dig­keits­über­wa­chung bekannt:

  • Mon­tag, 20.Januar Best­wig-Rams­beck, K 46/Im Seifen
    Schmal­len­berg, K 17/Unterm Werth
  • Diens­tag, 21.Januar Sun­dern-Ste­mel, L 519
    Bri­lon, Hölsterloh
  • Mitt­woch, 22.Januar Arns­berg-Neheim, Wer­ler Straße
    Mede­bach-Mede­lon, Orkestraße
  • Don­ners­tag, 23.Januar Eslo­he-Isin­g­heim, B 55
    Hal­len­berg-Lie­sen, L 617/Dorfstraße
  • Frei­tag, 24.Januar Mesche­de-Stock­hausen, L 743
    Schmal­len­berg, L 740/Mechterkuse

Es muss dar­über hin­aus auch an allen wei­te­ren Stand­or­ten, die im Inter­net unter www.hochsauerlandkreis.de auf­ge­führt sind, mit Mes­sun­gen durch den Fach­dienst Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten gerech­net wer­den. Dies gilt auch an Wochen­en­den und Fei­er­ta­gen. Wei­ter­hin wer­den durch die Poli­zei kreis­weit Geschwin­dig­keits­über­wa­chun­gen durch­ge­führt. Aus ört­li­chen und orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den ist es mög­lich, dass die Pla­nun­gen kurz­fris­tig geän­dert wer­den müs­sen. Ein Anspruch auf die Mes­sun­gen besteht nicht.

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