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Ab Samstag (12.06) gelten Regeln der Inzidenzstufe 1 – Stadt Arnsberg informiert

Arns­berg. Die 7‑Ta­ge-Inzi­denz liegt im Hoch­sauer­land­kreis seit fünf Werk­ta­gen sta­bil unter 35. Dies hat das Land NRW offi­zi­ell fest­ge­stellt und ver­öf­fent­licht. Daher fällt der Kreis und somit auch die Stadt Arns­berg ab Sams­tag, 12. Juni, unter die Inzi­denz­stu­fe 1 der Coro­naschutz­ver­ord­nung und es gel­ten wei­te­re Locke­run­gen der Coro­na-Schutz­maß­nah­men. Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner ruft Arnsberger*innen dazu auf, den­noch wei­ter­hin umsich­tig zu han­deln und die gül­ti­gen Hygie­ne­schutz­maß­nah­men ein­zu­hal­ten: „Dass die Inzi­denz ste­tig sinkt, ist ein gutes Zei­chen und ich bin froh für alle Men­schen in der Stadt, dass wir stück­weit in den gewohn­ten All­tag zurück­keh­ren kön­nen. Den­noch ist es sehr wich­tig, die AHA-L-Regeln wei­ter zu befol­gen. Die Pan­de­mie ist noch nicht vor­bei und wir müs­sen gemein­sam dafür sor­gen, dass die Infek­ti­ons­zah­len sich wei­ter ste­tig nach unten ent­wi­ckeln. Beson­ders unter dem Aspekt, dass eine gro­ße Anzahl von Per­so­nen bis­her kei­nen Zugang zu einem voll­stän­di­gen Impf­an­ge­bot hat­te und des­halb wei­ter­hin auf Schutz vor einer Infi­zie­rung ange­wie­sen ist.“

Über die Locke­run­gen hin­aus, die durch den kreis­wei­ten Inzi­denz­wert bedingt sind, fal­len wei­te­re Beschrän­kun­gen auf­grund der sta­bi­len Lan­des­in­zi­denz unter 35 weg. Fol­gen­de Locke­run­gen tre­ten für die Bürger*innen in Arns­berg laut Coro­naschutz­ver­ord­nung ab 12. Juni in Kraft:

Stufe 1: Inzidenz bis 35 

Aus­gangs­be­schrän­kun­gen: Keine

Kon­takt­be­schrän­kun­gen: Tref­fen im öffent­li­chen Raum sind ohne Begren­zung erlaubt für Ange­hö­ri­ge aus 5 Haus­hal­ten. Erlaubt sind zudem Tref­fen mit bis zu 100 Per­so­nen aus belie­big vie­len Haus­hal­ten, die nega­tiv getes­tet sind (oder nach­weis­lich geimpft/genesen).

Außer­schu­li­sche Bil­dung: Am fes­ten Sitz­platz ohne Mas­ke mög­lich, im Innen­be­reich zusätz­lich mit Test (oder nach­weis­lich geimpft/genesen). Bei lan­des­wei­ter Inzi­denz unter 35 ent­fällt Testpflicht.

Kin­der- und Jugend­ar­beit: Grup­pen­an­ge­bo­te mit bis zu 30 jun­gen Men­schen im Innen­be­reich und mit bis zu 50 im Außen­be­reich ohne Alters­be­gren­zung und ohne Test sind erlaubt.

Kul­tur: Ver­an­stal­tun­gen außen und innen mög­lich. In Thea­tern, Opern­häu­sern und Kinos mit bis zu 1.000 Besu­chen­den (nega­tiv getes­tet, geimpft/genesen) mit Sitz­ord­nung nach Schach­brett­mus­ter. Nicht-berufs­mä­ßi­ger Pro­ben­be­trieb mit Ein­schrän­kun­gen wie­der möglich.

Ab 1.9.: Musik­fes­ti­vals mit bis zu 1.000 getes­te­ten, gene­se­nen oder geimpf­ten Zuschauer*innen mit geneh­mig­tem Konzept.

Sport: Kon­takt­sport außen und innen mög­lich mit bis zu 100 Men­schen (getes­tet, genesenen/geimpft).

Bei Sport­ver­an­stal­tun­gen gilt: Im Außen­be­reich erlaubt mit mehr als 1.000 Zuschauer*innen; im Innen­be­reich bis zu 1.000 Zuschauer*innen (getes­tet, genesen/geimpft; ent­fällt bei lan­des­wei­ter Inzi­denz unter 35). In bei­den Fäl­len darf die Zuschau­er­ka­pa­zi­tät maxi­mal zu einem Drit­tel aus­ge­las­tet sein. Zudem ist im Innen­be­reich ein Sitz­plan not­wen­dig, bei fes­ten Sitz­plät­zen mit Schach­brett­mus­ter und bei frei­er Bestuh­lung mit den all­ge­mein gül­ti­gen Abstandsregeln.

Ab 1.9. sind Sport­fes­te ohne Begren­zung der Per­so­nen­zahl (nega­tiv getes­tet, geimpft/ gene­sen) mit geneh­mig­tem Kon­zept möglich.

Frei­zeit: Frei­bad-Besu­che ohne Test mög­lich. Bor­dell-Besu­che mit Test (oder geimpft/genesen). Clubs und Dis­ko­the­ken im Außen­be­reich mit bis zu 100 Men­schen (getes­tet, geimpft/genesen). Bei lan­des­wei­ter Inzi­denz unter 35, im Innen­be­rei­che mit belie­big vie­len Men­schen (getes­tet, geimpft/genesen), sofern ein geneh­mig­tes Kon­zept vorliegt.

Ein­kau­fen: Kei­ne Son­der­re­geln für Geschäf­te mit mehr als 800 Quadratmeter.

Mes­sen und Märk­te: Ab 1.9. sind Jahr- und Spe­zi­al­märk­te mit Kir­mes­ele­men­ten ohne Test möglich.

Tagun­gen und Kon­gres­se: Im Außen- und Innen­be­reich mit bis zu 1.000 Men­schen (getes­tet, geimpft/genesen).

Pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen (ohne Par­tys): Bis zu 250 Gäs­ten im Außen­be­reich ohne Test mög­lich, bis zu 100 Gäs­te (getes­tet, geimpft/genesen) im Innenbereich.

Par­tys: Bis zu 50 Gäs­te im Innen­be­reich und bis zu 100 Gäs­te im Außen­be­reich (in bei­den Fäl­len getes­tet, geimpft/genesen)

Gro­ße Fest­ver­an­stal­tun­gen: Ab 1.9. sind Volks­fes­te, Schüt­zen­fes­te, Stadt­fes­te usw. bis zu 1.000 Besu­chen­den mit geneh­mig­tem Kon­zept mög­lich. Bei lan­des­wei­ter Inzi­denz unter 35 mit belie­big vie­len Besuchenden.

Gas­tro­no­mie: Bei lan­des­wei­ter Inzi­denz unter 35 kein Test in Innen­gas­tro­no­mie erforderlich.

Beher­ber­gung und Tou­ris­mus: Bus­rei­sen sind ohne Kapa­zi­täts­be­gren­zung mög­lich, wenn alle Teil­neh­mer aus Regio­nen mit einer Inzi­denz bis 35 kommen.

Neue Regelungen in drei Inzidenzstufen

Mit der Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len vom 28. Mai wur­den vor­sich­ti­ge Öff­nungs­schrit­te in drei Stu­fen fest­ge­legt für Krei­se und kreis­freie Städ­te mit sta­bi­len 7‑Ta­ge-Inzi­den­zen von unter 100, von 50 oder weni­ger bzw. von 35 oder weniger.

Wel­che Coro­na-Maß­nah­men gel­ten, hängt von der jewei­li­gen 7‑Ta­ge-Inzi­denz ab. Maß­geb­lich sind die Zah­len des Robert Koch-Insti­tuts (RKI).

Es gel­ten die fol­gen­den Schwellenwerte:

  • Stu­fe 1: Inzi­denz bis 35
  • Stu­fe 2: Inzi­denz 35,1 bis 50
  • Stu­fe 3: Inzi­denz 50,1 bis 100
  • Not­brem­se: Inzi­denz über 100 (>150 ver­schärf­te Regeln für nicht­pri­vi­li­gier­te Geschäf­te, >165 beson­de­re Regeln für Schu­len und Kitas)

Lockerungen bei stabiler 5‑Tage-Inzidenz

Locke­run­gen tre­ten dann in Kraft, wenn die Inzi­denz an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Werk­ta­gen unter­schrit­ten ist und dies durch das Land NRW fest­ge­stellt wur­de. Sie gel­ten dann ab dem über­nächs­ten Tag.

Rückkehr zu Schutzmaßnahmen bei 3‑Tage-Überschreitung der Inzidenzen

Wird die Inzi­denz von 35, 50, 100, 150 oder 165 an drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen über­schrit­ten, tre­ten nach offi­zi­el­ler Fest­stel­lung des Lan­des NRW am über­nächs­ten Tag wie­der stren­ge­re Regeln zum Schutz vor dem Coro­na-Virus in Kraft.

Weitere Informationen

Aktu­el­le Coro­na-Infor­ma­tio­nen fin­den Inter­es­sier­te auf der städ­ti­schen Inter­net­sei­te unter www.arnsberg.de/corona und in der ArnsbergApp.

 

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

 

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