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Ab Freitag Einkaufen mit Termin und Test – Stadt Arnsberg informiert

Ab Frei­tag ist auch in der Nehei­mer Innen­stadt wie­der Click and Meet mög­lich. Ein­käu­fe sind dann auch wie­der in Geschäf­ten, in denen kei­ne Ware des täg­li­chen Bedarfs ver­kauft wird, mit Ter­min und einem tages­ak­tu­el­len nega­ti­ven Coro­na-Test, mög­lich. (Foto: Oskar Eichhorst)

Arns­berg. Das Minis­te­ri­um für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les NRW (MAGS) hat am Mitt­woch, 12. Mai, für den Hoch­sauer­land­kreis eine Unter­schrei­tung des Inzi­denz­wer­tes (Schwel­len­wert) von 150 an fünf auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen fest gestellt. Damit gibt es nach den Rege­lun­gen des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes (Bun­des­not­brem­se) ab kom­men­den Frei­tag, 14. Mai, 0.00 Uhr, wie­der die Mög­lich­keit, das Ange­bot „Click & Meet“ des ört­li­chen Ein­zel­han­dels in Arns­berg zu nut­zen. Ein­käu­fe sind damit auch in Geschäf­ten mög­lich, die nicht der täg­li­chen Ver­sor­gung die­nen. Um „Click & Meet“ in Anspruch zu neh­men, sind eine Ter­min­ver­ein­ba­rung sowie ein tages­ak­tu­el­ler nega­ti­ver Coro­na-Test von einer zuge­las­se­nen Test­stel­le erforderlich.

Ausgangssperre und Kontaktbeschränkungen gelten weiter

Nach wie vor behal­ten die ande­ren Rege­lun­gen der Bun­des­not­brem­se für Kom­mu­nen mit einem Inzi­denz­wert von über 100 ihre Gül­tig­keit. Das betrifft vor allem die nächt­li­che Aus­gangs­sper­re zwi­schen 22 und 5 Uhr, wie auch alle bekann­ten Kon­takt­be­schrän­kun­gen. Trotz der gesun­ke­nen Inzi­denz­wer­te im Kreis dür­fen sich somit nur Ange­hö­ri­ge aus einem Haus­halts mit nur einer Per­son aus einem ande­ren Haus­halts tref­fen (Kin­der unter 14 Jah­ren aus­ge­nom­men). Die seit Mona­ten gel­ten­den Hygie­ne­re­geln zu denen auch das Tra­gen einer Mund-Nase-Bede­ckung sowie die Abstands­re­gel gehö­ren, sind wei­ter­hin gültig.

Weitere Änderungen bei Inzidenz unter 100 über 5 Tage

Eine nächs­te Stu­fe in der Anpas­sung der Rege­lun­gen tritt bei einem vom Minis­te­ri­um fest gestell­ten Inzi­denz­wert von unter 100 über einen Zeit­raum von fünf Tagen ein. Damit kom­men dann auch die Rege­lun­gen der Bun­des­not­brem­se nicht mehr zum Tra­gen, und es gilt die jeweils vom Land erlas­se­ne Coro­na-Schutz­ver­ord­nung. Die der­zeit in NRW gel­ten­de Coro­naschutz­ver­ord­nung läuft am 14. Mai aus.

 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Coro­na sind unter www.arnsberg.de/corona zu finden.

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

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