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A 44: Bremsanlage eines Sattelzuges mit Klebeband repariert

Werl/Unna. Eine haar­sträu­ben­de Geschich­te, deren ers­tes Kapi­tel auf der A 44 zwi­schen Unnaer Kreuz und Werl spiel­te, erzählt die Dort­mun­der Poli­zei­spre­che­rin Kim Freigang:

Zeuge meldet „Mobiles Hindernis“

Ein rus­si­scher Sat­tel­zug war Anlass eines etwas außer­ge­wöhn­li­che­ren Ein­sat­zes der Auto­bahn­po­li­zei­wa­che Kamen am 28. Dezem­ber auf der A 44 in Rich­tung Kas­sel. Ein ande­rer Fah­rer mel­de­te der Leit­stel­le der Poli­zei Dort­mund eben die­sen Lkw, der mit geschätz­ten 40 km/h als mobi­les Hin­der­nis über die Auto­bahn „roll­te“. Am Auto­bahn­kreuz Dortmund/Unna bog der schlei­chen­de Lkw auf die A 44 in Rich­tung Kas­sel ab. Kurz vor dem Kreuz Unna-Ost konn­te ein Strei­fen­team der Auto­bahn­po­li­zei den beschrie­be­nen Sat­tel­zug sich­ten. Die­ser fuhr mit ein­ge­schal­te­ten Warn­blin­kern, mit gerin­ger Geschwin­dig­keit und deut­li­cher Schräg­la­ge über die Auto­bahn. Die Beam­ten lei­te­ten den Lkw von der Auto­bahn in ein nahe­ge­le­ge­nes Industriegebiet.

Fehlendes Rad sorgt für Schräglage

Hier staun­ten die Beam­ten nicht schlecht. Die Über­prü­fung des Sat­tel­zu­ges, der mit 20 Ton­nen Früch­ten bela­den war, zeig­te, dass auf der mitt­le­ren rech­ten Ach­se des Auf­le­gers das kom­plet­te Rad fehl­te – Ursa­che für die deut­li­che sicht­ba­re Schräg­la­ge. Offen­bar hat­te es hier einen Rei­fen­scha­den gege­ben. Ver­mut­lich waren dadurch die Luft­zu­lei­tun­gen des Brems­zy­lin­ders beschä­digt wor­den. Die­se waren vom Zylin­der abge­schraubt und behelfs­mä­ßig mit Kle­be­band abge­dich­tet wor­den. Wei­ter­hin war auf der rech­ten Sei­te der Hin­ter­ach­se ein Rad mon­tiert, das offen­sicht­lich nicht dort­hin gehör­te. Der Rei­fen stand samt Fel­ge deut­lich seit­lich über den Fahr­zeug­um­riss hin­aus. Somit lag die Ver­mu­tung nahe, dass zunächst die­ser Rei­fen platz­te und der Fah­rer das nicht pas­sen­de Reser­ve­rad der Zug­ma­schi­ne auf die drit­te Ach­se des Auf­lie­gers mon­tier­te. Als nächs­tes platz­te offen­bar der Rei­fen auf der zwei­ten Ach­se und beschä­dig­te die Brems­schläu­che. Da kein Reser­ve­rei­fen mehr zur Ver­fü­gung stand, demon­tier­te der Fah­rer wohl das gesam­te Rad, dich­te­te pro­vi­so­risch die Luft­lei­tun­gen ab und setz­te sei­ne Fahrt fort.

Bremsen in desolatem Zustand

Wei­ter­hin wur­de fest­ge­stellt, dass die Brems­klöt­ze auf der lin­ken Sei­te, drit­te Ach­se, kom­plett ver­schlis­sen waren. Die Fel­ge war mit fri­schem und ros­ti­gem Metall­ab­rieb bedeckt. Die Ober­flä­che der Brems­schei­be war auf der Außen­sei­te auf kom­plet­ter Brei­te und auf der Innen­sei­te zur Hälf­te stark auf­ge­ris­sen. Dies zeigt deut­lich, dass hier die Trä­ger­plat­te des Brems­klot­zes Kon­takt zur Brems­schei­be hat. Da die Fel­ge schon deut­lich auch mit ros­ti­gem Metall­ab­rieb bedeckt war, muss die­ser Zustand zumin­dest schon gewis­se Zeit vor­ge­le­gen haben. An bei­den Brems­schei­ben der Zug­ma­schi­ne (Vor­der­ach­se) und an min­des­tens zwei Brems­schei­ben des Auf­lie­gers war deut­li­che Riss­bil­dung fest­zu­stel­len. Die­se waren vom Zustand her als grenz­wer­tig ein­zu­stu­fen. Wei­ter­hin war für die Beam­ten im vor­de­ren rech­ten Bereich der Zug­ma­schi­ne deut­li­cher Druck­luft­ver­lust hör­bar. Durch die lang­sa­me Fahrt des Sat­tel­zu­ges auf der Auto­bahn kam es zu einer ris­kan­ten Behin­de­rung des nach­fol­gen­den Ver­kehrs. Aus Grün­den der Sicher­heit für sich und ande­re hät­te der Fah­rer den Lkw auf kür­zes­tem Weg von der Auto­bahn ent­fer­nen müs­sen. Er fuhr jedoch nach­weis­lich an min­des­tens zwei Abfahr­ten vorbei.

Weiterfahrt untersagt

Die Mon­ta­ge eines unzu­läs­si­gen Rades, das auch noch deut­lich seit­lich über­steht, kann allen­falls für das Ver­las­sen eines Gefah­ren­be­rei­ches als zuläs­sig ange­se­hen wer­den. Glei­ches gilt für das Abklem­men und pro­vi­so­ri­sche Abdich­ten der Brems­schläu­che. Hät­te die „Repa­ra­tur“ mit­tels Kle­be­band nicht gehal­ten, wäre es wäh­rend der Fahrt zum plötz­li­chen Druck­luft­ver­lust und somit zum Lie­gen­blei­ben des Sat­tel­zu­ges mit­ten auf der Auto­bahn kom­men. Aus all die­sen Grün­den unter­sag­ten die ein­ge­setz­ten Beam­ten dem Fah­rer die Wei­ter­fahrt. Dazu wur­den das Kenn­zei­chen des Auf­lie­gers, der zuge­hö­ri­ge Zulas­sungs­schein und die Lade­pa­pie­re sichergestellt.

Selbstgemaltes Nummernschild

Damit könn­te die­ser Sach­ver­halt sein Ende gefun­den haben. Doch weit gefehlt: Am Mit­tag des 30. Dezem­ber erhiel­ten die Beam­ten der Auto­bahn­po­li­zei­wa­che einen Anruf aus Baut­zen. Der dor­ti­ge Beam­te teil­te den ver­dutz­ten Kol­le­gen in Kamen mit, dass er einen rus­si­schen Sat­tel­zug kurz vor pol­ni­schen Gren­ze kon­trol­liert habe. Die­ser Sat­tel­zug sei wohl auf­grund eines tech­ni­schen Defek­tes lie­gen­ge­blie­ben. Anstel­le des amt­li­chen Kenn­zei­chens war ledig­lich ein selbst­ge­mal­tes Num­mern­schild vor­han­den. Der Fah­rer des Sat­tel­zu­ges hän­dig­te dem Kol­le­gen in Baut­zen eine Kopie des Sicher­heits­leis­tungs­for­mu­lars aus, das ihm die Kol­le­gen aus Kamen in ihrem Ein­satz aus­ge­hän­digt hatten.
„Nun küm­mert sich wahr­schein­lich auch ein Sach­ver­stän­di­ger um den Zustand des Sat­tel­zu­ges küm­mern. Die Fahrt nach Hau­se dürf­te sich so für den rus­si­schen Lkw noch etwas hin­zie­hen“, so Kim Frei­gang abschließend.

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