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59-jähriger Kradfahrer fährt 122 statt erlaubter 50

Rainer Sturm  / pixelio.de
Zum wie­der­hol­ten Male kon­trol­lier­te die Poli­zei an einem Wochen­en­de Geschwin­dig­keit und Laut­stär­ke von Motor­rä­dern auf der Land­stra­ße über die Hel­le­fel­der Höhe. (Foto: Rai­ner Sturm / pixelio.de)

Arnsberg/Sundern. „Am Sams­tag hat der Ver­kehrs­dienst der Poli­zei im Hoch­sauer­land­kreis zum wie­der­hol­ten Mal Kon­trol­len im Ver­lauf der Hel­le­fel­der Höhe zwi­schen Arns­berg und Sun­dern durch­ge­führt,“ so Poli­zei­spre­cher Lud­ger Rath. „Dazu wähl­ten die Poli­zis­ten bei strah­len­dem Son­nen­schein und bes­tem Wet­ter für eine Aus­fahrt mit dem Motor­rad eine Stel­le, an der die Geschwin­dig­keit für Krä­der aus Sicher­heits­grün­den auf 50 km/h redu­ziert ist. Den Schwer­punkt der Kon­trol­len der moto­ri­sier­ten Zwei­rad­fah­rer leg­te das Team auf Geschwin­dig­keits­ver­stö­ße und tech­ni­sche Über­prü­fun­gen, ins­be­son­de­re Mani­pu­la­tio­nen an den Auspuffanlagen.“

Zum wiederholten Male Kontrollen an der Hellefelder Höhe

das neue Schallpegelmessgerät der Polizei war auch am osterwochenende im Einsatz. (Foto: Polizei)
Das Schall­pe­gel­mess­ge­rät der Poli­zei war am Wochen­en­de im Ein­satz. (Foto: Polizei)

Neben meh­re­ren Ver­warn­gel­dern auf Grund von Geschwin­dig­keits­ver­stö­ßen muss­ten die Poli­zis­ten zwölf Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­gen schrei­ben. Dies ist immer dann der Fall, wenn die zuläs­si­ge Geschwin­dig­keit um min­des­tens 21 km/h über­schrit­ten wird. Eine der­ar­ti­ge Anzei­ge hat für den Betrof­fe­nen die Fol­ge, dass er ein Buß­geld unter­schied­li­cher Höhe zah­len muss, Punk­te in Flens­burg bekommt und ab einer bestimm­ten Geschwin­dig­keit mit einem Fahr­ver­bot rech­nen muss. Dies war am Sams­tag in zehn der Fäl­le so – neun Motor­rad­fah­rer wer­den vier Wochen auf ihren Füh­rer­schein ver­zich­ten müs­sen. Ein 59-Jäh­ri­ger war mit sei­nem Krad mit 122 km/h der­art schnell unter­wegs, dass er sogar zwei Mona­te weder einen Pkw noch ein Motor­rad wird fah­ren dür­fen. Wäh­rend der Kon­trol­len wur­de kein Motor­rad fest­ge­stellt, an dem die Aus­puff­an­la­ge mani­pu­liert wur­de und das dadurch lau­ter als zuläs­sig war.

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Eine Antwort

  1. Lei­der wur­de kein Motor­rad­fah­rer mit mani­pu­lier­ter Aus­puff­an­la­ge erwischt. Die waren näm­lich zufäl­lig woan­ders. Im obe­ren Röhr­tal wackel­ten die Ber­ge als ein Trupp Unver­bes­ser­li­cher das Gas aufriss.

    Wenn das Schall­pe­gel­meß­ge­rät immer an der glei­chen Stel­le zum Ein­satz kommt, kann man es eigent­lich gleich einmotten.
    Sowas spricht sich doch herum!!!

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