Arnsberg. Vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts ist ein 72-Jähriger Arnsberger am Dienstag wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in sechs Fällen sowie wegen Verbreitens von kinderpornografischen Schriften zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der Verurteilte hatte in einem Arnsberger Ortsteil seine eigenen Enkelinnen missbraucht, die ältere Schwester in vier Fällen im Alter von sechs bis neun Jahren, die jüngere in zwei Fällen im Alter von sechs Jahren, was er auch noch gefilmt hatte.
Keine Einschränkung der Schuldfähigkeit
Die ältere, inzwischen 15 Jahre alte Geschädigte, die im Prozess auch als Nebenklägerin auftrat, hatte ihren Großvater im vorigen Jahr angezeigt, als sie erfuhr, dass er nun auch ihre kleine Schwester missbraucht hatte. Der Angeklagte hatte am ersten Prozesstag die Taten unumwunden zugegeben, sich entschuldigt und erklärt, dass er sich schäme. Ein Gutachter hatte die Prognose abgegeben, dass der pädophile 72-Jährige trotz gegenteiliger Beteuerungen bei günstiger Gelegenheit neue Mißbrauchstaten begehen könnte, und hatte ihn zudem für voll schuldfähig erklärt.
Verteidigung wollte Bewährung, Staatsanwalt sogar 6½ Jahre Haft
Auch der Vorsitzende Richter Willy Erdmann ging in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass es keine Einschränkung der Schuldfähigkeit gab. Nach langer Beratung erkannte die Kammer auf eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren, bei dieser Höhe natürlich ohne Bewährung. Der Staatsanwalt hatte zuvor sogar sechseinhalb Jahre Haft beantragt, die Verteidigung hatte auch eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 72-Jährige, gegen den ein Haftbefehl vorliegt, der derzeit aber außer Vollzug gesetzt ist, bleibt damit vorrst auf freiem Fuß.