Sundern. Der Jugendhilfeausschuss hat sich nach monatelanger Diskussion auf ein neues System für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung geeinigt. Das neuartige System sieht für jedes Kind einen individuellen Beitrag vor, der sich am Bruttoeinkommen der Eltern – und natürlich der gebuchten Stundenzahl – bemisst. Die Beitragspflicht beginnt bei 24.000 Euro Jahreseinkommen, steigt dynamisch mit wachsendem Prozentanteil am Einkommen und wird erst bei 150.000 Euro gekappt. Der Neuregelung, die zum Kindergartenjahr 2017/18 in Kraft treten soll, muss der Rat am 30. Juni noch zustimmen. Die Neuregelung soll zum einen gerechter sein, weil sie große Sprünge bei kleinen Einkommenszuwächsen vermeidet und hohe Einkommen zugunsten der niedrigeren stärker belastet, sie soll aber auch statt bisher 750.000 nun 800.000 Euro jährlich einbringen, um den erforderlichen Ausgleich des städtischen Haushalts zu erleichtern.
Sieben Monate kontroverse Diskussion
Über sieben Monate lang hatte der Jugendhilfeausschuss seit dem Haushaltsbeschluss des Rates kontrovers über die Elternbeiträge diskutiert und dabei auch die Zeit verstreichen lassen, eine grundlegende Neuregelung schon für das in diesem Sommer beginnende Kindergartenjahr umzusetzen. Deshalb bleibt das alte System mit Beitragskorridoren von 12.000 Euro und einer Kappung schon ab 85.000 Euro Jahreseinkommen mit einem prozentualen Aufschlag noch ein Jahr erhalten. Fachbereichsleiter Martin Hustadt bezeichnete die kontroverse Diskussion mit einer Vielzahl von Vorschlägen als „sehr, sehr hilfreich“, aus der Politik wurde allerdings auch angemerkt, dass von der Verwaltung lange keine beschlussreife Vorlage gekommen sei.
Drei Abstimmungen mit knappen Mehrheiten
Dass die Materie nicht so einfach ist, auch wenn sich alle Fraktionen in ihren Zielen auf einem gemeinsamen Weg glauben und überzeugt sind, ein neues und über Sundern hinaus zukunftsweisendes System gefunden zu haben, zeigte die Sitzung, in der es zu insgesamt drei Abstimmungen zum Thema kam, die alle nur mit der knappen Mehrheit der insgesamt zwölf anwesenden stimmberechtigten Mitglieder ausgingen.
BüSu wirft Elternbeirat Lobbypolitik vor
Für die jüngsten Turbulenzen hatte die Stellungnahme des Jugendamtselternbeirats gesorgt, der unter anderem eine Beitragsberechnung nach dem netto- und nicht dem Bruttogehalt der Eltern forderte. Werner Kaufmann (BüSu) kritisierte das Papier als „rein populistisch“ und „Lobbypolitik“. Es hebe nur auf die Nachteile für Beamte und Selbständige und die 42 Eltern, die über 85.000 Euro verdienen, ab, verschweige aber, dass die große Mehrheit der insgesamt 885 Euro weniger zahlen müsse. Agnes Watermann-Willeke vom Jugendamtselternbeirat wies die Kritik zurück. Man wolle das neue System insgesamt keineswegs kritisieren, halte aber eine Netto-Berechnung anhand der tatsächlichen Leistungsfähigkeit für fairer und einen monatlichen Beitrag von 500 Euro für eine Schmerzgrenze.
Differenzen um Einstiegsgrenze
Das Thema Brutto-Netto war im Ausschuss ziemlich schnell ausdiskutiert, nachdem die Verwaltung als gravierende Nachteile einer netto-Berechnung den vermehrten Verwaltungsaufwand und ein höheres Klagerisiko angeführt hatte. Auch über die Obergrenze von 150.000 Euro wurde nicht diskutiert, wohl aber über die Einstiegsgrenze und die Steilheit des Beitragsanstiegs. 18.000 und 24.000 Euro Jahreseinkommen standen hier als Beginn der Beitragspflicht zur Wahl sowie Höchstbeiträge zwischen 563 und 688 Euro. Der Elternbeirat verwies darauf, dass eine höhere Einstiegsgrenze wieder zu einer Mehrbelastung des Bauchs der mittleren Einkommen führe. Abgestimmt wurde zunächst über den Antrag der SPD, bei 18.000 Euro einzusteigen. Dieser wurde mit vier gegen fünf Stimmen und drei Enthaltungen abgelehnt. „Die Ausschussmitglieder der SPD sollten sich einmal bewusst machen, dass für eine Familie mit einem Einkommen von 1500 Euro brutto im Monat jeder Euro zählt“, so Sebastian Booke (CDU). Der CDU-Antrag auf Einstieg bei 24.000 Euro und zugleich Abmilderung der Obergrenze von 688 auf 563 Euro wurde mit sechs zu vier Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen.
Steuerbescheid des vorletzten Jahres gilt
In einer dritten Abstimmung ging es um den Antrag der BüSo, die Beiträge anhand des Einkommens der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr zu berechnen, das durch Vorlage des Steuerbescheides nachgewiesen werden soll. dadurch könne in der Verwaltung eine halbe Stelle eingespart werden. „Das ist eine Menge“, so Kaufmann. Fachbereichsleiter Martin Hustadt machte deutlich, dass es für alle das Recht geben müsse, auf Wunsch auch das aktuelle Einkommen zu berücksichtigen, was erfahrungsgemäß von denen beansprucht werde, die ihre Arbeitszeit verkürzen oder arbeitslos werden. Der Antrag wurde mit sieben ja-Stimmen bei fünf Enthaltungen angenommen.
Die neuen Beiträge
Beispielhafte künftige Elternbeiträge ab 1. August 2017 für eine 35-Stunden-Buchung, in Klammern die Beiträge ab 1. August 2016:
- 24.000 Euro: 31 Euro (30)
- 36.000 Euro: 55 Euro (55)
- 48.000 Euro: 83 Euro (90)
- 60.000 Euro: 115 Euro (140)
- 72.000 Euro: 153 Euro (188)
- 90.000 Euro: 219 Euro (274)
- 120.000 Euro: 354 Euro (274)
- 150.000 Euro: 519 Euro (274)
CDU fordert: Prestigeprojekte aufgeben
SPD will weiter völlige Beitragsfreiheit
2 Antworten
hallo gutverdiener!
macht doch euren eigenen privaten kindergarten auf!
bei den kosten, die auf euch zukommen, würde sich das lohnen!
und welche kinder dort betreut werden, würdet ihr bestimmen!
so eine reaktion braucht die stadt doch einfach mal!
Der höher der Einkommen desto mehr Ausgaben , mein man verdient 1800 müssen überall Rechnung bezahlen und zusätzlich 85 Euro Kindergarten Beitrag monatlich , wenn die das abschaffen würden wär das eine große Entlastung für uns .