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2G-Regel bei Auftritt von Frieda Braun in Wennigloh

Arnsberg/Wennigloh. Die Schüt­zen der St. Fran­zis­kus-Xaveri­us-Bru­der­schaft in Wen­ni­g­loh wei­sen dar­auf hin, dass der Auf­tritt von Frie­da Braun in der Schüt­zen­hal­le des Berg­dor­fes am kom­men­den Sams­tag, den 15. Janu­ar (Ein­lass: 18:00 Uhr / Beginn des Pro­gramms: 20:00 Uhr) gemäß den Vor­ga­ben der am Ver­an­stal­tungs­tag gül­ti­gen Coro­na-Schutz­ver­ord­nung unter Anwen­dung der 2G-Regel statt­fin­den wird. Dies bedeu­tet, dass der Zutritt aus­schließ­lich für nach­weis­lich geimpf­te oder gene­se­ne Per­so­nen mög­lich ist. Die ent­spre­chen­den Nach­wei­se sowie gül­ti­ge iden­ti­täts­be­stä­ti­gen­de Unter­la­gen (Per­so­nal­aus­weis oder ein ande­rer amt­li­cher Licht­bild­aus­weis) sind beim Ein­lass vorzuzeigen.

Verzicht auf Getränkeausschank und Buffet

Um die 2G-Regel zu erfül­len, kann bei der Ver­an­stal­tung zudem erst­mals kein Geträn­ke­aus­schank und auch nicht das belieb­te, von den Schüt­zen­brü­dern selbst ange­rich­te­te, Buf­fet ange­bo­ten werden.

Außer­dem gilt für die gesam­te Dau­er der Ver­an­stal­tung für alle Anwe­sen­den die Mas­ken­pflicht, auch am Sitz- oder Stehplatz.

Die Wen­ni­g­lo­her Schüt­zen als Ver­an­stal­ter bit­ten um die Beach­tung der gel­ten­den recht­li­chen Vor­ga­ben und um Ver­ständ­nis für die lei­der erfor­der­li­chen Einschränkungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: St. Fran­zis­kus-Xaveri­us-Schüt­zen­bru­der­schaft Wennigloh)

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