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2G-Bändchen seit Freitag auch in Sundern

Sun­dern. Am Frei­tag sind die soge­nann­ten 2G-Bänd­chen für Sun­dern gelie­fert wor­den. Stadt­mar­ke­ting und Wirt­schafts­för­de­rung haben die­se bereits an die Geschäf­te in der Fuß­gän­ger­zo­ne und wei­te­re inter­es­sier­te Gas­tro­no­mie- und Ein­zel­han­dels­be­trie­ben verteilt.

Besuch in Gastronomie und Einzelhandel soll erleichtert werden, Einzelhandel entlastet werden

Ähn­lich wie in ande­ren Städ­ten, sol­len die 2G-Bänd­chen den Ein­kauf für voll­ge­impf­te und gene­se­ne Kun­den und Gäs­te in Sun­dern kom­for­ta­bler machen und die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern im Ein­zel­han­del und der Gas­tro­no­mie bei der Kon­trol­le ent­las­ten. Denn wer ein sol­ches Bänd­chen am Hand­ge­lenk trägt, der muss künf­tig nicht mehr in jedem Geschäft aufs Neue sei­nen Impf­sta­tus nach­wei­sen und sich ausweisen.

Prüfung des 2G-Nachweises im ersten Geschäft

Wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für die Nut­zung ist jedoch, dass die Bänd­chen erst nach jeweils indi­vi­du­el­ler Prü­fung eines gül­ti­gen Impf- oder Gene­sen­sta­tus aus­ge­ge­ben und direkt vor Ort eng am Hand­ge­lenk befes­tigt wer­den. „Die Kon­trol­le des Impf- oder Gene­se­nen­nach­weis ist so aber nur noch im ers­ten Geschäft erfor­der­lich und der Kun­de braucht in den nächs­ten Geschäf­ten nur das Band am Arm vor­zei­gen und muss nicht erneut sei­nen Per­so­nal­aus­weis und den 2G-Nach­weis raus­kra­men“, erläu­tert Wirt­schafts­för­de­rin Julia Wage­ner das Prin­zip. „Da es sich um ein frei­wil­li­ges Ange­bot han­delt, ist es für geimpf­te oder gene­se­ne Per­so­nen aber natür­lich auch wei­ter­hin mög­lich, ohne Bänd­chen die Geschäf­te zu betre­ten, wenn sie jeweils einen gül­ti­gen Nach­weis (zum Bei­spiel digi­ta­les Impf­zer­ti­fi­kat) vor­le­gen können.“

Das Ord­nungs­amt weist auch in die­sem Zusam­men­hang dar­auf hin, dass die Ver­wen­dung frem­der oder gefälsch­ter Test- oder Immu­ni­sie­rungs­nach­wei­se, um ein Ange­bot zu nut­zen oder durch­zu­füh­ren, eine Ord­nungs­wid­rig­keit dar­stellt und mit einem erheb­li­chen Buß­geld gerech­net wer­den muss. Das Ord­nungs­amt wird stich­pro­ben­ar­ti­ge Kon­trol­len durchführen.

Um zu ver­hin­dern, dass nicht berech­tig­te Per­so­nen ohne 2G-Nach­weis ein Arm­band erhal­ten, haben Stadt­mar­ke­ting und Wirt­schafts­för­de­rung gemein­sam Bänd­chen bestellt, die nicht ohne Zer­stö­rung vom Hand­ge­lenk zu lösen sind. Außer­dem sind die Bänd­chen nur für einen Tag lang gül­tig. Für die Tage von Mon­tag bis Sams­tag wur­den die Bänd­chen in unter­schied­li­chen Far­ben bestellt und mit den jewei­li­gen Wochen­ta­gen bedruckt.

Aktuell hohe Nachfrage führte zur Verzögerung

„Wir hät­ten mit der Akti­on gern schon frü­her gestar­tet, doch durch die hohe Nach­fra­ge bei den Dru­cke­rei­en ent­stand eine rela­tiv lan­ge Lie­fer­zeit. Aber da die Bänd­chen nicht nur in der Zeit vor Weih­nach­ten zum Ein­satz kom­men, son­dern auch nach den Fest­ta­gen das Ein­kau­fen erleich­tern sol­len, haben wir uns den­noch dafür ent­schie­den“, so Jen­ni­fer Schmitt vom Stadt­mar­ke­ting und ergänzt: „Wenn wei­te­re Geschäf­te außer­halb der Fuß­gän­ger­zo­ne mit­ma­chen und Bänd­chen ver­tei­len möch­ten, kön­nen sie sich ger­ne bei uns mel­den. Auch Kun­den und Gäs­te kön­nen die Bänd­chen bei uns im Stadt­mar­ke­ting auf dem Rat­haus­platz nach Vor­la­ge des Nach­wei­ses erhalten.“

Für einen spar­sa­men Ein­satz der Bänd­chen wäre es laut der Initia­to­ren wün­schens­wert, wenn die Kun­den und Gäs­te vor der Kon­trol­le mit­tei­len, ob sie noch wei­te­re Geschäf­te besu­chen möch­ten. Wer aus­schließ­lich ein Geschäft auf­sucht, braucht nicht extra ein Armband.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Sundern)

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