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2017 in Sundern 40 Ausländer eingebürgert

Fei­er­li­che Ver­an­stal­tung für 15 neue Staats­bür­ger im Dezem­ber 2017 im Kreis­haus. (Foto: HSK)

Sundern/Meschede/HSK. 15 Aus­län­der aus neun Natio­nen wur­den jetzt in der neun­ten und letz­ten Ein­bür­ge­rungs­ver­an­stal­tung des Jah­res im Kreis­haus Mesche­de ein­ge­bür­gert. Die neu­en deut­schen Staats­bür­ger woh­nen in Mesche­de (6), Bri­lon (3), Mars­berg und Sun­dern (je 2), Ols­berg und Winterberg.

Einbürgerungszahl im HSK gestiegen

2017 wur­den im Hoch­sauer­land­kreis (ohne Arns­berg) ins­ge­samt 157 Aus­län­der aus 38 Län­dern ein­ge­bür­gert; das sind deut­lich mehr als in den bei­den letz­ten Jah­ren (134 in 2016, 115 in 2015). Auch die Namen exo­ti­scher Län­der wie Kame­run, Kolum­bi­en und Fidschi fin­den sich in der Sta­tis­tik. Die Ein­ge­bür­ger­ten woh­nen in Sun­dern (40), Mesche­de (38), Bri­lon (21),Olsberg (13), Best­wig, Schmal­len­berg und Win­ter­berg (je 9), Mars­berg (7), Hal­len­berg und Mede­bach (je 4) und Eslo­he (3). Die größ­ten Grup­pen unter den Neu­bür­gern bil­den 27 koso­va­ri­sche und 24 tür­ki­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge. Aus den EU-Natio­nen wur­den 51 Aus­län­der ein­ge­bür­gert, dar­un­ter je acht Bri­ten und Polen, sie­ben Por­tu­gie­sen, sechs Öster­rei­cher sowie je vier Kroa­ten, Grie­chen und Italiener.

Sprachkenntnisse sind Hürde

„Die schwie­rigs­te Hür­de für eine Ein­bür­ge­rung ist oft der Nach­weis der deut­schen Sprach­kennt­nis­se durch das Zer­ti­fi­kat Deutsch B 1, das für Bewer­ber ohne deut­sche Schul­zeug­nis­se oder abge­schlos­se­ne Berufs­aus­bil­dung vor­ge­schrie­ben ist“, so Jür­gen Uhl von der HSK-Pres­se­stel­le. „Kei­ne gro­ßen Schwie­rig­kei­ten berei­tet dage­gen der in der Öffent­lich­keit viel dis­ku­tier­te Ein­bür­ge­rungs­test, in dem Fra­gen zur deut­schen Staats- und Gesell­schafts­ord­nung gestellt wer­den.“ Grund­sätz­lich kann ein­ge­bür­gert wer­den, wer sich seit min­des­tens acht Jah­ren recht­mä­ßig in Deutsch­land auf­hält. Neben dem Nach­weis der Sprach­kennt­nis­se und staats­bür­ger­li­chen Kennt­nis­se sind wei­te­re Vor­aus­set­zun­gen zu erfül­len: zum Bei­spiel die Siche­rung des Lebens­un­ter­halts ohne Sozi­al­leis­tun­gen und Straf­frei­heit. Ver­kürz­te Auf­ent­halts­zei­ten gel­ten für Aus­län­der mit einem deut­schen Ehe­part­ner, Asyl­be­rech­tig­te und Absol­ven­ten eines Inte­gra­ti­ons­kur­ses. Son­der­re­ge­lun­gen gibt es auch für Kin­der und beim Nach­weis her­aus­ra­gen­der Inte­gra­ti­ons­leis­tun­gen. Wer ein­ge­bür­gert wird, muss in der Regel sei­ne bis­he­ri­ge Staats­an­ge­hö­rig­keit auf­ge­ben. Zu den Aus­nah­men zäh­len Ange­hö­ri­ge von EU-Staa­ten und Asylberechtigte.

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